Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts entstandenen Kosten; Voraussetzungen für Einordnung der Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Zulässigkeit der Erstattung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
"Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Einrichtung einer eigenen Rechtsabteilung durch ein Unternehmen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 857
- MDR 2004, 1138
- GRUR 2004, 622
- GRUR 2004, 623
- VersR 2005, 1305
- BB 2004, 1023
- Rpfleger 2004, 520
- BGHReport 2004, 920
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts (§ 53 BRAGO) entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 899; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, Umdr. S. 5).Kosten eines Unterbevollmächtigten sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Sinne dieser Vorschrift, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden und als solche erstattungsfähig wären (BGH NJW 2003, 898, 899).
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (BGH NJW 2003, 898, 901; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV).
- BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts (§ 53 BRAGO) entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 899; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, Umdr. S. 5).Der Bundesgerichtshof hat nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses entschieden, daß die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i.S. von § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. ZPO anzusehen ist, wenn ein Haftpflichtversicherer Partei ist, der keine eigene Rechtsabteilung unterhält, sondern bei rechtlichen Schwierigkeiten einen Hausanwalt an seinem Geschäftsort beauftragt (BGH, Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, Umdr. S. 7/8).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (BGH NJW 2003, 898, 901; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV).Ein solches Mandantengespräch kann entbehrlich sein, wenn es sich bei der fraglichen Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV, m.w.N.).
- BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
"Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des …
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (BGH NJW 2003, 898, 901; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV). - BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02
Erstattung von Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Selbst bei Vorhandensein einer Rechtsabteilung kann eine sachgerechte und die Interessen der Partei vollständig wahrende Prozeßführung die mündliche Besprechung tatsächlicher und rechtlicher Fragen mit dem Prozeßbevollmächtigten allerdings erforderlich machen, wenn der zu beurteilende Fall Besonderheiten aufweist und es sich daher nicht um ein Routinegeschäft handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - XI ZB 10/02, JurBüro 2003, 427 = AnwBl 2003, 311).
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschl. v. 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724 f; v. 25. März 2004 - I ZB 28/03, NJW-RR 2004, 857 f). - BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 - BGH-Report 2004, 70, 71, vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430; vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03 - BGH-Report 2004, 637 und vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - BB 2004, 1023). - BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom …
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724, 1725; vom 25. März 2004 - I ZB 28/03, NJW-RR 2004, 857 f;… vom 13. Dezember 2007, aaO).
- BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I).Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 623 - Unterbevollmächtigter I).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Seit dem Beschluss vom 16. Oktober 2002 aaO ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO im Regelfall zu erstatten sind oder stattdessen die Kosten des mit der Terminswahrnehmung beauftragten Unterbevollmächtigten, wenn sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - NJW-RR 2004, 857 unter II 1; vom 6. Mai 2004 - I ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 1500 für das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht und vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04 - GRUR 2005, 271 unter II 2, jeweils m.w.N.).Andererseits ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung erstattungsrechtlich nicht gehalten, eine solche einzurichten (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 unter II 2 b bb; vom 21. Januar 2004 - IV ZB 32/03 - r+s 2005, 91 unter 2 a; vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - NJW-RR 2004, 857 unter II 2 …und vom 2. Dezember 2004 aaO).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, Umdr. S. 5 - Unterbevollmächtigter).Davon kann auszugehen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, Umdr. S. 5 - Unterbevollmächtigter).
- BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am …
Davon kann auszugehen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - I ZB 3/04 - NJW-RR 2004, 1212, 1213 und vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - VersR 2005, 1305, 1306). - OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen …
..." Andererseits hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen es um das insoweit gleich gelagerte Problem der Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten gemäß § 91 ZPO ging, wiederholt entschieden, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen ist, wenn die Partei keine eigene Rechtsabteilung unterhält, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten sei (BGH WRP 2004, 777 - Unterbevollmächtigter; WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 7/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I).Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 623 - Unterbevollmächtigter I).
- LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17
Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- OLG Köln, 28.11.2007 - 17 W 177/07
Erforderlichkeit eines eingehenderen Mandantengesprächs bei Abwicklung von …
- OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05
Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung …
- OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts"
- OLG Celle, 24.10.2008 - 2 W 216/08
Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten, Abwesenheitsgeldern …
- OLG München, 16.12.2019 - 11 W 1194/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05
Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt
- OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08
Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen …
- OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04
Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum …
- OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04
Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)
- OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen auswärtigen Versicherer …
- OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen …
- LAG Hamm, 26.09.2018 - 5 Ta 447/18
Voraussetzungen der Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Rahmen der …
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04
Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne …
- OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11
Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen …
- OLG Dresden, 10.05.2004 - 10 W 400/04
Bestellung eines Rechtsanwalts aus den neuen Bundesländern auf Grund der dort …
- KG, 20.06.2005 - 1 W 16/04
Rechtsanwaltsgebühr: Notwendigkeit eines Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ZVG §§ 100, 83 Nr. 6
Zuschlag trotz Nichterscheinens des Schuldners im Zwangsversteigerungstermin - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
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Hälfte des Grundstückswertes für ein zuschlagsfähiges Gebot im ersten Versteigerungstermin; Vorliegen eines Zuschlagsversagungsgrundes wegen Verletzung des Anspruchs des Schuldners auf ein faires Verfahren; Anberaumung eines besonderen Termins für die Verkündung der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ZVG §§ 100, 83 Nr. 6
Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bei Nichterscheinen - ra.de
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GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; ZVG § 100 § 83 Nr. 6
Verfahrensregeln im Zwangsversteigerungsverfahren; Erteilung des Zuschlags bei Nichterscheinen des Schuldners - datenbank.nwb.de
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Zwangsversteigerung - Zulässigkeit des sofortigen Zuschlags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 13.01.2003 - 3 K 25/02
- LG Tübingen, 10.06.2003 - 5 T 50/03
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1074
- MDR 2004, 774
- WM 2004, 901
- Rpfleger 2004, 434
- BGHReport 2004, 920
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
Beim Vorliegen besonderer Umstände kann es dazu bei einer verfassungskonformen Anwendung des § 87 Abs. 1 ZVG verpflichtet sein (vgl. BVerfGE 46, 325;… Stöber, ZVG 17. Aufl. § 87 Rdn. 2.1., Böttcher, ZVG 3. Aufl. § 87 Rdn. 3).Im Fall einer Zwangsversteigerung bedeutet dies, daß dem Schuldner bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Meistgebot und Grundstückswert die Möglichkeit gegeben werden muß, vom Versteigerungsergebnis Kenntnis zu erhalten und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 46, 325, 333 ff.).
- OLG Frankfurt, 12.02.1991 - 20 W 9/91
Aufklärungspflicht des Versteigerungsgerichts; Ansatz eines besonderen Termins; …
Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
Dabei ist insbesondere die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein grundsätzlich kein zwingender Anlaß, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 470;… Stöber, aaO § 87 Rdn. 2).
- BGH, 18.07.2024 - V ZB 43/23
Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden …
Sie erfordert eine faire Verfahrensführung und eine der Verschleuderung von Grundvermögen entgegenwirkende Auslegung der Verfahrensvorschriften (vgl. BVerfGE 51, 150, 156; Senat…, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - V ZB 188/05, WM 2007, 82 Rn. 23, insoweit in BGHZ 169, 305 nicht abgedruckt;… Beschluss vom 22. Januar 2009 - V ZB 101/08, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, WM 2004, 901, 902; Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138).Rn. 8 b) Aus der Garantiefunktion des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG lassen sich zwar keine allgemeinen, für sämtliche in Betracht kommenden Versteigerungsfälle gleichermaßen geltenden Regeln herleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074 Rn. 10).
- BGH, 12.05.2016 - V ZB 141/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Verfahrensfehlerhafte Verlegung des Termins zur …
Ausnahmsweise kann bei Vorliegen besonderer Umstände eine verfassungskonforme Anwendung des § 87 Abs. 1 ZVG allerdings dazu führen, dass das Vollstreckungsgericht verpflichtet ist, einen besonderen Verkündungstermin anzuberaumen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074, 1075), etwa um dem Schuldner die Gelegenheit zu geben, mit einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO eine eventuell drohende Verschleuderung des Grundbesitzes zu verhindern (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 124/11, NJW-RR 2012, 398 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, MDR 2005, 353; BVerfGE 46, 325, 333 ff.). - BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06
Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der …
(1) Dies ergibt sich unmittelbar aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 51, 150, 156; KTS 1988, 564) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901 f.; Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138) nicht nur das materielle Vermögensrecht, sondern auch das zugehörige Verfahren beeinflusst.
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11
Zuschlagsbeschwerde: Verfahrensfehlerhafte Verkündung des Zuschlags bei drohender …
Rn. 4 1. Das Vollstreckungsgericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob es den Zuschlag gemäß § 87 Abs. 1 ZVG in dem Versteigerungstermin oder in einem sofort zu bestimmenden Termin verkündet (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074, 1075).Maßgeblich sind insoweit die Umstände des Einzelfalls; allein die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138; Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074, 1075;… Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 87 Rn. 6;… Löhnig/Pestel, § 87 ZVG Rn. 17 ff.;… Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 87 Rn. 2.1 jeweils mwN; vgl. auch OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 429; für die Zeit vor Einführung des § 85a ZVG BVerfGE 46, 325, 333 ff.).
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04
Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von …
Insbesondere die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein ist grundsätzlich kein zwingender Anlaß, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (Senatsbeschl. v. 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03 - WM 2004, 901 f = MDR 2004, 774 f). - LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08
Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls; …
In einer Entscheidung vom 30.01.2004 (vgl. NJW-RR 2004, 1074 f.) schließlich sah der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 85 a ZVG in einem - auch nicht etwa eine Sonderkonstellation betreffenden - Fall, in welchem das Meistgebot 54, 4% des festgesetzten Verkehrswertes erreichte, ein krasses Missverhältnis zwischen Meistgebot und Grundstückswert als "offensichtlich" nicht gegeben an.Die Notwendigkeit richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 1074-1075 m.w.N.).
So ist anerkannt, dass insbesondere die - vorliegend gegebene - Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein kein zwingender Anlass ist, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 1074-1075 m.w.N).
- OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 419/12
Amtspflichtverletzung im Zwangsversteigerungsverfahren: Mehrfache Vertagung eines …
Ob die Anberaumung eines Termins zur Verkündung des Zuschlags geboten ist, ist vielmehr nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beantworten (BGH, Beschl. v. 5.11.2004 - IXa ZB 27/04, MDR 2005, 353; Beschl. v. 30.1.2004 - IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774).Rn. 31 bb) Andererseits ist die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin kein zwingender Anlass zur Anberaumung eines Verkündungstermins: Ein sofortiger Zuschlag kommt zumindest dann in Betracht, wenn der über das Vollstreckungsverfahren vollständig informierte Schuldner zu erkennen gegeben hat, dass das Versteigerungsverfahren durchgeführt werden soll (vgl. BGH, MDR 2004, 774).
- BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Zulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde des Schuldners wegen der Verletzung von …
Daran ist auch unter Berücksichtigung des Hinweises der Rechtsbeschwerde festzuhalten, dass die Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes im Hinblick auf das Grundrecht des Schuldners aus Art. 14 Abs. 1 GG so auszulegen sind, dass das Verfahren fair zu führen und der Schuldner vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes zu schützen ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 333 ; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901, 902). - BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote
- LG Schweinfurt, 01.03.2019 - 11 T 24/19
Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger
Grundsätzlich entscheidet das Vollstreckungsgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob es einen besonderen Verkündungstermin ansetzen will, beim Vorliegen besonderer Umstände kann es dazu bei einer verfassungskonformen Anwendung des § 87 Abs. 1 ZVG verpflichtet sein (BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 196/03).
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