Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 307
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eine zur Teilnahme am Lastschriftverfahren in Form des Abbuchungsauftragsverfahrens verpflichtende Klausel in einem Tankstellenverwaltervertrag als unwirksam gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Rationalisierungsgesichtspunkten bei der ...
- kanzlei.biz
Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren durch Vertrag unwirksam
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren in Form des Abbuchungsauftragsverfahrens in Tankstellenverwalterverträgen
- Betriebs-Berater
Unwirksame Klauseln in AGB eines Tankstellenverwaltervertrags
- kanzlei.biz
Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren durch Vertrag unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 S. 1
Eine zur Teilnahme am Lastschriftverfahren in Form des Abbuchungsauftragsverfahrens verpflichtende Klausel in einem Tankstellenverwaltervertrag als unwirksam gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Rationalisierungsgesichtspunkten bei der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tankstellenverwaltervertrag mit Lastschriftklausel
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unwirksame Klauseln in AGB eines Tankstellenverwaltervertrags
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 434 ff. BGB
Formularmäßiger Tankstellenverwaltervertrag, Inhaltskontrolle für eine Verpflichtung des TStH zur Teilnahme am Lastschriftverfahren, Abbuchungsauftragsverfahren, Einzugsermächtigungsverfahren
- vogel.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren ist unwirksam - Einzugsermächtigung ist verpflichtend möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Formularmäßiger Tankstellenverwaltervertrag; Lastschriftverkehr in Form des Abbuchungsauftragsverfahrens ist unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Formularmäßiger Tankstellenverwaltervertrag; Lastschriftverkehr i.F.d. Abbuchungsauftragsverfahrens
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.11.2005 - 16 O 151/05
- KG, 26.03.2007 - 23 U 7/06
- BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1275
- WM 2010, 277
- BB 2010, 205
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94
Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07
Nach Einlösung der Lastschrift kann der Zahlungspflichtige die Kontobelastung nicht mehr rückgängig machen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988, unter 7;… Staudinger/Martinek, BGB (2006), § 676f Rdnr. 34, 36; jeweils m. w. N.).Auch für den Zahlungspflichtigen ist diese Zahlungsweise mit einer Arbeitserleichterung verbunden, da er weder Schecks auszustellen noch Überweisungsaufträge zu erteilen braucht, sondern sich passiv verhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 5; Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, unter II 2; jeweils m. w. N.).
Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (BGH, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 4 m. w. N.).
Insbesondere muss er nicht befürchten, dass unberechtigte Abbuchungen gegen seinen Willen Bestand haben und sein Konto endgültig belasten, denn er kann - wie bereits dargelegt - ohne Angabe von Gründen und ohne Bindung an eine Frist der Belastung seines Kontos widersprechen (BGH, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 7 m. w. N.;… Urteil vom 23. Januar 2003, aaO, unter II 2).
Denn bei dieser Art des Lastschriftverfahrens kann er - wie ausgeführt - nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig machen, so dass das Abbuchungsverfahren für den Zahlungspflichtigen ganz erhebliche Gefahren mit sich bringt (BGH, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 7; Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495, Tz. 17; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1640;… Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Anh. § 310 BGB Rdnr. 520;… Staudinger/Coester, BGB (2006), § 307 Rdnr. 525;… Münch-KommBGB/Kieninger, 5. Aufl., § 307 Rdnr. 264;… Erman/Roloff, BGB, 12. Aufl., § 307 Rdnr. 139;… Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 307 Rdnr. 124).
- BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …
Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07
Auch für den Zahlungspflichtigen ist diese Zahlungsweise mit einer Arbeitserleichterung verbunden, da er weder Schecks auszustellen noch Überweisungsaufträge zu erteilen braucht, sondern sich passiv verhalten kann (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 5; Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, unter II 2; jeweils m. w. N.).Insbesondere muss er nicht befürchten, dass unberechtigte Abbuchungen gegen seinen Willen Bestand haben und sein Konto endgültig belasten, denn er kann - wie bereits dargelegt - ohne Angabe von Gründen und ohne Bindung an eine Frist der Belastung seines Kontos widersprechen (BGH…, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 7 m. w. N.; Urteil vom 23. Januar 2003, aaO, unter II 2).
Sollen jedoch größere Beträge zu unregelmäßigen Zeitpunkten eingezogen werden und steht die Höhe der einzuziehenden Beträge nicht von vornherein fest, sind entsprechende Klauseln jedenfalls bei Verbraucherverträgen, wie Verträgen über Mobilfunkdienstleistungen, nur dann zulässig, wenn dem Vertragspartner eine bestimmte Frist (etwa ab dem Tag des Rechnungsdatums) eingeräumt wird, die so bemessen ist, dass ihm zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, aaO, unter II 3 b).
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07
Mit Rücksicht auf ihren Schutzzweck sind die §§ 305 ff. BGB auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärung des anderen Teils anzuwenden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht (BGHZ 177, 253, Tz. 18 m. w. N.). - BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07
Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen …
Auszug aus BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07
Denn bei dieser Art des Lastschriftverfahrens kann er - wie ausgeführt - nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig machen, so dass das Abbuchungsverfahren für den Zahlungspflichtigen ganz erhebliche Gefahren mit sich bringt (BGH…, Urteil vom 10. Januar 1996, aaO, unter 7; Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495, Tz. 17; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1640;… Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Anh. § 310 BGB Rdnr. 520;… Staudinger/Coester, BGB (2006), § 307 Rdnr. 525;… Münch-KommBGB/Kieninger, 5. Aufl., § 307 Rdnr. 264;… Erman/Roloff, BGB, 12. Aufl., § 307 Rdnr. 139;… Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 307 Rdnr. 124).
- BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Kraftfahrzeughändlers: …
Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH, 14. Oktober 2009, VIII ZR 96/07, WM 2010, 277).Rn. 8 1. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Abbuchungsauftragsverfahren als Zahlungsweise vorsehen, für eine regelmäßig unangemessene Benachteiligung durch den Verwender gehalten, selbst wenn der andere Teil Kaufmann oder Unternehmer ist (Urteil vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 96/07, WM 2010, 277).
- LG München I, 20.05.2022 - 1 HKO 15370/20
Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln eines Tankstellenpachtvertrages
Rn. 224 Nach dem BGH ist das Lastschriftverfahren in Form des Abbuchungsverfahren in der Regel als unangemessen anzusehen, weil darin ein schwerwiegender Eingriff in die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Tankstellenverwalters, der nicht durch Vorteile, etwa Rationalisierungseffekte auch für den Tankstellenverwalter, ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 96/07 (KG) = NJW 2010, 1275).
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