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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2761
BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50 (https://dejure.org/1951,2761)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1951 - 1 StR 77/50 (https://dejure.org/1951,2761)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1951 - 1 StR 77/50 (https://dejure.org/1951,2761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter und Genötigten - Beginn des Laufs der Verjährungsfrist im Falle eines fortgesetzten Verbrechens mit Vollendung der letzten Einzelhandlung - Ruhen einer Verjährung während der Zeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 84
  • MDR 1951, 498
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (7)

  • RG, 02.12.1929 - II 1265/29

    1. Kann das Erschleichen einer Anstellung auf Privatdienstvertrag oder als …

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • RG, 25.05.1886 - 1197/86

    Zur Begriffsbestimmung des Surrogates, insbesondere des Tabakssurrogates. …

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • RG, 02.07.1928 - II 1164/27

    Über den Beginn der Verjährung bei andauerndem Unterlassen steuerrechtlich …

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • RG, 03.03.1884 - 454/84

    Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung bei dem s. g. fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • RG, 04.03.1912 - I 981/11

    Ist bei mehrfachen, von einer Person missentlich und in der Absicht der …

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Diese Bedenken greifen jedoch nicht durch, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5. Januar 1951 - 2 StR 29/50 - für den insoweit gleichliegenden Fall des § 253 StGB schon entschieden hat.
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte …

    Auszug aus BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
    Wie kein in einem ausländischen Recht begründetes Hindernis die Anwendung des § 69 StGB zu rechtfertigen vermag (vgl. RGSt 40, 402), so kann umgekehrt der Grundsatz des § 69 StGB nicht dadurch aufgehoben werden, dass Gerichte, die nicht auf den Vorschriften des GVG beruhen, strafbare Handlungen ungehindert verfolgen konnten, wenn von § 69 StGB vorausgesetzte Gerichte durch Rechtsvorschriften, die für sie verbindlich waren, daran gehindert wurden.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Ein konsequentes Festhalten an der materiell-rechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung kann wegen der Hinauszögerung des Verjährungsbeginns bis zur Beendigung des letzten Teilakts (st.Rspr., vgl. u.a. BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 220f.; 36, 105, 109) und wegen der auf die gesamte Tat erstreckten Wirkungen von Unterbrechungshandlungen (§ 78 c StGB) dazu führen, daß im Bereich langdauernder Tatserien die gesetzlichen Regelungen über Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt sind (vgl. BGHSt 36, 105, 109 ff; Fischer NStZ 1992, 415, 420;… Foth in Festschrift für Nirk 1992, S. 293, 295 ff.; Geppert Jura 1993, 649, 654;… Jähnke GA 1989, 376, 384).
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch …

    Das Urteil knüpft im Gegenteil ausdrücklich an frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 84, 86 f.; 5, 254, 256) an, in denen - in Abgrenzung von der in der ursprünglichen Fassung des § 240 Abs. 2 StGB enthaltenen Bezugnahme auf das gesunde Volksempfinden - das Rechts empfinden des Volkes zum Maßstab für die Verwerflichkeitsprüfung erklärt wird.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    cc) Der Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 84 [90]) stellt im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 40, 402) darauf ab, ob die Gerichte, welche die Strafverfolgung tatsächlich betrieben haben, auf deutschem Gerichtsverfassungsrecht beruhten oder nicht.
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