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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,186
BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und einer Genussmittelentwendung - Annahme eines besonders schweren Fall des Diebstahls bei Entwendung einer geringwertigen Sache - Stellung eines Antrags oder Bejahung eines öffentlichen Interesses bei Diebstahl geringwertiger Sachen

  • opinioiuris.de

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 243 Abs. 2, § 248 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 104
  • NJW 1975, 1286
  • NJW 1975, 1570 (Ls.)
  • NJW 1975, 2213 (Ls.)
  • MDR 1975, 590
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Durch das Vorliegen der erschwerenden Umstände des § 243 StGB wird der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB nicht geändert; der § 243 StGB enthält nur eine Strafzumessungsregel mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren …

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67
    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Durch das Vorliegen der erschwerenden Umstände des § 243 StGB wird der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB nicht geändert; der § 243 StGB enthält nur eine Strafzumessungsregel mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 328/72

    Der Gesamtvorsatz - Einführung der Regelbeispielstechnik - Das Verhältnis von § …

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Ein einheitlicher vollendeter Diebstahl, bei welchem die Erschwerungsgründe des § 243 StGB auch nur in einem bestimmten Stadium der Ausführung zutreffen, kann nur einheitlich im Ganzen entweder als vollendeter Diebstahl in einem besonders schweren Falle gemäß § 243 StGB oder als einfacher Diebstahl gemäß § 242 StGB angesehen werden (BGH Urteil vom 17. August 1972 - 4 StR 328/72 - vgl. auch Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 9).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Zwar handelt es sich bei diesen Sonderstrafrahmen nach herrschender Meinung (vgl. BGHSt 23, 254 ; 26, 104 ;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, Vor §§ 38 ff., Rn. 47;… Theune, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, Vor §§ 46 ff. Rn. 18) um gesetzliche Strafzumessungsregeln, die mit Ausnahme von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind.
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Welche Bedeutung die Umwandlung des § 243 StGB von einem selbständigen Tatbestand in eine bloße Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f; 26, 104, 105) für die Beantwortung der Vorlegungsfrage hat, läßt sich dem Gesetz nicht unmittelbar entnehmen; eine ausdrückliche Regelung fehlt.

    Auch steht die Rechtsansicht des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der es für die Frage, ob die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 243 Abs. 2 StGB ausgeschlossen ist, entscheidend auf die innere Tatseite ankommt (BGHSt 26, 104).

    Seine Lösung ist auch nicht in dem Sinne logisch vorgezeichnet, daß eine Wertung der Tat als besonders schwerer Fall von vornherein ausschiede (vgl. BGHSt 26, 104, 105; Zipf JR 1981, 119, 121).

  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Die vorliegende Bestimmung der Geringwertigkeitsgrenze ist im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des BGH, der beispielsweise wiederholt zehn Schachteln Zigaretten als geringwertig angesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75 - [juris]; insoweit in BGHSt 26, 104 ff. nicht abgedruckt; NJW 1964, 117;… s. auch Vogel aaO Rn. 7), vereinbar.
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