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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,280
BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00 (https://dejure.org/2000,280)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 3 StR 6/00 (https://dejure.org/2000,280)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00 (https://dejure.org/2000,280)
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Dolmetscher für Wahlverteidiger

Art. 6 Abs. 3 c), d) MRK, §§ 140, 141 StPO, Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten auch für die Verständigung mit dem Wahlverteidiger, ein Pflichtverteidiger braucht bei Erforderlichkeit eines Dolmetschers nicht bestellt zu werden

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. c und e EMRK
    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers besteht für das gesamte Verfahren, auch, wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt; Keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers allein wegen Mittellosigkeit eines sprachunkundigen Angeklagten

  • lexetius.com

    StPO § 140 Abs. 2 Satz 1, EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. c und e

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kostenloser Dolmetscher und Pflichtverteidigung für nicht Deutsch sprechende Beschuldigte ?

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kostenloser Dolmetscher und Pflichtverteidigung für nicht Deutsch sprechende Beschuldigte?

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Kostenloser Dolmetscher und Pflichtverteidigung für nicht Deutsch sprechende Beschuldigte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 140 StPO

  • zaoerv.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung)

    Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Die Verfahrensgarantien des Art. 6 Abs. 3 EMRK

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 178
  • NJW 2001, 309
  • NStZ 2001, 107
  • NJ 2001, 18
  • StV 2001, 1
  • AnwBl 2002, 607
  • JR 2002, 121
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (20)

  • KG, 12.01.1990 - 4 Ws 122/89
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG …

    4 St 245/89|OLG Hamm; 23.11.1989; 2 Ws 626/89|OLG Karlsruhe; 13.10.1989; 1 Ss 81/89">StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

    In Betracht kommt etwa die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so KG NStZ 1990, 402, 404), der §§ 3, 17 ZSEG (vgl. OLG Köln StraFo 1999, 69, 70), aber auch des § 126 BRAGO, um die Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die erforderlichen Kosten zu beschränken.

  • KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG …

    4 St 245/89|OLG Hamm; 23.11.1989; 2 Ws 626/89|OLG Karlsruhe; 13.10.1989; 1 Ss 81/89">StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Denn es ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (BVerfGE 74, 358, 370).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Rn. 21 Danach hat der sprachunkundige Angeklagte gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK Anspruch darauf, daß alle seine schriftlichen und mündlichen Verfahrenserklärungen, die strafprozessual vorgesehen sind, für ihn unentgeltlich in die Gerichtssprache übersetzt werden, insbesondere wenn das nationale Recht, wie etwa § 184 GVG, die Wirksamkeit der Erklärung davon abhängig macht, daß sie in der Gerichtssprache abgegeben wird (vgl. dazu BGHSt 30, 182).
  • OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98

    Erstattung von Dolmetscherkosten

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    In Betracht kommt etwa die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so KG NStZ 1990, 402, 404), der §§ 3, 17 ZSEG (vgl. OLG Köln StraFo 1999, 69, 70), aber auch des § 126 BRAGO, um die Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die erforderlichen Kosten zu beschränken.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Soweit demgegenüber die Ansicht vertreten wird, Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK beschränke die Unentgeltlichkeit der Dolmetscherleistung auf "Prozeßhandlungen des Beschuldigten oder gegenüber dem Beschuldigten" (Wolf StV 1992, 364, 367) oder auf die (durch Ermittlungsbehörden oder Gerichte) angeordnete Anwesenheit eines Dolmetschers (etwa OLG Düsseldorf NJW 1980, 2655; NStZ 1986, 128; LG Berlin AnwBl 1980, 30), wird dies weder der Stellung des Angeklagten als Verfahrenssubjekt noch der des mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltes als unabhängigem Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) gerecht.
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1980 - 1 Ws 831/79
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Soweit demgegenüber die Ansicht vertreten wird, Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK beschränke die Unentgeltlichkeit der Dolmetscherleistung auf "Prozeßhandlungen des Beschuldigten oder gegenüber dem Beschuldigten" (Wolf StV 1992, 364, 367) oder auf die (durch Ermittlungsbehörden oder Gerichte) angeordnete Anwesenheit eines Dolmetschers (etwa OLG Düsseldorf NJW 1980, 2655; NStZ 1986, 128; LG Berlin AnwBl 1980, 30), wird dies weder der Stellung des Angeklagten als Verfahrenssubjekt noch der des mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltes als unabhängigem Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) gerecht.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Bestehen beim Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, so kann dies zwar dazu führen, daß die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage eher geboten sein kann, als dies sonst der Fall ist (BVerfGE 64, 135, 150 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Sie ist daher bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen durch den Senat zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 33, 183, 186; 34, 101, 103 ff.).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Rn. 19 a) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 1978 (NJW 1979, 1091) nicht nur festgestellt, daß das in Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK gewährleistete Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers für jedermann, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht spricht oder versteht, den Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers einschließt, ohne daß im Nachhinein Zahlung der dadurch verursachten Kosten von ihm verlangt werden darf.
  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines …

  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen …

  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1985 - 2 Ws 652/85
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer …

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des …

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88

    Pflichtverteidigers; Angeklagten; Verteidiger; Deutsch; …

  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos; …

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Rn. 39 aa) Die MRK ist durch das Zustimmungsgesetz (Art. 59 Abs. 2 GG) vom 7. August 1952 (BGBl II 685; ber. 953) unmittelbar geltendes nationales Recht im Range eines einfachen Bundesgesetzes geworden (vgl. etwa BVerfGE 74, 358, 370; 111, 307, 323 f.; BGHSt 45, 321, 329; 46, 178, 186).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Allerdings begründen fehlende Sprachkenntnisse für sich genommen nicht die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung, weil ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter gemäß § 187 Abs. 1 Satz 2 GVG für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178 - noch zur früheren Rechtslage - OLG Nürnberg…, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 17 18 63/14, juris Rn. 30 ff.; s. auch zur Ausländereigenschaft KG…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 u.a., juris Rn. 15).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Erstattung von Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche

    Diese Belastung würde nicht nur zu einer Ungleichbehandlung bei der staatlichen Rechtsgewährung führen, sondern wäre auch geeignet, das Verteidigungsverhalten des sprachunkundigen Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Kostenfolgen nachteilig zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 46, 178 ).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (BGHSt 46, 178 ff.) ist es zudem herrschende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur, dass die Dolmetscherkosten nicht nur dem Pflichtverteidiger, sondern auch dem Wahlverteidiger für die erforderlichen Mandantengespräche zu ersetzen sind (…vgl. Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 464 a Rn. 8 m.w.N.).

    Die unentgeltliche Beistandsleistung eines Dolmetschers auch für die die Verteidigung vorbereitenden Gespräche mit seinem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist unabdingbar, da eine wirksame Verteidigung und damit ein faires Verfahren ohne vorbereitende Verteidigergespräche kaum denkbar sind (vgl. BGHSt 46, 178 ;… Peukert, in: Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar, 2. Auflage, Art. 6 Rn. 205;… Villiger, Handbuch der EMRK, 2. Auflage, Art. 6 Rn. 530).

    Rn. 25 a) Der Bundesgerichtshof (BGHSt 46, 178 ) hat ausdrücklich offen gelassen, wie die durch die unmittelbare Anwendung von Art. 6 Abs. 3 e MRK als Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Dolmetscherkosten entstandenen Lücken des Kostenrechts bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers im Einzelnen auszufüllen sind.

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