Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für das Vorliegen einer nicht geringen Menge - Rüge einer tatrichterlichen Würdigung einer Rauschgiftmenge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 355
- NJW 1976, 1800
- MDR 1976, 771
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (14)
- OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74
Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Eine andere Auslegung würde, wie bereits vom BayObLG mit Recht hervorgehoben worden ist (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669), infolge übermäßiger Ausdehnung des Begriffs der "nicht geringen Menge" zu unannehmbaren Ergebnissen führen und dabei auch eine weitgehende Entwertung des Normal Strafrahmens zur Folge haben (OLG Hamm NJW 1974, 1437; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]; OLG Hamburg NJW 1975, 1792 [OLG Hamburg 17.01.1975 - 1 Ss 171/74];… vgl. auch Joachimski a.a.O.).Das OLG Karlsruhe erblickt das Kriterium im durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten (NJW 1974, 2061).
Da es an der hiernach erforderlichen tatrichterlichen Wertung fehlt und der Fall auch nicht so klar liegt, daß sie als unter allen Umständen entbehrlich angesehen werden könnte (s. einerseits OLG Hamm NJW 1974, 1437, anderseits OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]), muß der Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden.
- OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74
Voraussetzungen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge" im Sinne des § 11 …
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Eine andere Auslegung würde, wie bereits vom BayObLG mit Recht hervorgehoben worden ist (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669), infolge übermäßiger Ausdehnung des Begriffs der "nicht geringen Menge" zu unannehmbaren Ergebnissen führen und dabei auch eine weitgehende Entwertung des Normal Strafrahmens zur Folge haben (OLG Hamm NJW 1974, 1437; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]; OLG Hamburg NJW 1975, 1792 [OLG Hamburg 17.01.1975 - 1 Ss 171/74];… vgl. auch Joachimski a.a.O.).Während das BayObLG eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG u.a. dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669 mit krit. Bespr. Wechsung/Hund, NJW 1973, 1729, 1730) [BayObLG 23.11.1972 - 4 RReg St 141/72], sieht das OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenbedarf anzulegen pflegt (NJW 1974, 1437; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 [OLG Zweibrücken 14.03.1974 - Ss 85/73]).
Da es an der hiernach erforderlichen tatrichterlichen Wertung fehlt und der Fall auch nicht so klar liegt, daß sie als unter allen Umständen entbehrlich angesehen werden könnte (s. einerseits OLG Hamm NJW 1974, 1437, anderseits OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]), muß der Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden.
- BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
Haschisch; Nicht geringe Menge
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Hieran ist richtig, daß 42, 8 g Cannabisharzzubereitung unter den vorliegenden Umständen nicht mehr als "geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 5 BetmG angesehen werden könnten (vgl. BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1963, 669 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]; OLG Koblenz NJW 1975, 1471 [OLG Koblenz 19.12.1974 - 1 Ss 280/74]).Eine andere Auslegung würde, wie bereits vom BayObLG mit Recht hervorgehoben worden ist (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669), infolge übermäßiger Ausdehnung des Begriffs der "nicht geringen Menge" zu unannehmbaren Ergebnissen führen und dabei auch eine weitgehende Entwertung des Normal Strafrahmens zur Folge haben (OLG Hamm NJW 1974, 1437; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]; OLG Hamburg NJW 1975, 1792 [OLG Hamburg 17.01.1975 - 1 Ss 171/74];… vgl. auch Joachimski a.a.O.).
Während das BayObLG eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG u.a. dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669 mit krit. Bespr. Wechsung/Hund, NJW 1973, 1729, 1730) [BayObLG 23.11.1972 - 4 RReg St 141/72], sieht das OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenbedarf anzulegen pflegt (NJW 1974, 1437; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 [OLG Zweibrücken 14.03.1974 - Ss 85/73]).
- OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74
Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit …
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Eine andere Auslegung würde, wie bereits vom BayObLG mit Recht hervorgehoben worden ist (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669), infolge übermäßiger Ausdehnung des Begriffs der "nicht geringen Menge" zu unannehmbaren Ergebnissen führen und dabei auch eine weitgehende Entwertung des Normal Strafrahmens zur Folge haben (OLG Hamm NJW 1974, 1437; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]; OLG Hamburg NJW 1975, 1792 [OLG Hamburg 17.01.1975 - 1 Ss 171/74];… vgl. auch Joachimski a.a.O.). - BGH, 10.02.1976 - 1 StR 822/75
Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Erwerb und Veräußerung …
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
§ 11 BetmG ist daher nur dahin zu verstehen, daß der Normalstrafrahmen (Abs. 1 - 3) außer den leichten Fällen, denen geringe Mengen von Betäubungsmitteln zugrunde liegen, auch schwerere Fälle umfaßt, bei denen es sich um etwas erhöhte Mengen handelt, die einerseits nicht als gering anzusehen sind und deshalb auch nicht nach Abs. 5 behandelt werden können, andererseits aber auch nicht an den Umfang der "nicht geringen Menge" im Sinne von Abs. 4 Nr. 5 heranreichen (vgl. die Annahme eines für den Normalfall vorgesehenen "Bewertungsspielraums" in BGH, Urteil vom 10. Februar 1976 - 1 StR 822/75). - BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Hieran ist richtig, daß 42, 8 g Cannabisharzzubereitung unter den vorliegenden Umständen nicht mehr als "geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 5 BetmG angesehen werden könnten (vgl. BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1963, 669 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]; OLG Koblenz NJW 1975, 1471 [OLG Koblenz 19.12.1974 - 1 Ss 280/74]). - OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74
Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Hieran ist richtig, daß 42, 8 g Cannabisharzzubereitung unter den vorliegenden Umständen nicht mehr als "geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 5 BetmG angesehen werden könnten (vgl. BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1963, 669 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]; OLG Koblenz NJW 1975, 1471 [OLG Koblenz 19.12.1974 - 1 Ss 280/74]). - OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
Betäubungsmittel; Mengenbegriff; Anzahl der Rauschzustände; Anwendungsmöglichkeit …
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können; es hält danach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG für erfüllt, wenn mit harten Drogen 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920; 1975, 1473) [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74]. - OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74
Begehungsformen; Tateinheit; Tatmehrheit ; Gesetzeskonkurrenz; Erwerb; …
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können; es hält danach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG für erfüllt, wenn mit harten Drogen 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920; 1975, 1473) [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74]. - BGH, 12.11.1974 - 5 StR 479/74
Entscheidung über eine Vorlagefrage - Nicht geringe Menge - Konsumentenpreis - …
Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Nach wie vor ist es daher Sache der tatrichterlichen Würdigung, die Frage der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur "geringen Menge" an Hand aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse in Vorlagesachenvom 12. November 1974 - 5 StR 479/74 , vom 24. Februar 1976 - 5 StR 322/75 undvom 10. März 1976 - 3 StR 509/75). - OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74
Wirkungen eines Betäubungsmittels; Nicht geringe Menge; Anzahl von …
- OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73
Gesetzeswortlaut; Vorschrift; Sinn und Zweck; Nicht geringe Menge; Preis; …
- BGH, 10.03.1976 - 3 StR 509/75
Geringe Menge im Sinne des § 11 Absatz 4 Nummer 5 und 6a Betäubungsmittelgesetz …
- BGH, 24.02.1976 - 5 StR 322/75
Einordnung von 100 Gramm Haschisch als nicht geringe Menge
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Allerdings ist die Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einfuhr "in nicht geringer Menge" im Verbrechenstatbestand nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG erfüllt ist, vom Tatrichter nicht aufgrund einer Würdigung der Gesamtumstände zu entscheiden, wie das von der Rechtsprechung bei dem Merkmal der nicht geringen Menge in der Strafzumessungsregel nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F., die dem Tatrichter einen Ermessens Spielraum ließ, angenommen worden war (vgl. dazu BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; 31, 163, 164) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]. - AG Hanau, 22.02.2019 - 32 C 167/18
Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens
Denn anders als etwa die Mahnung nach § 286 BGB, die selbst keine Willenserklärung sondern nur eine "Willensäußerung" darstellt und daher als geschäftsähnlich eingestuft § 174 BGB entsprechend unterstellt wird (BGH NJW 1976, 1800, [1802]; allerdings wurde das im Gesetzgebungsverfahren anders gesehen, weil die die Mahnung ausdrücklich benennende Gesetzesformulierung nach Antrag Nr. 2 gerade deshalb nicht angenommen wurde, weil eine Aufzählung den Anwendungsbereich des § 122 BGB aF zu eng fassen würde, Mugdan , Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Band I zu § 122 S. 747/748, weshalb sie in der Gesetzesbegründung auch beispielhaft genannt wird, ebenda § 122 S. 485) stellt das Mieterhöhungsverlangen schon aufgrund seiner Eigenschaft als Vertragsangebot iSd § 145 BGB eine Willenserklärung und somit ein taugliches Rechtsgeschäft iSd § 174 BGB dar. - BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Im Einzelfall sei die Frage, ob eine nicht geringe Menge vorliege, vom Tatrichter auf Grund aller für die Würdigung in Betracht kommenden Umstände zu entscheiden (BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; vgl. auch BGHSt 31, 163, 164 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH NStZ 1983, 322).
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Es kann dabei offen bleiben, ob die vom Bundesgerichtshof zu der Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF entwickelte Rechtsprechung, wonach die Annahme des Merkmals der nicht geringen Menge tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall überlassen blieb (BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH Strafverteidiger 1982, 23), auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nF übertragbar ist (…zweifelnd Körner, BtMG § 29 Rdn. 338; Slotty ZRP 1981, 60, 65). - BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Strafzumessung bei Verurteilung wegen Taten nach dem …
Unter Geltung der vorherigen Strafvorschrift des § 11 BtMG in der Fassung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1), die den Begriff lediglich in § 11 Abs. 4 Satz 3 Nr. 5 und 6 Buchst. a BtMG aF als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle verwendete, war hingegen anerkannt, dass es für die Strafzumessung einer zahlenmäßigen Festlegung der nicht geringen Menge nicht bedurfte, sondern das Vorliegen einer solchen Menge der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall überlassen war (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1976, BGHSt 26, 355, 357 f.). - BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83
Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …
Zur Erörterung steht die Anwendung der Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 BetMG aF und der ihr entsprechenden Vorschrift des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG n.F. Es kann deshalb, wie in BGHSt 31, 163, 164 und im Beschluß des 1. Strafsenats vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83 (zur Veröffentlichung bestimmt), offenbleiben, ob der zu § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF entwickelte Grundsatz, daß die Entscheidung der Frage einer "nicht geringen Menge" Sache der tatrichterlichen Würdigung sei (BGHSt 26, 355, 358), auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG n.F. übertragbar ist.Es bedarf vielmehr der Prüfung aller Umstände des Einzelfalles (BGHSt 26, 355, 358; BGH NStZ 1981, 225; 1982, 425).
- OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77 a) Zwar ist die "nicht geringe Menge" auf Grund tatrichterlicher Würdigung unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur "geringen Menge" des § 11 Abs. 5 BtMG "anhand aller Umstände des Einzelfalles" zu bestimmen (BGH NJW 1976, 1800 f.).
Demgemäß hat auch die Rechtsprechung eine "nicht geringe Menge" angenommen, wenn das Quantum "bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenverbrauch anzulegen pflegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ; s. a. BGH NJW 1976, 1800 f.).
- BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83 Angesichts der laienhaften Art der Gewinnung dieser Stoffe durch Zubereitung eines "Tees" und des Umstands, daß sie hier - anders als es in der Regel der Fall ist (…vgl. Joachimski Betäubungsmittelrecht 3. Auflage § 1 BtMG Anm. 4 Buchst. e) - keine euphorische, sondern lediglich eine "einschläfernde" Wirkung hatten, liegt nämlich die Möglichkeit nicht fern, daß sie in dem Sud nur in einer sehr schwachen Konzentration enthalten waren, die als unbedeutend angesehen werden kann und damit dem Begriff der geringen Menge im Sinne der genannten Vorschrift entspricht (vgl. BGHSt 26, 355, 356, 357).
- BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Hierbei handelt es sich nach den Feststellungen jedoch nur um 2 g Kokain für E. und um 1 g Kokain für B. (UA S. 14, 54); der Tatrichter wird an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden haben, ob damit die Voraussetzungen einer nicht geringen Menge erfüllt sind (vgl. BGHSt 26, 355 [358]). - BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94 Die Kriterien, nach denen sich die Mengenbegriffe im Betäubungsmittelgesetz qualifizieren lassen, sind dabei durchaus vielfältig (vgl. die Nachweise bei BGHSt 26, 355, 357, 358).
- BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …
- BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall
- BGH, 10.03.1981 - 5 StR 5/81
Abgrenzung der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen …
- OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78
Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht …
- BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82
Betäubungsmittel - Nicht Geringe Menge - Handeltreiben - Voraussetzungen
- OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit; …
- OLG Düsseldorf, 03.08.1981 - 5 Ss 315/81
Haschisch; Betäubungsmittel; Verbrauchereinheit; Nicht geringe Menge
- OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung
- OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
Geringe Menge; Betäubungsmittel; Haschisch; Teilmengen; Eigenverbrauch
- BGH, 14.08.1981 - 2 StR 396/81
Menge, Wirksamkeit, Preis und Zahl der zu erreichenden Rauschzustände als …
- BGH, 24.03.1981 - 5 StR 150/81
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Gesamtvorsatzes bei Vorliegen …
- OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
- BGH, 30.03.1977 - 2 StR 781/76
Zum Verhältnis von Einfuhr und Besitz von Heroin - Annahme eines besonders …
- BGH, 25.08.1976 - 2 StR 295/76
Notwendigkeit der Festlegung eines Spielraumes zwischen "geringer" Menge und …
- OLG Düsseldorf, 06.09.1983 - 5 Ss 277/83
- OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83
Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung; …
- OLG Koblenz, 19.05.1983 - 1 Ss 133/83
Betäubungsmittel; Haschisch; Geringe Menge; Minder schwerer Fall; Einfuhr; …
- OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77
Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens
- BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80
Mängel der Strafzumessung - Fehlen einer tatrichterlichen Würdigung, die erkennen …
- BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
Anforderungen an die Feststellung eines gewerbsmäßigen Handelns mit …
- LG Würzburg, 12.05.1978 - 6 KLs 119 Js 18286/77
- OLG Koblenz, 26.06.1978 - 2 Ss 260/78
- OLG Zweibrücken, 30.09.1976 - Ss 81/76
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".