Rechtsprechung
BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 115 StPO; § 115a StPO; § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO
Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Verdacht eines Verbrechens; Belehrungspflichten; Verwertung einer im Ermittlungsverfahren vor dem Haftrichter ohne den Beistand eines Verteidigers getroffenen Aussage des Beschuldigten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Frühzeitige Bestellung eines Verteidigers; Richterliche Vernehmung des Beschuldigten durch den Haftrichter ohne Mitwirkung eines Verteidigers; Notwendigkeit der Belehrung über das Recht einen Pflichtverteidiger zu bestellen
- Judicialis
StPO § 115; ; StPO § 115a; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 141 Abs. 3
Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 141 Bestellung 8
- NStZ 2004, 390
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01
Hinweis auf anwaltlichen Notdienst
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03
Es ist daran festzuhalten, daß nach geltendem Recht (§ 141 Abs. 3 Satz 2 StPO) auch mit Bedacht auf Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK keine Pflicht besteht, dem Beschuldigten stets bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren, und zwar beginnend mit dem dringenden Verdacht eines Verbrechens, einen Verteidiger zu bestellen (BGHSt 47, 233, 236 f.). - BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere …
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03
Ein Zirkelschluß liegt hierin - entgegen dem Revisionsvorbringen - nicht, da die Zuverlässigkeit des auf Vorhalt gewonnenen Erinnerungsbildes unabhängig von der Bewertung der übrigen Zeugenaussage beurteilt werden kann (vgl. BGH StV 1993, 59; 1996, 412; Fischer StV 1993, 670). - BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96
Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03
Ein Zirkelschluß liegt hierin - entgegen dem Revisionsvorbringen - nicht, da die Zuverlässigkeit des auf Vorhalt gewonnenen Erinnerungsbildes unabhängig von der Bewertung der übrigen Zeugenaussage beurteilt werden kann (vgl. BGH StV 1993, 59; 1996, 412; Fischer StV 1993, 670).
- BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14
Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche …
aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass nach geltendem Recht (§ 141 Abs. 3 Satz 2 StPO) auch mit Bedacht auf Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK keine Pflicht besteht, dem Beschuldigten stets bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren, etwa beginnend mit dem dringenden Verdacht eines (auch schweren) Verbrechens, einen Verteidiger zu bestellen (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 236 f.; vom 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03, BGHR StPO § 141 Bestellung 8; vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182; vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).Das gilt auch dann, wenn ein Haftbefehl besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03, aaO).
- BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03
Konsultationsrecht bei der Beschuldigtenvernehmung und Bestellung eines …
Auf der Grundlage der Rechtsansicht des Senats in BGHSt 47, 172 (anders jedoch nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats, vgl. dessen Beschl. v. 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03) kann in Betracht gezogen werden, es als verfahrensfehlerhaft zu erachten, daß die Staatsanwaltschaft im Anschluß an die richterliche Vernehmung des Angeklagten und die Haftbefehlseröffnung am 30. April 2002 keinen Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gestellt hat. - LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05 BGH (NJW 2002, 975 ff.; 1279 f.; Beschluß vom 17.12.2003 - 5 StR 501/03) steht dieser Auffassung nicht entgegen, da sie sich bislang nicht mit der Notwendigkeit eines Antrags der Staatsanwaltschaft befaßt hat.
17.12.2003 - 5 StR 501/03).