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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1341
BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97 (https://dejure.org/1998,1341)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - 5 StR 574/97 (https://dejure.org/1998,1341)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97 (https://dejure.org/1998,1341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 222b StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 21e Abs. 3 GVG
    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahres bei Überbelastung

  • Judicialis

    StPO § 222b; ; StPO § 338 Nr. 1; ; GVG § 21e Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Versuchte schwere räuberische Erpressung; Fehlerhafte Zuständigkeit einer Großen Strafkammer; Erlass eines Präsidiumsbeschlusses im Umlaufverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21 e ; StPO § 222 b, § 338 Nr. 1, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 161
  • NJW 1999, 154
  • StV 1999, 1
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Rn. 25 Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2;… BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung l;… BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Eine solche Notwendigkeit folgt bereits aus dem Gebot der beschleunigten Verfahrensförderung in Haftsachen und aus dem Umstand, daß eine von der Justiz zu verantwortende Verfahrensverzögerung rechtsstaatswidrig sein kann; eine wegen dieser rechtsstaatlichen Anforderungen erforderliche Entlastung einer Strafkammer kann nicht in jedem Fall dadurch herbeigeführt werden, daß nur zukünftig eingehende Verfahren umverteilt werden (vgl. BGHSt 30, 371).

    Rn. 26 a) Der Präsidiumsbeschluß entspricht diesen Vorgaben (vgl. BGHSt 30, 371; der Beschluß des 3. Strafsenats vom 9. Juli 1978 - 3 StR 223/79 - betrifft eine andere Fallgestaltung).

    Die Entlastung von zukünftig eingehenden Sachen hätte der Großen Strafkammer 6 - angesichts der konkreten Belastung und Terminslage - in dem überlasteten Zeitraum nicht geholfen (vgl. BGHSt 30, 371).

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Rn. 25 Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2;… BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung l;… BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Allerdings dürfen mit Rücksicht auf das bei der Zuweisung zu beachtende Abstraktionsprinzip (…Kissel GVG 2. Aufl. § 21e Rdn. 82) nicht einzelne Sachen ohne objektive und sachgerechte Kriterien einer anderen Strafkammer zugewiesen werden (vgl. BGHSt 7, 23; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2).

    Wird hiergegen verstoßen, wird die Zuweisung nicht dadurch zulässig, daß sie durch eine allgemein gehaltene Klausel erfolgt (BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2 m.w.N.).

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Rn. 25 Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2;… BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung l;… BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Rn. 36 Die Notwendigkeit für eine vorsorgliche Regelung über die Zuständigkeit bei einer Entlastung nach § 21e Abs. 3 GVG läßt sich auch nicht aus der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 95, 322) nach einem Bestand von Rechtssätzen, die für jeden Streitfall im voraus generell - abstrakt den Richter bezeichnen, ableiten.

    Für den Fall einer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse entstehenden Über- bzw. Unterlastung eines Spruchkörpers hat das Bundesverfassungsgericht eine offene Regelung, wie sie der Gesetzgeber in § 21e Abs. 3 GVG getroffen hat, jedoch aus Gründen der zu gewährleistenden Effektivität der Tätigkeit der Rechtsprechungsorgane ausdrücklich als verfassungskonform erklärt (BVerfGE 95, 322, 331 f.).

  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Diese Voraussetzungen hat das Präsidium, gemessen an den Maßstäben der - im Rahmen des von den Beschwerdeführern zu ihren Beanstandungen vorgetragenen Sachverhalts vorgenommenen - revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 27, 397; BGH NJW 1956, 110, 111; vgl. auch BVerwG NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826) rechtsfehlerfrei angenommen.

    Rn. 37 bb) Zu welchen Änderungen des Jahresgeschäftsverteilungsplans nach § 21e Abs. 3 GVG die Überlastung eines Spruchkörpers zwingt, ist weitgehend dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums überlassen (BGHSt 27, 397; BGH NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums des Landgerichts zu setzen (BGHSt 27, 397).

  • BFH, 26.09.1990 - IV R 121/89

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegne …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Diese Voraussetzungen hat das Präsidium, gemessen an den Maßstäben der - im Rahmen des von den Beschwerdeführern zu ihren Beanstandungen vorgetragenen Sachverhalts vorgenommenen - revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 27, 397; BGH NJW 1956, 110, 111; vgl. auch BVerwG NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826) rechtsfehlerfrei angenommen.

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Rn. 37 bb) Zu welchen Änderungen des Jahresgeschäftsverteilungsplans nach § 21e Abs. 3 GVG die Überlastung eines Spruchkörpers zwingt, ist weitgehend dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums überlassen (BGHSt 27, 397; BGH NJW 1982, 2394; BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs - …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Damit hatten die Angeklagten aber bereits den unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 12, 306, 309; 21, 14, 17).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Damit hatten die Angeklagten aber bereits den unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 12, 306, 309; 21, 14, 17).
  • BGH, 25.09.1991 - 2 StR 415/91

    Verwertbarkeit eines polizeilichen Aktenvermerks über die Angaben eines …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Rn. 42 Die Verlesung des polizeilichen Vermerks über die Angaben der Zeugin R. war zulässig, denn er stellt der Sache nach eine Niederschrift über eine Vernehmung dar (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 57; die Entscheidung BGHR StPO § 251 Abs. 2 Erklärung 1 betrifft eine andere Fallgestaltung - Ablehnung der Protokollierung durch den Beschuldigten).
  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren - …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    verhinderten Mitglieder des Präsidiums mit einem Umlaufverfahren einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 254).
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
    Allerdings dürfen mit Rücksicht auf das bei der Zuweisung zu beachtende Abstraktionsprinzip (…Kissel GVG 2. Aufl. § 21e Rdn. 82) nicht einzelne Sachen ohne objektive und sachgerechte Kriterien einer anderen Strafkammer zugewiesen werden (vgl. BGHSt 7, 23;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2).
  • BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …

    Rn. 10 2. Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (vgl. BGHSt 44, 161; Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 -, veröffentlicht in JURIS, jeweils m.w.N.), wonach eine Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen dürfe.

    Rn. 27 d) Auf die Frage, ob die konkret getroffene Regelung, die zwar abstrakt formuliert war, jedoch - wie im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits bekannt war - nur ein einziges Verfahren erfasste, als verdeckte Einzelzuweisung zudem wegen Verstoßes gegen das Abstraktionsprinzip unzulässig war, kommt es nicht mehr an (…vgl. insoweit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. April 1992 - 2 StR 538/91 -, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGHSt 44, 161 ff.).

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …

    In Ausnahmefällen kann aber auch eine Änderung der Geschäftsverteilung zulässig sein, die der Hilfsstrafkammer ausschließlich bereits anhängige Verfahren überträgt, wenn nur so dem verfassungs- und konventionsrechtlichen Beschleunigungsgebot insbesondere in Haftsachen (s. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BGHSt 44, 161, 165 ff.; BVerfG Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 188/07 und vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09; noch offen gelassen in BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).

    Rn. 14 a) Die revisionsrechtliche Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einer Abänderung der Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres ist nicht ausgeschlossen, sondern grundsätzlich möglich (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 353 ff.; 44, 161, 165, 170;… Kissel/Mayer § 16 Rdn. 50 ff., § 21e Rdn. 120).

    Ob dies anders zu beurteilen ist, wenn eine Begründung der Änderung der Geschäftsverteilung vorliegt und zusätzlich nur wenige einzelne Umstände ermittelt und vorgetragen werden müssen (vgl. BGHSt 44, 161, 163 f.), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Rn. 30 Ob das Freibeweisverfahren in der Revision durchzuführen ist und dadurch erlangte Erkenntnisse heranzuziehen sind, wenn eine vorhandene Dokumentation nur punktuell zu ergänzen ist (vgl. BGHSt 44, 161), kann der Senat wiederum offen lassen.

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des …

    Das gilt auch dann, wenn die Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres geändert wird (§ 21e Abs. 3 GVG; vgl. BGHSt 30, 371, 373 f; 44, 161, 165).

    aa) Eine Geschäftsverteilung darf nicht in der Weise geändert werden, dass einzeln ausgesuchte Sachen einem anderen Spruchkörper zugewiesen werden (BGHSt 7, 23, 24 f; 44, 161, 166;… BFH BFH/NV 2006, 1873, 1874).

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