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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,120
BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74 (https://dejure.org/1975,120)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1975 - 1 StR 107/74 (https://dejure.org/1975,120)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74 (https://dejure.org/1975,120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der Berufungshauptverhandlung - Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Fehlerhaftigkeit der sofortigen Durchführung der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 230 ff., § 332, § 338 Nr. 5, § 344 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 84
  • NJW 1975, 885
  • MDR 1975, 503
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
    In dem Beschluß BGHSt 15, 287 ist die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen gelassen (…S. 288 a.a.O.); der 4. Strafsenat hat dort ausgesprochen, daß das unentschuldigte Ausbleiben des Angeklagten zu Beginn der Berufungsverhandlung keine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist.

    Von Bedeutung für die hier zu entscheidende Frage ist es sicherlich, ob die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten das Verfahren "im ganzen" betrifft (BGHSt 15, 287, 290); das könnte bei Abwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung angenommen werden.

    Sie steht im Einklang mit dem angeführten Beschluß des 4. Strafsenats (BGHSt 15, 287).

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - …

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
    Die Lehre von den Prozeßvoraussetzungen wurde erst nach dem Erlaß der Strafprozeßordnung entwickelt; so ist z.B. die im Katalog unter § 338 Nr. 4 StPO aufgeführte sachliche Unzuständigkeit als Verfahrenshindernis anerkannt (vgl. statt aller BGHSt 18, 79, 81).

    So führt der Bundesgerichtshof bei der sachlichen Zuständigkeit "erhöhte rechtspolitische Interessen", "öffentliche Interessen", "allgemeine Belange der Rechtspflege" (BGHSt 7, 26, 28; 10, 74, 77; 18, 79, 84), bei der Rechtskraft die "allgemeine Rechtssicherheit" (BGHSt 10, 358, 363), bei der Verjährung den "Rechtsfrieden" (BGHSt 11, 393, 396) an.

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen …

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
    Daraus ist zu entnehmen, daß der Gesetzgeber den Anwesenheitsgrundsatz nicht überbewerten wollte (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Abwesenheitsverfahrens BVerfGE 1, 332, 346, 347).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …

    Seine Anwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung, namentlich während der Beweisaufnahme, ist nicht nur für die Wahrheitsfindung, sondern ebenso für den Angeklagten und seine Verteidigung von erheblicher Bedeutung (BGHSt 3, 187, 190; 26, 84, 90;… Frister in SK-StPO (2009) § 247 Rdn. 2; Bung HRRS 2010, 50).

    Rn. 20 II. Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist grundsätzlich ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 26, 84, 91; BGH NJW 1986, 267).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auch die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung wird nicht als Verfahrenshindernis, sondern lediglich als - nur auf formgerechte Rüge zu beachtender - absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO angesehen (BGHSt 26, 84 [89 ff.]).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung; …

    Außerdem soll dem Tatrichter im Interesse der Wahrheitsfindung ein unmittelbarer Eindruck von der Person des Angeklagten, seinem Auftreten und seinen Erklärungen vermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 90;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 230 Rn. 1), insbesondere auch im Hinblick auf die Strafzumessung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 136 u. 1447/05, Rn. 89).

    Rn. 32 Aber nur, wenn der Angeklagte in einem - im Hinblick auf die genannten Aspekte - wesentlichen Teil der Hauptverhandlung abwesend ist, begründet dies die Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 91).

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