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   BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88   

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https://dejure.org/1988,1553
BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88 (https://dejure.org/1988,1553)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - 4 StR 475/88 (https://dejure.org/1988,1553)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 4 StR 475/88 (https://dejure.org/1988,1553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung des Strafrahmens wegen Fehlens von besonderen persönlichen die Strafbarkeit des Täters begründenen Merkmalen beim Teilnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3
  • NStZ 1989, 19
  • StV 1989, 150
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Verlangt wird insoweit eine Würdigung der Gesamtsituation, wie sie sich aus der Sicht des - hier: vorgestellten - Täters ergibt (BGH NJW 1981, 932 m. Anm. Franke JZ 1981, 525).

    Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters vonnöten, insbesondere der ihn beherrschenden Vorstellungen und Erwägungen, so wie sie wirklich bestimmend geworden sind, um festzustellen, wie der entscheidende Beweggrund oder die maßgeblichen Motive, durch die der Tatentschluß seine wesentliche Kennzeichnung erfahren hat, zu bewerten sind (BGH NJW 1981, 932 = JZ 1981, 283 m. Anm. Franke S. 525).

    Handeln "aus Habgier" liegt nur vor, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß das Gewinnstreben für den Täter unter mehreren Beweggründen der entscheidende, "bewußtseinsdominant" gewesen ist (BGH StV 1986, 47; NJW 1981, 932, 933).

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Zu Recht hat die Strafkammer hinsichtlich des Schuldspruchs auf die Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen des angestrebten Tötungsdelikts abgestellt (BGH bei Holtz MDR 1986, 794 = StV 1987, 386; NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]).

    Um ein derartiges persönliches Merkmal handelt es sich bei dem "täterbezogenen" Mordmerkmal der "Habgier" (BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Um ein derartiges persönliches Merkmal handelt es sich bei dem "täterbezogenen" Mordmerkmal der "Habgier" (BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Habgier bedeutet dabei ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensmehrung (BGH JR 1981, 293; BGHSt 10, 399), das in aller Regel durch eine ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt wird (BGHSt 3, 132, 133).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Habgier bedeutet dabei ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensmehrung (BGH JR 1981, 293; BGHSt 10, 399), das in aller Regel durch eine ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt wird (BGHSt 3, 132, 133).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Habgier bedeutet dabei ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensmehrung (BGH JR 1981, 293; BGHSt 10, 399), das in aller Regel durch eine ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt wird (BGHSt 3, 132, 133).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Um ein derartiges persönliches Merkmal handelt es sich bei dem "täterbezogenen" Mordmerkmal der "Habgier" (BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86

    Strafrahmenverschiebung zwischen Mord und Totschlag - Milderung der Strafe

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
    Zu Recht hat die Strafkammer hinsichtlich des Schuldspruchs auf die Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen des angestrebten Tötungsdelikts abgestellt (BGH bei Holtz MDR 1986, 794 = StV 1987, 386; NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters vonnöten, insbesondere der ihn beherrschenden Vorstellungen und Erwägungen, so wie sie wirklich bestimmend geworden sind, um festzustellen, wie der entscheidende Beweggrund oder die maßgeblichen Motive, durch die der Tatentschluß seine wesentliche Kennzeichnung erfahren hat, zu bewerten sind (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 1).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Handelt der Täter aus einem "Motivbündel" heraus, so muß eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Motive ergeben, daß dieses Gewinnstreben tatbeherrschend und damit bewußtseinsdominant war (Dreher/Tröndle aaO; BGH StV 1993, 360; 1986, 47, BGH NStZ 1989, 19).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Dass nach der Vorstellung des Angeklagten von den Tatumständen (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3) die Vorraussetzungen für die obligatorische (vgl. BGHR aaO) Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB vorliegen, ist durch die bisherigen Feststellungen nicht rechtsfehlerfrei belegt.
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Dies beruht darauf, daß der Strafrahmen des § 211 StGB hier zweimal gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern wäre, nicht nur im Hinblick auf § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB, sondern auch im Hinblick auf § 28 Abs. 1 StGB, weil das täterbezogene Mordmerkmal der Habgier beim Angeklagten selbst nicht vorläge (vgl. BGH NStZ 1989, 19; w. N. b. Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62 Fußn. 241).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Der Tatrichter hat aber beim Strafausspruch nicht berücksichtigt, daß der Strafrahmen wegen versuchter Anstiftung zum Mord doppelt zu mildern ist, wenn in der Person des Anstifters Gesinnungsmerkmale nach § 211 Abs. 2 StGB - als im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB strafbegründende besondere persönliche Merkmale - nicht vorliegen (BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289; BGH NJW 1982, 2738; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3; Senat, Urt. vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92 -).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Anstiftung oder Beihilfe zum Mord sind nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn der Haupttäter die Voraussetzungen des Mordes erfüllt und der Teilnehmer dies weiß (vgl. BGHSt 22, 375; NStZ 1989, 19 mit Nachw.; anders allerdings die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff mit Nachw. ).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

    Denn fehlt beim Anstifter ein besonderes persönliches Merkmal, das die Strafbarkeit des Täters nach § 211 StGB begründet (hier: Handeln aus Habgier), so ist der Strafrahmen nach § 28 Abs. 1 StGB zu mildern (BGH NStZ 1984, 299; BGHR StGB § 28 - Merkmal 3; st. Rspr.).

    Eine (beabsichtigte) Tötung ist aber nur dann als von Habgier geprägt und daher als Mord anzusehen, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend beeinflußt hat (BGH StV 1986, 47; BGH NStZ 1989, 19 (20)).

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

    Denn die Tat eines für Geld gedungenen "Mörders" stellt sich regelmäßig als eine typische Erscheinungsform der Tötung aus Habgier dar (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Habgier 1 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

    Bei einem solchen Motivbündel durfte die Strafkammer zu dem Ergebnis kommen, es stehe nicht fest, daß das Streben nach Vermögensvorteilen für die Angeklagte bewußtseinsdominant war (vgl. dazu BGH NJW 1981, 932, 933 sowie BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 1).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95

    Anrechnung von in Frankreich verbüßter Auslieferungshaft

  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 619/92

    Änderung eines Strafausspruchs wegen nichtbeachtetem zwingenden

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 510/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

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