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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,410
BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78 (https://dejure.org/1978,410)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1978 - 4 StR 143/78 (https://dejure.org/1978,410)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 (https://dejure.org/1978,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung sicherstellenden Tatsachen aufgedeckt sind - Verhinderung der sofortigen Aufdeckung der begangenen Tat als Handlungsmotiv - Verdeckungsmord im Bekanntenkreis - Tateinheit zwischen der Vergewaltigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 18
  • NJW 1978, 1490
  • MDR 1978, 683
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Es geht dabei im Anschluß an die Entscheidung des Senats BGHSt 15, 291 zutreffend davon aus, daß hier eine Verdeckung der Tat durchaus noch möglich war.

    Der Angeklagte nahm zwar an, "daß er als Täter einer Entführung verdächtigt wurde", "die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt" hatten jedoch "allein der Angeklagte und Frau F. als sein Opfer" (UA 18), die Tatumstände waren also noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt (vgl. BGHSt 15, 291, 296).

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Das ist jedoch dann nicht der Fall, wenn die vom Täter erstrebte Verdeckung der Tat nach seiner Vorstellung nur durch den Tod des Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283, 284).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Das Landgericht geht auch zutreffend davon aus, daß sie zueinander nicht im Verhältnis der Gesetzeseinheit, sondern der Tateinheit stehen, denn die Freiheitsberaubung ging erheblich über das hinaus, was zur Begehung der Vergewaltigung gehört (vgl. BGHSt 18, 26, 27 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung - …

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76

    Rechtsfehlerhafte Bewertung des Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78

    Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer …

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77

    Unbedingter Tötungsvorsatz bei der Verdeckungsabsicht - Handeln aus niederer …

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -).
  • BGH, 21.09.1977 - 3 StR 200/77

    Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und der Absicht der Verdeckung einer …

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -).
  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 171/71

    Gesetzeseinheit zwischen Freiheitsberaubung und Unzucht mit einem Kinde

  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem …

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166;… Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216;… vgl. Schneider aaO Rn. 225;… Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Denn es ist kein rechtlicher Grund ersichtlich, die Prinzipien der sog. Tateinheit durch Klammerwirkung (vgl. BGHSt 28, 18, 20, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 14 ff.,- Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn 27 ff.;… Lackner, StGB 22. Aufl. § 52 Rdn. 5, Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., Vor § 52 Rdn. 5 ff.) nicht auch auf mehrere, an sich selbständige Mordtaten anzuwenden, wenn ein weiteres, ebenso schwerwiegendes Verbrechen vorliegt (vgl. BGHSt 2, 246).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Glaubt er mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrecht erhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (…vgl. LK-Jähnke, StGB, 11. Aufl., § 211 Rn. 16 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 insoweit in BGHSt 28, 18 nicht abgedruckt), da die Tatumstände - nach seinem Wissen - noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt waren (vgl. BGHSt 15, 291, 296).
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