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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3470
BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 351
  • NJW 1981, 133
  • MDR 1981, 64
  • JR 1981, 377
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Die Annahme der Nichtigkeit setzt, unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, überdies voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (…vgl. Kleinknecht, StPO 34. Aufl. Einl. Rdn 102 mit weiteren Hinweisen; BGHSt 10, 278, 281).

    Daß das Gesetz dem Revisionsgericht eine solche Pflicht habe auferlegen wollen, ist so wenig anzunehmen, wie eine entsprechende Pflicht zur Prüfung, ob die am Eröffnungsbeschluß beteiligten Richter ordnungsgemäß zu Mitgliedern der Strafkammer bestellt worden waren (vgl. BGHSt 10, 278, 280).

    Die Auffassung des Senats entspricht auch der inzwischen herrschenden Meinung (LG Kempten NJW 1975, 1937 [LG Kempten 10.02.1975 - 2 Qs 479/74]; OLG Bamberg OGHSt 3, 1; Kern JZ 1958, 94 [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57];… Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 95, Meyer-Goßner § 207 Rdn 37;… Kleinknecht a.a.O. und vor § 22 Rdn 9;… KMR-Paulus 7. Aufl. vor § 22 StPO Rdn 28 und § 207 Rdn 40;… Müller-Sax (KMR) 6. Aufl. § 22 StPO Anm. 2 c;… vgl. auch Schäfer a.a.O. Einl. Kap. 12 Rdn 5, Kap. 16 Rdn 9).

    Auf das Urteil BGHSt 10, 278 kann das Kammergericht sich nicht stützen.

    Auch der Umstand, daß die Sache zunächst mittels unzulässiger Einzelzuweisung durch den Geschäftsverteilungsplan an den 5. Strafsenat des Kammergerichts gekommen war, macht den Eröffnungsbeschluß vom 20. Februar 1980 lediglich fehlerhaft, aber nicht gänzlich unwirksam (vgl. BGHSt 10, 278).

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes …

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.

    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.

  • RG, 03.05.1938 - 1 D 182/38

    1. Ist eine Falschbeurkundung auch dann nach dem § 348 Abs. 1 StGB. strafbar, …

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400;… Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).

    Wird von ihm aber nicht durch form- und fristgerechte Revision Gebrauch gemacht, so erwächst das Urteil in Rechtskraft (RGSt 72, 176, 181).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    In der angefochtenen Entscheidung beruft sich das Kammergericht für seine gegenteilige Auffassung und für die Annahme, die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters sei als Tätigkeit eines Nichtrichters zu behandeln, zu Unrecht auf die in BVerfGE 4, 412, 417 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss …

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Das gilt namentlich für den Rechtsbegriff des Verletzten (§ 22 Nrn. 1, 2 StPO), auch in seiner Abgrenzung zu dem in anderen Vorschriften verwendeten gleichen Begriff (…vgl. Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 8, Meyer § 61 Rdn 7 bis 12 mit weiteren Hinweisen), für die Frage, inwieweit Trennung und Verbindung von Strafsachen in dem einen oder anderen Stadium des Verfahrens eine Rolle spielen (vgl. BGHSt 14, 219, 222), für die, was unter der "Sache" in § 22 Nrn. 4, 5 StPO zu verstehen ist (vgl. dazu Eb.Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband I (StPO) § 22 Rdn 2), wie dafür, ob und wann dienstliche Äußerungen eines Richters seinen Ausschluß nach § 22 Nr. 5 StPO bewirken (…hierzu Werner Schmid in GA 1980, 285 ff).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane - …

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.
  • OLG Hamm, 10.11.1978 - 2 Ss OWi 2528/78
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Denn allein deren Nichtigkeit, nicht aber der ihnen anhaftende ihre bloße Fehlerhaftigkeit begründende mindere Mangel, würde ihnen die Wirkung nehmen, die Verfolgung zu unterbrechen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1968, 1340 [OLG Stuttgart 21.02.1968 - 1 Ss 689/97]; Rudolphi in SK Allg.Teil, 2. Aufl. § 78 c Rdn 9; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 78 c Rdn 3; ein Fall der funktionellen Unzuständigkeit des Gerichts liegt nicht vor; hierzu vgl. einerseits OLG Kamm NJW 1979, 884, BayObLG …
  • OLG Koblenz, 20.06.1968 - 1 Ss 117/68
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    1 St 755/52">NJW 1953, 1482, andererseits OLG Koblenz NJW 1968, 2393 [OLG Koblenz 20.06.1968 - 1 Ss 117/68]).
  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 188/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400;… Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).
  • LG Kempten, 10.02.1975 - 2 Qs 479/74
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer; …

    Weil das Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354), ist das Verfahren einzustellen (§ 260 Abs. 3 StPO), soweit es von diesem Mangel betroffen ist.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende …

    Die rechtliche Fehlerhaftigkeit einer richterlichen Anordnung lässt die dieser Anordnung zukommende Unterbrechungswirkung unberührt, solange die Mängel nicht so schwer wiegen, dass sie die Unwirksamkeit der Anordnung zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 357 f.;… Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 584/96, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206;… Schmid in LK-StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme …

    Aber auch nach dieser Auffassung kann dies nur in seltenen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn die Anerkennung einer auch nur vorläufigen Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung ihrerseits dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung krass widerspricht, und wenn eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 10, 278, 281; 29, 351, 352 f.;… vgl. Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 105;… Kühne in LR, 26. Aufl. Einl. Rdn. 114 ff.;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO Bd. I, 2. Aufl. Rdn. 251 ff.; jew. m. w. N.).

    Denn die Annahme rechtlicher Unbeachtlichkeit einer richterlichen Entscheidung führt dazu, dass jedermann sich in jeder Verfahrenslage, auch nach Rechtskraft der Entscheidung, auf deren Unwirksamkeit berufen kann, und zwar auch außerhalb der Ordnung, die das Strafverfahrensrecht mit den ihm eigenen Kontrollmechanismen darstellt (BGHSt 29, 351, 352 f. m. w. N.).

    Rn. 14 Jedenfalls die Bewertung gerichtlicher Zwischenentscheidungen als nichtig scheidet danach wegen der nicht hinnehmbaren Folgen, die dies für die Rechtssicherheit im Verfahren und für die geordnete Rechtspflege begründen würde, generell aus (BGHSt 29, 351, 355; 45, 58, 61 f.;… Meyer-Goßner aaO Rdn. 105 b; Felsch NStZ 1996, 163, 165).

    Er litt zudem nicht an einem derart unerträglichen Rechtsfehler, dass er nach den oben genannten Grundsätzen unwirksam gewesen wäre; dies zeigt etwa die Regelung des § 338 Nr. 4 StPO, nach der selbst ein durch ein unzuständiges Gericht erlassenes Urteil allenfalls anfechtbar, nicht aber unbeachtlich ist (vgl. dazu BGHSt 29, 351, 354 f. zu § 338 Nr. 2 StPO).

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