Rechtsprechung
| BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; §§ 23 ff. EGGVG; § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG;
Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren; Rechtsweg bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen; Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung - DFR
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
- Judicialis
EGGVG §§ 23 ff.; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Beschlagnahme - Anordnung - Vollzug - Durchsuchung - Richter - Richterliche Anordnung
- opinioiuris.de
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung der Art und Weise einer richterlich angeordneten Durchsuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafprozeßrecht, Nachträgliche Überprüfung des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchung
Papierfundstellen
- BGHSt 45, 183
- NJW 1999, 3499
- NStZ 2000, 155 (Ls.)
- StV 1999, 634
- JR 2000, 477
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (16)
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Soweit dort aaO S. 208 die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG generell - also ohne Differenzierung zwischen richterlicher und nicht-richterlicher Anordnung - für die Überprüfung der Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Vollziehung angesprochen ist, geht der Senat davon aus, daß sich das tragend nur auf die entschiedene Fallgestaltung - Anordnung durch den Generalbundesanwalt - bezieht, was sich auch durch den auf die Anfrage des 5. Strafsenats (wistra 1998, 353) ergangenen Beschluß des 3. Strafsenats (wistra 1999, 66) ergibt.Insbesondere im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung BGHSt 44, 265, in der die Frage der Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchung ausdrücklich offengelassen wurde, konnte das Oberlandesgericht Stuttgart davon ausgehen, daß Zweifel über die Reichweite der späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen.
Rn. 14 Soweit die Art und Weise des Vollzugs bereits in der richterlichen Anordnung ausdrücklich und eindeutig geregelt ist - etwa die Zuziehung von Angestellten bei der Durchsicht von EDV-Anlagen oder die Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume (vgl. BGHSt 44, 265;… Nack in KK 4. Aufl. § 105 Rdn. 3, 4, 13) - könnte sich die Frage stellen, ob gegen eine solche Anordnung sogleich die Beschwerde gegeben ist (vgl. dazu mit beachtlichen Argumenten Fezer NStZ 1999, 151, 152 und Eisele StV 1999, 299, 300; siehe auch den Beschluß des BVerfG - Kammer - NJW 1999, 273, der auch, soweit es um die Durchsicht der Handakten ging, die Art und Weise des Vollzugs betrifft).
Rn. 15 Hierüber hat der Senat ebensowenig zu entscheiden wie über die Frage der Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGHSt 44, 265; BGH wistra 1999, 66).
Rn. 16 b) Bezüglich der Gründe, welche ausschlaggebend dafür sind, daß der Betroffene bei Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann, verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHSt 44, 265.
Rn. 18 Das Argument aus § 100d Abs. 6 StPO (vgl. BGHSt 44, 265) gilt bei der richterlich angeordneten Durchsuchung noch in stärkerem Maße, denn bei dieser § 33a StPO nachgebildeten Regelung kann der Betroffene das anordnende Gericht anrufen.
- BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Er verneint jedoch die Vorlegungsvoraussetzungen nach § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG, weil der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidungen durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt sei, und verweist dazu u. a. auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. August 1998 (BGHSt 44, 171).Zwar wäre es ebenso vertretbar, mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) von einer Überholung, namentlich durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen (vgl. BGHSt 44, 171).
In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
Rn. 14 Soweit die Art und Weise des Vollzugs bereits in der richterlichen Anordnung ausdrücklich und eindeutig geregelt ist - etwa die Zuziehung von Angestellten bei der Durchsicht von EDV-Anlagen oder die Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume (vgl. BGHSt 44, 265;… Nack in KK 4. Aufl. § 105 Rdn. 3, 4, 13) - könnte sich die Frage stellen, ob gegen eine solche Anordnung sogleich die Beschwerde gegeben ist (vgl. dazu mit beachtlichen Argumenten Fezer NStZ 1999, 151, 152 und Eisele StV 1999, 299, 300; siehe auch den Beschluß des BVerfG - Kammer - NJW 1999, 273, der auch, soweit es um die Durchsicht der Handakten ging, die Art und Weise des Vollzugs betrifft).
- OLG Hamm, 23.12.1982 - 7 VAs 77/82
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
An der Rückgabe der Akten an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Antrag sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326; 1989, 85), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1991, 50) und des Oberlandesgerichts Celle (StV 1985, 138) gehindert, die in Fällen der vorliegenden Art (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Art und Weise einer erledigten Vollziehung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung) den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für eröffnet halten.Rn. 9 a) Das Oberlandesgericht würde mit der beabsichtigten Entscheidung mindestens von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326) und Celle (StV 1985, 138) abweichen.
Das machen insbesondere die vom Oberlandesgericht Stuttgart zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (NStZ 1983, 232) und des OLG Celle (StV 1985, 138) deutlich.
- BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Soweit dort aaO S. 208 die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG generell - also ohne Differenzierung zwischen richterlicher und nicht-richterlicher Anordnung - für die Überprüfung der Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Vollziehung angesprochen ist, geht der Senat davon aus, daß sich das tragend nur auf die entschiedene Fallgestaltung - Anordnung durch den Generalbundesanwalt - bezieht, was sich auch durch den auf die Anfrage des 5. Strafsenats (wistra 1998, 353) ergangenen Beschluß des 3. Strafsenats (wistra 1999, 66) ergibt.Rn. 15 Hierüber hat der Senat ebensowenig zu entscheiden wie über die Frage der Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGHSt 44, 265; BGH wistra 1999, 66).
- OLG Hamm, 16.01.1986 - 1 VAs 94/85
Durchsuchung, Zeuge, Mitbewerber, Durchsuchungsprotokoll
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
An der Rückgabe der Akten an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Antrag sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326; 1989, 85), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1991, 50) und des Oberlandesgerichts Celle (StV 1985, 138) gehindert, die in Fällen der vorliegenden Art (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Art und Weise einer erledigten Vollziehung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung) den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für eröffnet halten.Rn. 9 a) Das Oberlandesgericht würde mit der beabsichtigten Entscheidung mindestens von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (NStZ 1983, 232; 1986, 326) und Celle (StV 1985, 138) abweichen.
- OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98
Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Zwar wäre es ebenso vertretbar, mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) von einer Überholung, namentlich durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen (vgl. BGHSt 44, 171).Die dort genannten Gründe gelten im wesentlichen auch - wie das Oberlandesgericht Stuttgart und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) zu Recht annehmen - für die vorliegende Fallgestaltung.
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Rn. 17 Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) den Fachgerichten auferlegten besonderen Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 4 GG, eine unübersichtliche Rechtslage zu klären, ist gerade auch in Fällen der vorliegenden Art nachzukommen. - BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen - …
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Rn. 14 Soweit die Art und Weise des Vollzugs bereits in der richterlichen Anordnung ausdrücklich und eindeutig geregelt ist - etwa die Zuziehung von Angestellten bei der Durchsicht von EDV-Anlagen oder die Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume (vgl. BGHSt 44, 265;… Nack in KK 4. Aufl. § 105 Rdn. 3, 4, 13) - könnte sich die Frage stellen, ob gegen eine solche Anordnung sogleich die Beschwerde gegeben ist (vgl. dazu mit beachtlichen Argumenten Fezer NStZ 1999, 151, 152 und Eisele StV 1999, 299, 300; siehe auch den Beschluß des BVerfG - Kammer - NJW 1999, 273, der auch, soweit es um die Durchsicht der Handakten ging, die Art und Weise des Vollzugs betrifft). - BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute …
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). - BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85
Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). - BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
- OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
Finanzbehörde; Strafrechtspflege; Justizbehörde; Durchsuchung; Verzeichnis; …
- OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90
Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen; …
- BGH, 13.05.1959 - 4 StR 138/59
- OLG Hamm, 02.09.1988 - 1 VAs 45/88
- OLG Stuttgart, 26.02.1999 - 4 VAs 34/98
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …
Ferner hat der Bundesgerichtshof gerade im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG entschieden, dass für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzuges einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung der Betroffene entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Entscheidung beantragen kann (BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, NStZ 1999, S. 200 ; Beschluss vom 5. August 1998, - 5 ARs (VS) 2/98 -, NStZ 1999, S. 151 f.; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, NJW 1999, S. 3499 f.). - BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
Diese Rechtswegspaltungen können im Einzelfall schwer zu durchschauen sein, bergen aber jedenfalls die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen in sich und widersprechen den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98, BGHSt 44, 265, 267 ff.; vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, 186 f., jew. mwN zur Rspr. des BVerfG; zu § 101 Abs. 7 StPO s. auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12 - 15/08, BGHSt 53, 1, 4). - BayObLG, 08.01.2025 - 204 VAs 418/24
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Verweisungsbeschluß, Verschulden des …
Insoweit wird auf die vom Bundesgerichtshof zur Frage des Rechtsschutzes im Rahmen einer Anordnung nach § 98 Abs. 2 StPO entwickelten Leitsätze verwiesen, wonach im Interesse einer für die Betroffenen klaren Rechtswegzuweisung und dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes die bei dieser Frage auftretenden Probleme bei einem Gericht zu konzentrieren seien (…vgl. hierzu Beschlüsse vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265, juris Rn. 22; vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, juris Rn. 16).Rn. 84 Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei einer schwer zu durchschauenden Aufspaltung des Rechtswegs (vgl. zu diesem Argument bei der Frage des Rechtswegs gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anstelle § 23 EGGVG BGH, Beschlüsse vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 17; vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, BGHSt 45, 183, juris Rn. 17) spricht auch entscheidend im vorliegenden Verfahren gegen eine Anwendung von § 23 EGGVG: Würde der Senat dem Antrag stattgeben und Akteneinsicht nur in beschränktem Umfang bewilligen, könnten die Mitbeschuldigten zumindest nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 147 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 162 StPO beim Ermittlungsgericht gerichtliche Entscheidung beantragen.
Danach gilt die dort geregelte Subsidiarität des Rechtswegs gemäß §§ 23 ff. EGGVG nicht nur, soweit die ordentlichen Gerichte bereits aufgrund anderer Vorschriften angerufen werden können, sondern auch für erst nachträglich geschaffene oder lediglich als entsprechend anwendbar erklärte Rechtsbehelfe (…vgl. BeckOK GVG/Köhnlein, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 46;… in diesem Sinne auch MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 1;… zur Subsidiarität s.a. Mayer in: Kissel/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 57;… and. Ans. etwa SK-StPO/Paeffgen/Gross-Wilde, a.a.O., Vor EGGVG § 23 Rn. 11 ff.) und insbesondere im Verhältnis zum Rechtsschutzsystem der Strafprozessordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 19; vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, BGHSt 45, 183, juris Rn. 20 f.; so auch LR-StPO/Gerson, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 93).
Der Bundesgerichtshof erachtete in diesen Fällen eine übersichtliche Zuständigkeitsregelung durch entsprechende Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO für gewährleistet (Beschluss vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 17) und hält für alle diese Fälle nunmehr einheitlich den Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (analog) vorrangig gegenüber §§ 23 ff. EGGVG für eröffnet (Beschlüsse vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 19; vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265, juris Rn. 22; vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, juris Rn. 16; vom 16.10.2020 - 1 ARs 3/20 -, NStZ-RR 2021, 52, juris Rn. 14 und 16; so auch KG, Beschluss vom 12.01.2000 - 1 AR 1264/99 - 4 VAs 41/99 -, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 VAs 3/06-, NStZ 2007, 54, juris Rn. 5 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09 -, NStZ 2010, 534, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2002 - 2 VAs 5/01 -, NJW 2002, 3117, juris Rn. 3 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, juris Rn. 2 f.; MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12; KK-StPO/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 36; Mayer in: Kissel/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 62).
- BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend …
Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86). - BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20
Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das …
bb) Auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits durch Vollzug erledigter Eingriffsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen und die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Durchführung einer erledigten richterlichen oder nichtrichterlichen Maßnahme ist § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend anwendbar (…BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 Rn. 22 und vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 Rn. 20;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 98 Rn. 23 mwN). - BayObLG, 23.07.2024 - 204 VAs 102/24
Materielle Rechtskraft, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verfahrenshindernis, …
Das gilt insbesondere im Verhältnis zum Rechtsschutzsystem der Strafprozessordnung (…vgl. Gerson in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 93), wobei sich in den letzten Jahren vor allem der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu einem vorrangigen Rechtsbehelf - in analoger Anwendung auch zur Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits erledigter Eingriffsmaßnahmen - entwickelt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 19 zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei; BGH, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, BGHSt 45, 183, juris Rn. 16 zur Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer abgeschlossenen richterlich angeordneten Durchsuchung; so auch KG…, Beschluss vom 12.01.2000 - 1 AR 1264/99 - 4 VAs 41/99 -, juris Rn. 3, und Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, juris Rn. 2 f.; BGH…, Beschluss vom 16.10.2020 - 1 ARs 3/20 -, NStZ-RR 2021, 52, juris Rn. 14 und 16 zur Überprüfung der Art und Weise der Ausführung eines staatsanwaltschaftlichen Ersuchens um eine Erkenntnisanfrage bei einer ausländischen Behörde durch das Bundeskriminalamt; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05.03.2002 - 2 VAs 5/01 -, NJW 2002, 3117, juris Rn. 3 ff. zur nachträglichen Überprüfung einer Körperzellenentnahme;… s.a. MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 23;… KK-StPO/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 36;… Mayer, in Kissel/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 62).Der Bundesgerichtshof hielt in diesen Fällen eine übersichtliche Zuständigkeitsregelung durch entsprechende Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO für gewährleistet (Beschluss vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 16 f.) und hält für alle diese Fälle nunmehr einheitlich den Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (analog) für eröffnet (Beschlüsse vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265, juris Rn. 22; vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, juris Rn. 16; MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12).
- BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
Dasselbe gilt nach einer weiteren Entscheidung des 5. Strafsenats (BGH, Beschl. vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) für die Überprüfung der Art und Weise einer gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO richterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht ausdrücklicher und evidenter Bestandteil der richterlichen Anordnung war. - VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22
Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf …
Hintergrund dieser Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch den Bundesgerichtshof (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265-275 und Beschluss vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, BGHSt 45, 183-187) war, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 - die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG durch die Strafgerichte auch in Fällen tiefgreifender, jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit vollzogenen richterlichen Durchsuchungsanordnungen eingefordert hatte. - BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht in der richterlichen Durchsuchungsanordnung selbst geregelt ist oder dies zumindest zweifelhaft erscheint (vgl. BGHSt 45, 183 ;… vgl. auch: Hadamitzky, in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, StPO, Bd. 2, § 105 Rn. 43 (Mai 2012);… Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, Bd. 1, 1. Aufl. 2014, § 105 Rn. 43). - BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
Der Beschuldigte hat außerdem nach Abschluss und Offenlegung der Durchsuchung die Möglichkeit, gegen deren Anordnung Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 und Abs. 5 StPO einzulegen (vgl. hierzu BVerfGE 96, 27 ff.; BGHSt 44, 265, 267 f) und/oder gegen die Art und Weise ihres Vollzugs Antrag auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen ( BGHSt 44, 265, 268 ff; BGHSt 45, 183 ff). - BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH; …
- OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit …
- BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung …
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00
Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des …
- FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf …
- OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und …
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
Begriff des Anfangsverdachts
- OLG Koblenz, 08.11.2001 - 2 VAs 25/01
Rechtsweg, erkennungsdienstliche Maßnahme
- LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21
Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf …
- BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit …
- BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05
- VerfG Brandenburg, 20.06.2025 - VfGBbg 69/21
- BGH, 13.02.2002 - StB 1/02
Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung; …
- BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug …
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
- OLG Hamm, 02.10.2003 - 1 VAs 52/03
Durchsuchung; Beschlagnahme; Kopien von beschlagnahmten Unterlagen, Kosten, …
- BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
- LG Düsseldorf, 19.12.2014 - 14 Qs 58/14
Einleitung eines Steuerstraf- und Steuerermittlungsverfahrens gegen den …
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