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   BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92, 2 BJs 186/91 - 5   

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https://dejure.org/1992,1010
BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92, 2 BJs 186/91 - 5 (https://dejure.org/1992,1010)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92, 2 BJs 186/91 - 5 (https://dejure.org/1992,1010)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 18. März 1992 - 1 BGs 90/92, 2 BJs 186/91 - 5 (https://dejure.org/1992,1010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 94 StPO; § 96 StPO
    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung; Akteneinsicht; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beschlagnahme von Behördenakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme von Akten; Behördenakten; Beschlagnahmung; Sperrerklärung; Oberste Dienstbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 94, § 96
    Beschlagnahme von Behördenakten

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 237
  • NJW 1992, 1973
  • MDR 1992, 793
  • NVwZ 1992, 919 (Ls.)
  • NStZ 1992, 394
  • NStZ 1993, 48 (Ls.)
  • NStZ 1993, 94 (Ls.)
  • StV 1992, 308
  • DVBl 1992, 1220
  • DÖV 1992, 794
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.08.1987 - 2 BvR 815/84

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Rn. 9 b) Soweit die Beschlagnahme von Behördenakten für unzulässig gehalten wird, wird dies vor allem mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und der daraus folgenden Gleichrangigkeit von Verwaltung und Rechtsprechung (LG Wuppertal, NJW 1978, 902;… ebenso - unter Hinweis auf den Amtshilfecharakter der Anforderung und Zurverfügungstellung von Behördenakten - Löwe/Rosenberg-Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 96 Rdnr. 3 u. 4, sowie Eb. Schmidt, StPO, § 96 Rdnr. 1 u. 6;… Rudolphi, SKStPO, § 96 Rdnr. 2 u. 8), mit dem Fehlen einer Eingriffsnorm (…KG (ER), JR 1980, 476 u. KG, 3. Strafsenat, Beschl. v. 28. April 1980 - 3 Ws 112/80 (siehe Fußnote zu dem Beschluß des Ermittlungsrichters aaO S. 477); Reiß, StV 1988, 31, 34) oder mit dem Gewahrsamsbegriff der §§ 94 ff StPO begründet (…KG (ER) aaO S. 477).

    Selbst wenn daher der historische Gesetzgeber - wie Reiß (StV 1988, 31, 34) ohne Nachweis annimmt - davon ausgegangen sein sollte, behördliche Akten unterlägen niemals der Beschlagnahme nach § 94 Abs. 2 StPO, so kann dies mangels eindeutiger und ausdrücklicher Normierung nicht entscheidend sein, wenn andere Gesichtspunkte ohne Widerspruch zum Wortlaut der Bestimmung eine entgegengesetzte Auslegung gebieten.

    Einen eigenen gerichtlichen "Herausgabebefehl" (Reiß, StV 1988, 31, 33) sieht die Strafprozeßordnung, wie die §§ 95, 98 zeigen, nicht vor.

  • KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89

    Zulässigkeit; Beschlagnahme; Behördenakten; Akten

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Rn. 7 Abgesehen davon, daß diese im Jahre 1938 formulierten Sätze in ihrer Ausschließlichkeit kaum dem heutigen Verfassungsverständnis entsprechen, daß sie - was die Endgültigkeit der Sperrerklärung nach § 96 betrifft - zumindest für Fälle der vorliegenden Art nicht unbedenklich erscheinen (…vgl. KK-Laufhütte, StPO, 2. Aufl., § 96 Rdnr. 3 a.E.;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 96 Rdnr. 1; KG, NStZ 1989, 541) und insoweit eher den Charakter eines obiter dictum aufweisen, fehlt jeder ausdrückliche Hinweis auf die Beschlagnahmefrage.

    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770;… Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage);… KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6;… KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502;… Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443);… Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    In allen diesen Fällen geht es - wie bei der Beschlagnahme von Behördenakten - nicht um die Wahrnehmung der Position eines Über- oder Unterordnungsverhältnisses, sondern um die Zuständigkeit zur verbindlichen Entscheidung einer konkreten Konfliktslage (KG, NStZ 1989, 541;… Kramer aaO S. 1504;… ähnlich Taschke aaO S. 278 f).

  • LG Wuppertal, 14.10.1977 - 23 Qs 608/77
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Rn. 9 b) Soweit die Beschlagnahme von Behördenakten für unzulässig gehalten wird, wird dies vor allem mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und der daraus folgenden Gleichrangigkeit von Verwaltung und Rechtsprechung (LG Wuppertal, NJW 1978, 902;… ebenso - unter Hinweis auf den Amtshilfecharakter der Anforderung und Zurverfügungstellung von Behördenakten - Löwe/Rosenberg-Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 96 Rdnr. 3 u. 4, sowie Eb. Schmidt, StPO, § 96 Rdnr. 1 u. 6;… Rudolphi, SKStPO, § 96 Rdnr. 2 u. 8), mit dem Fehlen einer Eingriffsnorm (…KG (ER), JR 1980, 476 u. KG, 3. Strafsenat, Beschl. v. 28. April 1980 - 3 Ws 112/80 (siehe Fußnote zu dem Beschluß des Ermittlungsrichters aaO S. 477); Reiß, StV 1988, 31, 34) oder mit dem Gewahrsamsbegriff der §§ 94 ff StPO begründet (…KG (ER) aaO S. 477).

    Ausgangspunkt der Überlegungen kann daher nicht die Frage sein, ob § 94 StPO als Eingriffsnorm ausdrücklich auch die Beschlagnahme von amtlich verwahrten Gegenständen zuläßt (so aber offenbar LG Wuppertal, NJW 1978, 902 unter Hinweis auf die "globale Formulierung des § 94"); vielmehr kommt es darauf an, ob oder inwieweit die Strafprozeßordnung im 8. Abschnitt selbst oder andere Bestimmungen, einschließlich jener des Grundgesetzes, die grundsätzliche Beschlagnahmefähigkeit von potentiellen Beweismitteln einschränken.

    Rn. 19 a) Gegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten wird vor allem eingewandt, ein derartiger Eingriff der Rechtsprechung in einen Bereich der Verwaltung widerspreche dem konstitutionellen Gleichrang der drei Staatsgewalten; sie setze - wie jede hoheitliche Maßnahme - ein Über- oder Unterordnungsverhältnis voraus, das zwischen verschiedenen, untereinander jedoch gleichwertigen Staatsgewalten undenkbar sei (…KG (ER) aaO S. 477; LG Wuppertal, NJW 1978, 902;… Rudolphi aaO Rdnr. 8;… ebenso wohl Eb. Schmidt aaO Rdnr. 1, der die Möglichkeit einer Beschlagnahme von Behördenakten als "ziemlich unmögliche Vorstellung" bezeichnet).

  • LG Marburg, 24.05.1978 - Qs 146/78

    Zur Zulässigkeit richterlicher Beschlagnahme von Akten des Arbeitsamtes

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770;… Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage);… KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6;… KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502;… Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443);… Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    Rn. 13 a) Es mag sein, daß der Gesetzgeber der Strafprozeßordnung eine ausdrückliche Regelung der Beschlagnahme von Behördenakten für entbehrlich hielt, weil er davon ausging, eine im Wege der Amtshilfe erbetene Herausgabe von Unterlagen werde ohne weiteres bewilligt werden, sofern nicht Gründe für eine Sperrerklärung nach § 96 StPO vorlägen, und eine Sperrerklärung der Verwaltung werde von der Justiz stets akzeptiert werden (vgl. dazu LG Marburg, NJW 1978, 2306, 2307; LG Wuppertal NJW 1992, 770, 771; Kramer, NJW 1984, 1502, 1503;… Taschke aaO S. 277).

    Es ist nicht zu verkennen, daß diese systematische Betrachtung nicht zwingend ist; für die Auslegung der Norm kommt ihr jedoch erhebliche Bedeutung zu (LG Darmstadt, NJW 1978, 901; LG Marburg, NJW 1978, 2306, 2307; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; Walter, NJW 1978, 868, 871;… Kleinknecht/Meyer aaO;… Taschke aaO S. 282).

  • LG Wuppertal, 12.04.1991 - 26 Qs 3/91

    Nicht ordnungsgemäße Erstellung von Abrechnungen durch Ärzte einer …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770;… Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage);… KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6;… KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502;… Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443);… Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    Rn. 13 a) Es mag sein, daß der Gesetzgeber der Strafprozeßordnung eine ausdrückliche Regelung der Beschlagnahme von Behördenakten für entbehrlich hielt, weil er davon ausging, eine im Wege der Amtshilfe erbetene Herausgabe von Unterlagen werde ohne weiteres bewilligt werden, sofern nicht Gründe für eine Sperrerklärung nach § 96 StPO vorlägen, und eine Sperrerklärung der Verwaltung werde von der Justiz stets akzeptiert werden (vgl. dazu LG Marburg, NJW 1978, 2306, 2307; LG Wuppertal NJW 1992, 770, 771; Kramer, NJW 1984, 1502, 1503;… Taschke aaO S. 277).

  • LG Darmstadt, 07.10.1988 - 9 Qs 691/88
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770;… Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage);… KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6;… KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502;… Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443);… Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    Zu Recht hat deshalb das LG Darmstadt (NStZ 1989, 86) darauf hingewiesen, daß sich eine isolierte Betrachtung des § 96 StPO allein nach seinem Wortlaut verbietet.

  • RG, 15.07.1938 - 4 D 87/38

    Der Verteidiger hat auf Grund des § 147 StPO. keinen Anspruch darauf, Akten …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Rn. 6 a) Das Reichsgericht hat in zwei im vorliegenden Zusammenhang häufig zitierten Entscheidungen die Frage der Behandlung von Behördenakten ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers geprüft (RGSt 42, 291; 72, 268).

    Durch eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde im Sinne des § 96 StPO würden diese Akten aber endgültig unverwertbar (RGSt 72, 268, 271).

  • LG Darmstadt, 20.10.1977 - 3 Qs 1167/77

    Beschlagnahmebefugnis gegenüber anderen Verwaltungsbehörden; Zulässigkeit von …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770;… Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage);… KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6;… KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502;… Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443);… Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    Es ist nicht zu verkennen, daß diese systematische Betrachtung nicht zwingend ist; für die Auslegung der Norm kommt ihr jedoch erhebliche Bedeutung zu (LG Darmstadt, NJW 1978, 901; LG Marburg, NJW 1978, 2306, 2307; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; Walter, NJW 1978, 868, 871;… Kleinknecht/Meyer aaO;… Taschke aaO S. 282).

  • LG Koblenz, 22.07.1983 - 8 Qs 34/82
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770;… Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage);… KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6;… KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502;… Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443);… Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    Es ist nicht zu verkennen, daß diese systematische Betrachtung nicht zwingend ist; für die Auslegung der Norm kommt ihr jedoch erhebliche Bedeutung zu (LG Darmstadt, NJW 1978, 901; LG Marburg, NJW 1978, 2306, 2307; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; Walter, NJW 1978, 868, 871;… Kleinknecht/Meyer aaO;… Taschke aaO S. 282).

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92
    Für die sogenannte Sperrerklärung einer obersten Dienstbehörde lassen beispielsweise die §§ 99 Abs. 2 VwGO und 86 Abs. 3 FGO eine gerichtliche Überprüfung zu; für § 96 StPO ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß die Sperrerklärung - in Grenzen - der Nachprüfung durch das Gericht unterliegt (BGHR StPO § 96, Informant 3, Sperrerklärung 1).
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein …

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89

    Pflicht eines Tatrichters zur Überprüfung einer behördlichen Weigerung zur …

  • OVG Berlin, 03.11.1988 - 6 B 20.88

    Unterhalt; Ausbildung; Zweitausbildung; Kind; Eltern; Studium; Wartezeit; ZVS

  • BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89

    Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die …

  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der …

  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen; …

  • LG Düsseldorf, 25.10.1977 - XII Qs 77/77
  • RG, 06.04.1909 - II 103/09

    Steht dem Verteidiger die Einsicht der Personalakten eines als Zeuge zu …

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Denn nur die unmittelbare Verfügbarkeit eines Beweismittels für Staatsanwaltschaft und Strafgericht gewährleistet, dass der Gegenstand zuverlässig, unverändert und unverzüglich für die Beweisführung im Strafverfahren verwendet werden kann (BGH, Beschluss vom 18. März 1992, 1 BGs 90/92, BGHSt 38, 237 [juris Rn. 18]).

    Als einfachgesetzliche Ausgestaltung der der Staatsanwaltschaft verliehenen Befugnis, für Zwecke des Strafverfahrens im Wege der Amtshilfe von allen Behörden Auskunft zu verlangen, ist vielmehr § 161 StPO anzusehen (BGHSt 38, 237 [juris Rn.14];… vgl. auch OLG Naumburg, FamRZ 2018, 846 [juris Rn. 1];… Köhler in MeyerGoßner/Schmidt, StPO, § 95 Rn. 3, § 161 Rn. 1, 1a;… im Ansatz ähnlich, jedoch eine Amtshilfepflicht aus Art. 35 Abs. 1 GG herleitend und § 96 StPO als Grenzziehung einer von der Norm vorausgesetzten Amtshilfepflicht begreifend: Menges in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 95 Rn. 17 mit § 96 Rn. 27 ff.;… a. M. wohl: Wohlers/Greco in SK-StPO, § 95 Rn. 10).

    Würde es sich bei der Anforderung von Behördenakten - dasselbe gilt hinsichtlich der Akten eines gerichtlichen Verfahrens - stets um nichts anderes als ein Amtshilfeersuchen handeln, so hätte es nahegelegen, diesen Vorgang im Zusammenhang mit dem in § 161 StPO verankerten allgemeinen Auskunftsrecht der Staatsanwaltschaft zu regeln; die Stellung der §§ 94, 95 sowie 96 StPO im 8. Abschnitt des ersten Buches der Strafprozessordnung über Ermittlungsmaßnahmen und hier wiederum innerhalb des geschlossenen Systems der Beschlagnahmevorschriften wäre dann wenig verständlich (so: BGHSt 38, 237 [juris Rn. 14] zu § 161 StPO in der Fassung vom 7. April 1987).

    Rn. 34 (2) Allgemein wird angenommen, die ersuchte Behörde sei der Staatsanwaltschaft gegenüber zur Auskunft rechtlich verpflichtet; § 161 Abs. 1 StPO regele zugleich - korrespondierend zur Befugnis der Staatsanwaltschaft, Auskunft zu verlangen - eine Auskunfts- und damit Datenübermittlungspflicht für die Verfolgung von Straftaten aller Art (…vgl. BVerfG, Urt. v. 20. April 2016, 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - BKA-Gesetz, BVerfGE 141, 220 Rn. 315; BGHSt 38, 237 [juris Rn. 14];… Schmitt in MayerGoßner/Schmitt, StPO, § 161 Rn. 1a;… Erb in Löwe-Rosenberg, StPO, § 161 Rn. 12 und 17 m. w. N.;… Sackreuther in BeckOK StPO, 36. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 161 Rn. 5;… Griesbaum in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 161 Rn. 2; Kurth, NStZ 1983, 541 [543]).

  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der …

    Sie kann in jenen Fällen notwendige Voraussetzung sein, um beschlagnahmefähige Gegenstände überhaupt erst aufzuspüren (vgl. BGHSt 38, 237; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 20.11.2000 - 1 Ws 313/00 -, juris Rn. 12; LG Potsdam wistra 2007, 193; LG Fulda…, Beschluss vom 06.05.2004 - 2 Qs 34/04 -, juris Rn. 30; LG Wuppertal NJW 1992, 770 f.; LG Oldenburg wistra 1990, 76 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, aaO, § 96 Rn 2 mwN; Kramer, NJW 1984, 1502, 1503;… aA Menges in: LöweRosenberg, aaO, § 96 Rn 4 ff.).

    g) Die Kammer geht zwar davon aus, dass der nicht nur aus Grundrechten, sondern ebenso aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitende und als Maxime allen staatlichen Handelns geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch bei Maßnahmen, die zwischen verschiedenen Behörden getroffen werden, zu wahren ist (vgl. BGH NJW 1992, 1973; Wegner, wistra 2022, 350, 351 entgegen Gärditz, Verfassungsblog v. 18.09.2021, https://verfassungsblog.de/politisiertestrafverfolgung/).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …

    Rn. 43 Die vom Antragsteller dargestellte Gefahr einer Beschlagnahme der zu den Akten der Antragsgegnerin genommenen Berichte und Auskünfte mag zwar grundsätzlich bestehen (vgl. zur Möglichkeit der Beschlagnahme von Behördenakten: BGH, Beschl. v. 18.3.1992 - 1 BGs 90/92 -, NJW 1992, 1973 f.).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem …

    Diese Verpflichtung kann deren oberste Dienstbehörde jedoch durch eine den Anforderungen des § 96 StPO genügende Sperrerklärung ausschließen (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 -, juris Rn. 56 f.; BGH Ermittlungsrichter, Beschluss vom 18. März 1992 - 1 BGs 90/92 u.a. -, juris Rn.15;… Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auf!. 2008, § 96 Rn. 1).

    Denn die Einflussnahme einer Behörde auf ein Strafverfahren mittels einer Sperrerklärung stellt einen Eingriff in den Gang der Rechtspflege dar und muss deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BVerwG…, Urteil vom 19. August 1986 -1 C 7.85 -, juris Rn. 81; BGH Ermittlungsrichter, Beschluss vom 18. März 1992 - 1 BGs 90/92, juris Rn. 22).

  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    § 96 StPO stellt inhaltlich keine strafprozessuale Vorschrift dar, sondern schränkt (ausdrücklich) die Vorlegung und Auslieferung von Akten und anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken und (analog) die Erteilung von entsprechenden Auskünften an die Strafjustiz aus - der Strafrechtspflege nicht grundsätzlich untergeordneten - Gründen des Staatswohls und der Gefahrenabwehr ein (vgl. BGHSt 38, 237; BGHSt 39, 141).

    Ob das für den Verwaltungsrechtsweg sprechende Argument des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 75, 1), gegen derartige Verletzungen biete das Strafverfahren keinen hinreichenden Schutz, weil die Strafprozeßordnung - im Gegensatz etwa zu § 99 Abs. 2 VwGO - den Prozeßbeteiligten nicht die Möglichkeit gebe, eine auch für die oberste Dienstbehörde verbindliche Entscheidung des Prozeßgerichts darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verweigerung der Vorlage von Akten gegeben sind, im Hinblick auf die von BGHSt 38, 237 eröffnete Möglichkeit der Beschlagnahme von Behördenakten noch Gewicht hat, braucht der Senat bei seiner hier vertretenen Auffassung nicht zu entscheiden.

  • BGH, 04.08.2020 - AnwZ (Brfg) 4/20

    Einsichtnahme der Staatsanwaltschaft in die bei der zuständigen …

    Die Herausgabe von Akten und sonstigen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken kann im Wege der Beschlagnahme nach § 98 StPO erzwungen werden (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 1 BGs 90/92, BGHSt 38, 237).

    Bei Behördenakten handelt es sich um Gegenstände im Sinne der genannten Vorschrift (BGH, Beschluss vom 18. März 1992, aaO, 241).

    Der Ermittlungsrichter hat gegebenenfalls auch darüber zu entscheiden, ob eine Beschlagnahme im Einzelfall nach §§ 96, 97 StPO, aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit oder aus speziellen Vorschriften anderer Gesetze nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1992, aaO, 240 f).

  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen …

    Dass diese Regelungen auch auf Behördenakten - einschließlich Gerichtsakten - und die in ihnen enthaltenen Daten Anwendung finden, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2003, 2 BvR 372/01, NStZ-RR 2003, 176; BGH, Beschluss vom 18. März 1992, 1 BGs 90/92, BGHSt 38, 237).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.08.2024 - 18 Qs 14/24

    Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von (Original-) Geschäftsunterlagen, …

    Rn. 38 cc) Die freiwillige Herausgabe schließt die Möglichkeit einer förmlichen Beschlagnahme grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.1956 - 1 BJs 182/55, StB 28/56; Beschluss vom 18.03.1992 - 1 BGs 90/92 - 2 BJs 186/91-5;… MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl. 2023, StPO § …und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 Rn. 45;… KK-StPO/Greven, 9. Aufl. 2023, StPO § …und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 Rn. 16;… Menges in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2019, § …und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 StPO Rn. 41).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung …

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Entscheidung in erster Linie tatrichterlicher Würdigung unterliegt (vgl. BGHSt 38, 237) und daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur in eingeschränktem Umfange, nämlich auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin, zu überprüfen ist.
  • LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06

    Beschlagnahme von Behördenakten: Anforderungen an die Sperrerklärung einer …

    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).

    Rn. 14 Soweit der Untersuchungsführer seine Beschwerde auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1992 (BGHSt 38, S. 237 ff.) stützt, liegt dieser Entscheidung kein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.

  • OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93

    Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht; …

  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines …

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 9/94

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine …

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