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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1959 - 5 StR 652/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1299
BGH, 16.06.1959 - 5 StR 652/58 (https://dejure.org/1959,1299)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1959 - 5 StR 652/58 (https://dejure.org/1959,1299)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1959 - 5 StR 652/58 (https://dejure.org/1959,1299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 154
  • NJW 1959, 1501
  • MDR 1959, 774
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • KG, 30.04.2026 - 20 VKl 1/25

    Datenschutzrechtliche Verbandsklage der niederländischen Stiftung SOMI gegen …

    Voraussetzung für die Abgabe einer wirkungsvollen, d.h. im Falle der Unwahrheit strafbaren, Versicherung an Eides Statt im Sinne von § 156 StGB ist, dass die Behörde, wozu nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB auch ein Gericht gehört, grundsätzlich befugt ist, eine derartige Versicherung entgegenzunehmen, und die Versicherung in dem Verfahren, auf das sie sich bezieht, abgegeben werden darf (vgl. BGHSt 13, 154, 155).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2024 - 20 W 212/23

    Nachweis Erbfolge gegenüber Grundbuchamt bei Pflichtteilsstrafklausel

    Zum Begriff der Zuständigkeit im Sinne des § 156 StGB gehört nicht nur die allgemeine Zuständigkeit der Behörde für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, sondern darüber hinaus, dass die betreffende Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und rechtlich nicht völlig wirkungslos ist (BGHSt 13, 154, 155; BGH v. 18.01.2011 - 4 StR 611/10).
  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 26/89

    Rechtliche Folgen des Unterbleibens einer Begründung der Anordnung einer …

    Zur Zuständigkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die allgemeine Zuständigkeit der Behörde für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, sondern darüber hinaus, daß die betreffende Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und rechtlich nicht völlig wirkungslos ist (RGSt 73, 144, 145; 75, 399, 400; BGHSt 13, 154, 155; 17, 303; BGH StV 1985, 55 und 1985, 505 = bei Holtz in MDR 1985, 794).
  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder …

    Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303;… BGH GA 1973, 109).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71

    Fehlender Vorsatz zur Anstiftung zu einem Meineid - Verwertbarkeit einer …

    Vielmehr muß sich die Zuständigkeit darauf erstrecken, in dem Verfahren und über den Gegenstand, auf den sich die eidesstattliche Versicherung bezieht, eine solche zu verlangen oder entgegenzunehmen (RGSt 75, 399, 400; BGHSt 13, 154; 17, 303 [BGH 08.06.1962 - 4 StR 130/62]und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 258/85

    Folgen einer falschen Versicherung an Eides Statt, sofern diese nicht nötig …

    Zur Zuständigkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die allgemeine Zuständigkeit der Behörde für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, sondern darüber hinaus, daß die betreffende Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, zu dem sie eingereicht wird, abgegeben werden darf und daß sie nicht rechtlich völlig wirkungslos ist (BGHSt 5, 67, 72 [BGH 29.09.1953 - 1 StR 365/53]; 13, 154, 155; 17, 303).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84

    Konkurrenz zwischen versuchter Anstiftung zur Brandstiftung und vollendeter …

    Dieses Tatbestandsmerkmal setzt vielmehr weiter voraus, daß die Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, vor der betreffenden Behörde abgegeben werden darf (BGHSt 13, 154 f; 17, 303).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 436/79

    Falsche Versicherung an Eides Statt - Zeitweilige Abwesenheit des Angeklagten und …

    Nach § 920 Abs. 2 ZPO sind die Parteien - auch der Schuldner für seine Einwendungen - auf die Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO verwiesen (BGHSt 13, 154, 155).
  • BGH, 10.07.1962 - 5 StR 35/62

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Abgabe einer wissentlich falschen Versicherung an Eides Statt nach § 156 StGB bestraft und geht in den Gründen ohne jede weitere Ausführung davon aus, das Kreisgericht in Nauen sei eine zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständige Behörde, Wenn auch an der allgemeinen Zuständigkeit der Kreisgerichte in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen keine Zweifel bestehen, so hat die Strafkammer offensichtlich überhaupt nicht beachtet, daß darüber hinaus zur Zuständigkeit nach § 156 StGB gehört, daß die betreffende Versicherung gerade auch über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, zu dem sie eingereicht wird, abgegeben werden darf, und daß sie nicht völlig wirkungslos ist (vgl. BGHSt 5, 69; 13, 154 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 115/59]; ferner 5 StR 189/62 v. 19. Juni 1962, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 13.07.1960 - 2 StR 281/60

    Bedrohung mit zwei Hunden als unmittelbares Ansetzen zu einem Notzuchtverbrechen …

    § 46 Nr. 1 StGB stellt vielmehr auf den ursprünglichen Plan des Täters ab und ist dahin aufzulegen, daß kein strafbefreiender Rücktritt vorliegt, wenn der Entschluß des Täters, die Ausführung dieser beabsichtigten Handlung aufzugeben, durch Umstände hervorgerufen worden ist, die von seinem willen unabhängig waren (vgl. BGHSt 4, 56, 59 [BGH 20.02.1953 - 1 StR 719/52]; 9, 48, 50 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55]; 13, 156) [BGH 16.06.1959 - 5 StR 652/58].
  • BGH, 13.01.1960 - 2 StR 568/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

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