Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstrecken der Schuldspruchänderung auf die selbst kein Rechtsmittel einlegenden Mitangeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung - Steuerhehlerei
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 95
- NJW 1984, 2588
- MDR 1984, 161
- NStZ 1984, 78 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79
Revisionsrechtliche beurteilung einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Konkrete …
Auszug aus BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83
Doch wird das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten P. und S. dahin geändert, daß im Schuldspruch wegen Beihilfe, soweit er diese Angeklagten und die Mitangeklagten L., K. und Sp. betrifft, vor den Worten "Schmuggel" und "Steuerhehlerei" das Wort "gewerbsmäßigen" nebst dem davorstehenden Beistrich entfällt (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79).
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Allerdings wollte der Gesetzgeber bereits mit der Einführung des § 370 Abs. 3 AO zum Ausdruck bringen, dass die Steuerhinterziehung "hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit und ihrer Strafwürdigkeit nicht geringer zu bewerten ist als der Betrug" (BGHSt 32, 95, 99 mit Hinweis auf BR-Drucks. 23/71 S. 194). - BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …
Zum anderen relativierte er seine Rechtsprechung bereits zwei Jahre später und bejahte - abhängig von dem jeweiligen Deliktsbereich - in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren eine umfassende Sperrwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95).Anderenfalls würde der Täter wegen der strafschärfenden Begehungsart milder bestraft werden, als wenn diese fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 1 StR 267/14, NStZ 2015, 285;… Klein/Jäger, AO, 17. Aufl., § 373 Rn. 76).
(3) Im Anschluss an die in BGHSt 30, 166 und BGHSt 32, 95 veröffentlichten Entscheidungen fand - nachdem der 3. Strafsenat seine abweichende Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht aufgegeben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17;… Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5) - keine tiefergehende Auseinandersetzung mehr mit der Frage der Reichweite der Sperrwirkung statt.
Insoweit gilt für die Deliktsstruktur des § 177 StGB Gleiches wie für das Steuerstrafrecht (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95): Die Sperrwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB umfasst im Verhältnis zu dem Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB auch die Strafobergrenze.
Es wäre - wie in dem der Entscheidung des 3. Strafsenats vom 28. September 1983 (3 StR 280/83, BGHSt 32, 95) zugrundeliegenden Fall - auch in der hier gegebenen Konstellation sinnwidrig, anstelle des in § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB vorgesehenen Strafrahmens den milderen Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB nur deshalb anzuwenden, weil der Täter bei einer Vergewaltigung zudem eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendete (…vgl. LK/Hörnle, StGB, 13. Aufl., § 177 Rn. 335 ff.).
Zum anderen relativierte er seine Rechtsprechung bereits zwei Jahre später und bejahte - abhängig von dem jeweiligen Deliktsbereich - in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren eine umfassende Sperrwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95).
Anderenfalls würde der Täter wegen der strafschärfenden Begehungsart milder bestraft werden, als wenn diese fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 1 StR 267/14, NStZ 2015, 285;… Klein/Jäger, AO, 17. Aufl., § 373 Rn. 76).
(3) Im Anschluss an die in BGHSt 30, 166 und BGHSt 32, 95 veröffentlichten Entscheidungen fand - nachdem der 3. Strafsenat seine abweichende Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht aufgegeben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17;… Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5) - keine tiefergehende Auseinandersetzung mehr mit der Frage der Reichweite der Sperrwirkung statt.
Insoweit gilt für die Deliktsstruktur des § 177 StGB Gleiches wie für das Steuerstrafrecht (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95): Die Sperrwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB umfasst im Verhältnis zu dem Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB auch die Strafobergrenze.
Es wäre - wie in dem der Entscheidung des 3. Strafsenats vom 28. September 1983 (3 StR 280/83, BGHSt 32, 95) zugrundeliegenden Fall - auch in der hier gegebenen Konstellation sinnwidrig, anstelle des in § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB vorgesehenen Strafrahmens den milderen Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB nur deshalb anzuwenden, weil der Täter bei einer Vergewaltigung zudem eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendete (…vgl. LK/Hörnle, StGB, 13. Aufl., § 177 Rn. 335 ff.).
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …
- BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte …
Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGH NStZ 1985, 459;… GA 1979, 59; Urt. vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83). - BGH, 02.09.2015 - 1 StR 11/15
Schmuggel (Verhältnis zur Steuerhinterziehung: Spezialität; Verhältnis zur …
Bei Schmuggel gemäß § 373 AO handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand, der den Grundtatbestand des § 370 AO verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 1 StR 267/14, NStZ 2015, 285; BGH, Urteile vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12, NStZ 2012, 637 und vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95).Der Täter würde andernfalls wegen dieser strafschärfenden Begehungsart milder bestraft werden, als wenn diese fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 1 StR 267/14, NStZ 2015, 285; BGH, Urteile vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95 und vom 10. September 1986 - 3 StR 292/86, wistra 1987, 30;… Jäger in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 373 Rn. 51;… Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 51. Lfg., § 373 Rn. 145;… Schmitz/Wulf in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 370 Rn. 539).
- BGH, 05.11.2014 - 1 StR 267/14
Schmuggel (Verhältnis zur Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall: …
Bei Schmuggel gemäß § 373 AO handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand, der den Grundtatbestand des § 370 AO verdrängt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12, NStZ 2012, 637; und vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95).Der Täter würde andernfalls wegen dieser strafschärfenden Begehungsart milder bestraft werden, als wenn diese fehlte (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95; und vom 10. September 1986 - 3 StR 292/85, wistra 1987, 30;… Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 373 Rn. 51;… Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 373 Rn. 145;… Schmitz/Wulf in MüKo-StGB, § 370 Rn. 485).
- OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten
- BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86
Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe …
Das Landgericht hat möglicherweise verkannt, daß der qualifizierte Tatbestand des gewerbsmäßigen Schmuggels (§ 373 Abs. 1 AO; vgl. BGHSt 32, 95, 96) auf den Gehilfen nur anwendbar ist, wenn er selbst gewerbsmäßig gehandelt hat.Es hat sich dabei nicht etwa allein (vgl. BGHSt 32, 95, 96 a.E.) oder mit auf eine Annahme des Inhalts gestützt, der Angeklagte selbst habe gewerbsmäßig gehandelt.
- BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98
Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene …
- BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung: …
- BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85
Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer - …
- BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94
Schmuggel - Steuerhinterziehung - Serientat - Freiheitsstrafe
- BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89
Steuerhinterziehung - Urteilsgründe
- BGH, 14.02.1990 - 3 StR 317/89
Voraussetzungen für ein pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. …
- OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18
Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener …
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88
Vorhersehbarkeit eines Reflextodes im Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge
- BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85
Unbegründetheit einer Revision wegen Hinterziehung von Einfuhrsteuern für die …
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