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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1556
BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02 (https://dejure.org/2002,1556)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2002 - 5 StR 291/02 (https://dejure.org/2002,1556)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2002 - 5 StR 291/02 (https://dejure.org/2002,1556)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 403 StPO; § 405 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO; § 847 Abs. 1 aF BGB; § 253 Abs. 2 BGB; § 288 BGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen von einer Entscheidung (bei nur hinsichtlich der Anspruchshöhe fehlender Eignung); Entscheidung über Mitverschuldensanteile und Verzinsung im Grundurteil; Entscheidung über die Revision durch ...

  • lexetius.com

    StPO § 403, § 405, § 406 Abs. 1 Satz 2 BGB § 847 Abs. 1 a. F.

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 378
  • NJW 2002, 3560
  • NStZ 2003, 46
  • StV 2004, 60
  • JR 2003, 257
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Danach scheidet in der Regel ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag schon wesensmäßig aus (BGH NJW 2000, 1572; 1994, 3295 f.).

    Demnach hat er hinsichtlich des erstrebten wirtschaftlichen Ergebnisses seine Klage in einer Weise beziffert, daß ein Grundurteil seinen Zweck erfüllen kann (vgl. BGH NJW 1994, 3295, 3296).

  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Rn. 4 a) Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Grundurteils ergibt sich aus der Regelung des § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO, die im Adhäsionsverfahren die Entscheidung über den Grund des Anspruchs ermöglicht (vgl. BGHSt 44, 202), das nach § 304 Abs. 2 ZPO durchzuführende Betragsverfahren dann allerdings dem zuständigen Zivilgericht überläßt (§ 406 Abs. 3 Satz 3 StPO).

    Ein solches ist aber bei Schmerzensgeldansprüchen ohne weiteres möglich (BGHSt 44, 202, 203).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Vielmehr konnte er sich insoweit mit einem unbezifferten Antrag begnügen (BGHZ 132, 341 mit umfänglichen Nachweisen).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Danach scheidet in der Regel ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag schon wesensmäßig aus (BGH NJW 2000, 1572; 1994, 3295 f.).
  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Das Landgericht hat hier nämlich zutreffend nicht auf den später gestellten (und nicht zu verzinsenden - vgl. BGHZ 93, 183, 186 m. w. N.) Feststellungsantrag abgestellt, sondern auf den ursprünglichen unbezifferten Leistungsantrag, der wiederum zu verzinsen ist (BGH NJW 1965, 531).
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß - …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Allenfalls hätten die Beeinträchtigungen bis zum Zeitpunkt des Urteilserlasses Berücksichtigung finden können (vgl. BGH NJW 1975, 1463, 1465).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Insbesondere bei der Entscheidung über einen unbezifferten Feststellungsantrag durch Grundurteil darf die Festlegung des Mitverursachungsanteils nicht dem für das Betragsverfahren zuständigen Zivilgericht übertragen werden (BGH NJW 1997, 3176 f.).
  • BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 51/83

    Keine verschärfte Bereicherungshaftung nach negativer Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Das Landgericht hat hier nämlich zutreffend nicht auf den später gestellten (und nicht zu verzinsenden - vgl. BGHZ 93, 183, 186 m. w. N.) Feststellungsantrag abgestellt, sondern auf den ursprünglichen unbezifferten Leistungsantrag, der wiederum zu verzinsen ist (BGH NJW 1965, 531).
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98

    Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Soweit es allein um die Entscheidung im Adhäsionsverfahren geht, ermöglicht die spezialgesetzliche Vorschrift des § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO aus Gründen der Prozeßökonomie generell eine Beschlußfassung ohne Hauptverhandlung (BGHR StPO § 406a Abs. 2 Beschluß 1).
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 167/84

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Alleinige Fortführung …

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
    Sie ist aber sogar geboten, wenn der Kläger sie ausdrücklich beantragt und die Entscheidung hierzu nicht ohne weiteres getroffen werden kann (vgl. BGH WM 1985, 1166, 1167).
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