Rechtsprechung
| BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 280
- NJW 1952, 631
- MDR 1951, 692
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.04.1951 - 2 StR 103/51
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.07.1951 - 2 StR 277/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 10.12.1925 - II 368/25
1. Macht sich der Beihilfe (§ 49 StGB.) schuldig, wer mit dem Willen, sich einer …
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- RG, 30.10.1899 - 3120/99
1. Beihülfe zum gewerbsmäßigen Glücksspiele (§ 284 St.G.B.'s) im Zusammentreffen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 11.05.1933 - II 125/33
Gehört zum Tatbestand der Abtreibung nach § 218 StGB., daß die Schwangere die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 28.03.1887 - 513/87
1. Voraussetzungen der Beihilfe in subjektiver Beziehung. 2. Unter welchen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 05.05.1924 - II 266/24
Macht sich nach § 7 Abs. 1 AußenhkontrollVO. strafbar, wer einen ihm …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 05.12.1883 - 2234/83
1. Giebt es nach dem Strafgesetzbuche eine Beihilfe zu einem …
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- BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77
Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter …
Während der Bundesgerichtshof bisher Tateinheit zwischen fahrlässiger Tötung und Abtreibung (vgl. BGHSt 1, 278; 1, 280), zwischen versuchter Abtreibung und vollendeter Körperverletzung (BGH bei Dallinger MDR 1971, 895), zwischen einer über den Eingriff hinausgehenden Körperverletzung und der Abtreibung (…BGH GA 1966, 339) sowie zwischen sonstigen Tötungsdelikten und Abtreibung (BGHSt 11, 15) für möglich gehalten hat, hat er Gesetzeseinheit zwischen der vollendeten Fremdabtreibung und Körperverletzungsdelikten angenommen (BGHSt 10, 312, für schwere Körperverletzung nach § 224 StGB; BGHSt 15, 345 für Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB). - BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57 Die eine abweichende Meinung vertretende Entscheidung des früheren 3, Strafsenats vom 7. Juni 1951 - 3 StR 282/51 - (MDR 1951, 657) bindet nicht, da dieser Senat nicht mehr besteht, Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats in BGHSt 1, 280 (MDR 1951, 657) berichtet nur über die Rechtsprechung ohne selbst Stellung hierzu zu nehmen.
- BGH, 21.02.1974 - VI ZR 234/72
Sachherrschaft - Gebrauchsgestattung - Schutzgesetz - Überordnung - Meldepflicht …
Der Kläger hat aber keine Umstände dargetan, aus denen auf ein vorsätzliches Verhalten des Beklagten, das Beihilfe sowohl im strafrechtlichen Sinne (siehe BGHSt 1, 280, 283" Schönke StGB 17. Aufl. § 49 Rdz. 14) als auch nach § 830 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 8, 288, 292) voraussetzt, geschlossen werden könnte.
- BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56
Rechtsmittel
Von strafloser Beihilfe kann keine Rede sein (vgl auch BGHSt 1, 280, 283 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 503/51]-284). - BGH, 13.12.1951 - 4 StR 271/51
Rechtsmittel
Damit entfällt auch die Verurteilung des Beschwerdeführers gemäss § 18 UnedMG in Verbindung mit § 49 StGB, weil eine fahrlässige Beihilfe nicht strafbar ist (BGH Urteil vom 12. September 1951 - 4 StR 503/51 -). - BGH, 19.07.1966 - 1 StR 295/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Abtreibung in …
Er haftet deshalb, soweit ein Vergehen gegen § 222 StGB in Betracht kommt, als Täter (BGHSt 1, 280, 284) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 503/51]. - BGH, 04.12.1952 - 4 StR 851/51
Rechtsmittel
Beihilfe zur Abtreibung kann mit fahrlässiger Tötung in Täterschaft zusammentreffen (BGHSt 1, 280). - BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
Rechtsmittel
Selbstverschuldete Trunkenheit darf strafschärfend gewertet werden (BGH MDR 1951, 657). - BGH, 30.06.1959 - 1 StR 248/59
Rechtsmittel
Bejaht die Strafkammer die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB, so wird sie freilich bei der - durch das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) eingeschränkten - Strafbemessung nicht außer acht lassen dürfen, daß der dem Alkohol verfallene, haltlose, willensschwache und bereits vorbestrafte Beschwerdeführer die Verminderung seiner Zurechnungsfähigkeit durch selbstverschuldete Trunkenheit herbeigeführt hat; in einem solchen Falle wird nach der Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH 3 StR 395/51 vom 2. August 1951, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1951, 657) regelmäßig kein Anlaß bestehen, die Strafe allein wegen der verminderten Verantwortlichkeit des Täters zu mildern. - BGH, 20.10.1953 - 1 StR 10/53
Rechtsmittel
Die Ausführungen des Landgerichts, dass der Gehilfenvorsatz den Willen erfordert, die Vollendung der Tat des Haupttäters zu fördern, entspricht ständiger Rechtsprechung (RGSt 60, 23; 77, 350, 354; BGHSt 1, 280, 283). - BGH, 22.08.1952 - 4 StR 911/51
Rechtsmittel
- BGH, 04.12.1951 - 1 StR 710/51
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