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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,379
BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60 (https://dejure.org/1960,379)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1960 - 3 StR 4/60 (https://dejure.org/1960,379)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - 3 StR 4/60 (https://dejure.org/1960,379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 293
  • NJW 1960, 1307
  • MDR 1960, 773
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens - …

    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    Soweit in der Entscheidung BGHSt 14, 293 (Schallplattenurteil), an das sich das Landgericht in seinen Ausführungen angeschlossen hat, etwa eine andere Auffassung zum Ausdruck gekommen sein sollte, hat sie der Senat in der vorgenannten Entscheidung ausdrücklich aufgegeben.

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung …

    Dem vermag der Senat nicht beizutreten; das Landgericht verkennt dabei die Tragweite und Bedeutung des § 93 StGB (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293) [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60].

    Die weitere Frage, ob derartige Hetze bei dem Durchschnittsleser gegenwärtig Erfolg verspricht, ist für die rechtliche Beurteilung des Inhalts der Schrift ebenfalls bedeutungslos (BGHSt 14, 293, 296) [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60].

  • BGH, 07.07.1961 - 4 StR 211/61

    Rechtsmittel

    Im Hinblick auf den Einwand des Angeklagten in seiner ersten Revisionsbegründung, er sei nicht verpflichtet gewesen, den drohenden Meineid der Herta S. zu verhindern, weil diese vor dem Vernehmungstermin ihm versprochen gehabt habe, sie werde die Aussage verweigern, vertrat der erkennende Senat in seinem ersten Revisionsurteil (veröffentlicht in BGHSt 14, 298 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]) die Rechtsauffassung, das Versprechen des Ehebruchspartners, er werde im Scheidungsverfahren als Zeuge die Aussage verweigern, enthebe die im Vernehmungstermin anwesende Prozeßpartei dann, wenn es entgegen diesem Versprechen zu einer eidlichen unwahren Aussage des Zeugen komme, nicht ihrer Pflicht zur Verhinderung des Meineids.

    Wegen der Bindung gemäß § 358 Abs. 1 StPO, die auch für den erkennenden Senat jetzt maßgebend bleibt, wäre er selbst dann nicht in der Lage, einen anderen Standpunkt einzunehmen als den in BGHSt 14, 298 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60] vertretenen, wenn er jetzt hinsichtlich der Rechtspflicht des Angeklagten zur Verhinderung des drohenden Meineids anderer Meinung wäre.

    Es können deshalb alle Einwände der Revision, die gegen die Rechtsauffassung in BGHSt 14, 298 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60] geltend gemacht werden, unerörtert bleiben, ja sie müssen es sogar.

    Davon abgesehen jedoch entspricht die Rechtsansicht, wie aus ihrer Begründung in BGHSt 14, 298 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60] hervorgeht, im Gegensatz zur Meinung der Revision der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig …

    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines …

    Ob derartige Hetze bei dem Durchschnittsbetrachter des Filmes gegenwärtig Erfolg verspricht, ist für die rechtliche Beurteilung seines Inhalts bedeutungslos (BGHSt 14, 293, 296).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer …

    Die Beurteilung ihrer Verfassungsfeindlichkeit hängt deshalb nicht von der etwaigen verfassungsfeindlichen Absicht des Urhebers ab, sondern von ihrem Inhalt, wie er dem Leser bekannt wird, nötigenfalls ergänzt durch Gerichts- oder Allgemeinkundiges (BGHSt 14, 293, 294) [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60].

    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].

  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung nach § 86 Abs. 1 StGB eine Sicherungsmaßnahme (BGHSt 6, 62; 8, 165 [BGH 28.07.1955 - StE 213/52]; 8, 299, 300 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 109/55]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 299 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 14, 391, 393 [BGH 25.07.1960 - 3 StR 25/60]; 15, 399, 401 [BGH 06.03.1961 - 3 StR 53/60]; 18, 136, 140 [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]; 19, 63, 66 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 4/63]; 19, 245, 257) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften - …

    Allerdings ist durch die Entscheidung BGHSt 14, 293 eine Schallplatte eingezogen worden, weil sie für die nationalsozialistische Willkürherrschaft "wirbt und damit geeignet ist, solche oder ähnliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zu fördern".
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren …

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60]erfaßt der Tatbestand des § 93 StGB nur Schriften, in denen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen, denen ihre Verbreitung dienen soll, auch verkörpert sind.
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer …

    Lässt sich infolgedessen kein verfassungsfeindlicher Inhalt des Plakats feststellen, so ist der Tatbestand des § 93 StGB auch bei feststehender verfassungsfeindlicher Absicht ihrer Urheber nicht erfüllt (BGHSt 14, 293, 294), mögen dadurch auch die Einziehungsvorschriften der §§ 98, 86 StGB nicht anwendbar sein (BGHSt 18, 136).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der …

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 1/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 26/62

    Rechtsmittel

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