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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,374
BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51 (https://dejure.org/1951,374)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1951 - 2 StR 83/51 (https://dejure.org/1951,374)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1951 - 2 StR 83/51 (https://dejure.org/1951,374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen Beihilfe zum Meineid bei Ablehnung einer Strafermäßigung zugunsten eines Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 156
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51
    Jedenfalls brauchte sie die Strafkammer nicht mehr zu beachten, da sie im Zeitpunkt der Erlasses des angefochtenen Urteils bereits aufgehoben war (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil des 2. Strafsenats vom 16.2.51 - 2 StR 109/50).
  • RG, 04.03.1937 - 2 D 5/37

    Muß ein Angeklagter, der nur wegen Beihilfe zum Meineide verurteilt wird, für …

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51
    Er braucht dann auch die etwa durch § 45 StGB gezogenen Grenzen für die Verhängung anderer als der dort gebotenen oder zugelassenen Nebenstrafen (Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte) und Nebenfolge (Zulässigkeit von Polizeiaufsicht) nicht zu beachten, die nach der herrschenden Auffassung während der Geltung der §§ 44 und 49 a.F. es nicht zuliessen, bei der Verurteilung wegen versuchten Meineids und wegen Beihilfe hierzu den Verlust der Eidesfähigkeit auszusprechen (vgl. RGSt 13, 78; 71, 118).
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55

    Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung …

    Hat der Tatrichter bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Meineid von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch gemacht, so muß er auf Eidesunfähigkeit erkennen (im Anschluß an BGHSt 1, 156; 6, 373).

    Auf Eidesunfähigkeit darf in diesem Falle jedoch nur erkannt werden, wenn der Tatrichter von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch macht (vgl BGHSt 1, 156; 6, 373).

    Die Entscheidungen BGHSt 1, 156; 6, 373 lassen offen, ob der Tatrichter, der von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch macht, auf Eidesunfähigkeit erkennen muß oder ob die Entscheidung hierüber seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen ist.

  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, …

    Durch die Durchführungsverordnung vom 29.Mai 1943 wurde daher nur klargestellt, was auf Grund der Verordnung vom 5.Dezember 1939 bereits Recht war (vgl. RGSt. 75, 52, 54; Rietzsch in Deutsche Justiz 1943, 309, 310; die Entscheidung BGHSt 1, 156, 157 ergibt nichts Gegenteiliges).

    Dass die "Allgemeine Anweisung für Richter Nr. 1" Nr. 8b nicht mehr angewendet werden kann, hat das Schwurgericht zutreffend dargelegt (vgl. hierzu BGHSt 1, 59; 1, 156, 157).

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

    Ermässigt der Richter die Strafe des Meineidsgehilfen nach §§ 49 Abs. 2, 44 StGB, darf er nicht auf Eidesunfähigkeit erkennen (im Anschluss an BGHSt 1, 156).

    Der erkennende Senat hat mit Rücksicht auf die jetzige Fassung des § 49 StGB mit Urteil vom 3. April 1951 (BGHSt 1, 156) entschieden, dass der Richter, der von der Möglichkeit, die Strafe des Gehilfen zu ermässigen, keinen Gebrauch macht, gegen ihn nicht nur die gleichen Haupt strafen, sondern auch die gleichen Nebenstrafen und Nebenfolgen verhängen darf wie gegen den Haupttäter, demnach auch auf Verlust der Eidesfähigkeit erkennen kann.

  • BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63

    Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger …

    Daß § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher in der Entscheidung BGHSt 1, 156 nicht erwähnt ist, dürfte darauf zurückzuführen sein, daß es in jenem Falle einer genaueren Festlegung des Zeitpunktes nicht bedurfte, zu dem der Zwang beseitigt worden war, bei Versuch und Beihilfe die Strafe zu ermäßigen.
  • BGH, 29.10.1968 - 1 StR 394/68

    Rechtsmittel

    Es gibt nun allerdings Fälle, in denen eine bloße Wahrunterstellung der Beweisbehauptung nicht genügt, weil damit die Beweistatsachen nicht erschöpft werden, wenn es auf die näheren Umstände eines Vorgangs ankommt (vgl. BGHSt 1, 157 [BGH 03.04.1951 - 2 StR 83/51]).
  • BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. April 1951 (BGHSt 1, 156) steht dem nicht entgegen, da sie nur die Rechtslage behandelt, die entsteht, wenn das Gericht von der Möglichkeit der Strafermässigung nach § 49 Abs. 2 StGB keinen Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 679/52

    Rechtsmittel

    Dass die im § 161 Abs. 1 und 2 StGB vorgesehene Aberkennung der Eidesfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte unterblieben ist (BGHSt 1, 156, 158, 241, 245), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 560/51
    Zwar ist die Massnahme gegenüber dem Meineidsgehilfen nicht schlechthin unzulässig; denn dieser darf nach § 49 Abs. 2 StGB wie ein Täter bestraft werden (BGHSt 1, 156).
  • BGH, 20.11.1951 - 2 StR 314/51

    Rechtsmittel

    Das Gericht kann, muss jedoch nicht diese Nebenfolge aussprechen, wenn es von der Möglichkeit, die Strafe des Gehilfen zu ermässigen, Gebrauch macht (BGHSt 1, 156).
  • BGH, 12.06.1959 - 4 StR 150/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 370/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1955 - 3 StR 429/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1962 - 2 StR 172/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 398/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 847/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 150/51

    Rechtsmittel

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