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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1214
BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03 (https://dejure.org/2004,1214)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03 (https://dejure.org/2004,1214)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 4 StR 428/03 (https://dejure.org/2004,1214)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 298 Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 25 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der rechtswidrigen Absprache im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB auf kartellrechtswidrige Absprachen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen; Täterschaft und Teilnahme); Tateinheit beim Betrug ...

  • lexetius.com

    StGB § 298 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 298 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Merkmal der "rechtswidrigen Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Reichweite der Strafbarkeit nach § 298 Strafgesetzbuches (StGB) im Hinblick auf die an einer Absprache beteiligten Personen - Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden ...

  • Wolters Kluwer
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 298
    Teilnahme an rechtswidriger Absprache bei Ausschreibung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die "rechtswidrige Absprache" im Kartellrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 298 Abs. 1
    "Rechtswidrige Absprache" bei kartellrechtswidriger Absprache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (IBR 2004, 662)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 201
  • NJW 2004, 2761
  • NZBau 2004, 513
  • StV 2004, 541
  • BauR 2005, 556
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (34)

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 35 Nach den bisherigen Feststellungen ist bei den Taten zum Nachteil der BIWA von einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten auszugehen, bei den Taten zum Nachteil der JBB und der JBO liegt eine solche zumindest nahe, ohne daß es - entgegen der im gegenständlichen Verfahren vom OLG Hamm (Beschluß vom 28. Februar 2002 - 3 Ws 102/02) vertretenen Rechtsauffassung - darauf ankommen würde, ob der Angeklagte als Vereinsvorstand neben dem als Geschäftsführer aktiven B. faktischer Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaften war (BGH NStZ 1996, 540;… Tiedemann in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl. Vor § 82 Rdn. 25;… einschränkend Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 128 und Kohlmann in Hachenburg GmbH-Gesetz 8. Aufl. Vor § 82 Rdn. 310); denn der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB knüpft nicht an die formale Position des Geschäftsführers an, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in eine pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (BGH NStZ 1996, 540 mit zust. Anm. Geerds JR 1997, 340; BGH NStZ 1999, 558; Busch, Konzernuntreue (2004) S. 78 f. m.w.N.).

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten als Vorstandsvorsitzender des Vereins INBA e.V. gegenüber der BIWA beruht auf seiner in diesem Unternehmen ausgeübten Dominanz, die ihm die tatsächliche Möglichkeit eröffnete, auf das GmbH-Vermögen zuzugreifen und im Rahmen der Vergabe der Ingenieurverträge zu bestimmen, wer den Auftrag erhielt (vgl. BGH NStZ 1996, 540;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund …

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 38 Wenn auch nach den Feststellungen nicht ersichtlich ist, daß die Existenz der BIWA durch das Verhalten des Angeklagten gefährdet war (vgl. hierzu BGHZ 149, 10, 17; 150, 61, 67; 151, 181, 186; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 S. 22, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), so kann der Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB jedenfalls dann vorliegen, wenn - wie hier - ein vertretungsberechtigtes Organ des herrschenden Unternehmens (hier: des Vereins INBA e.V.) dem Gesellschafterinteresse zuwider das Vermögen des dienenden Unternehmens (hier: der BIWA) eigenmächtig und eigennützig vorsätzlich schädigt (vgl. hierzu BGHZ 65, 15, 20; 150, 61, 68).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 33 5. In den Fällen 1, 2, 6 bis 13 und 15 der Anklage bedarf die Sache insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung, wobei die nunmehr erkennende Strafkammer die angeklagten Taten insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer eigenen Untreue des Angeklagten (vgl. BGHSt 47, 187, 200 ff.) bzw. einer Beteiligung an Untreuehandlungen des Bl. (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 534; BayObLG NJW 1996, 268, 271) zu würdigen haben wird.
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 38 Wenn auch nach den Feststellungen nicht ersichtlich ist, daß die Existenz der BIWA durch das Verhalten des Angeklagten gefährdet war (vgl. hierzu BGHZ 149, 10, 17; 150, 61, 67; 151, 181, 186; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 S. 22, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), so kann der Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB jedenfalls dann vorliegen, wenn - wie hier - ein vertretungsberechtigtes Organ des herrschenden Unternehmens (hier: des Vereins INBA e.V.) dem Gesellschafterinteresse zuwider das Vermögen des dienenden Unternehmens (hier: der BIWA) eigenmächtig und eigennützig vorsätzlich schädigt (vgl. hierzu BGHZ 65, 15, 20; 150, 61, 68).
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 38 Wenn auch nach den Feststellungen nicht ersichtlich ist, daß die Existenz der BIWA durch das Verhalten des Angeklagten gefährdet war (vgl. hierzu BGHZ 149, 10, 17; 150, 61, 67; 151, 181, 186; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 S. 22, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), so kann der Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB jedenfalls dann vorliegen, wenn - wie hier - ein vertretungsberechtigtes Organ des herrschenden Unternehmens (hier: des Vereins INBA e.V.) dem Gesellschafterinteresse zuwider das Vermögen des dienenden Unternehmens (hier: der BIWA) eigenmächtig und eigennützig vorsätzlich schädigt (vgl. hierzu BGHZ 65, 15, 20; 150, 61, 68).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für …

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 38 Wenn auch nach den Feststellungen nicht ersichtlich ist, daß die Existenz der BIWA durch das Verhalten des Angeklagten gefährdet war (vgl. hierzu BGHZ 149, 10, 17; 150, 61, 67; 151, 181, 186; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 S. 22, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), so kann der Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB jedenfalls dann vorliegen, wenn - wie hier - ein vertretungsberechtigtes Organ des herrschenden Unternehmens (hier: des Vereins INBA e.V.) dem Gesellschafterinteresse zuwider das Vermögen des dienenden Unternehmens (hier: der BIWA) eigenmächtig und eigennützig vorsätzlich schädigt (vgl. hierzu BGHZ 65, 15, 20; 150, 61, 68).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem …

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 38 Wenn auch nach den Feststellungen nicht ersichtlich ist, daß die Existenz der BIWA durch das Verhalten des Angeklagten gefährdet war (vgl. hierzu BGHZ 149, 10, 17; 150, 61, 67; 151, 181, 186; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 S. 22, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), so kann der Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB jedenfalls dann vorliegen, wenn - wie hier - ein vertretungsberechtigtes Organ des herrschenden Unternehmens (hier: des Vereins INBA e.V.) dem Gesellschafterinteresse zuwider das Vermögen des dienenden Unternehmens (hier: der BIWA) eigenmächtig und eigennützig vorsätzlich schädigt (vgl. hierzu BGHZ 65, 15, 20; 150, 61, 68).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Doch selbst wenn die BIWA keine Mehrheitsgesellschafterin gewesen sein sollte, kann sie allein (vgl. BGHZ 90, 381, 394 ff.; 135, 107, 114) oder gemeinsam mit dem Mitgesellschafter (vgl. BGHZ 62, 193, 199 ff.;… Emmerich in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl., Anhang Konzernrecht Rdn. 27 f.) aufgrund ihrer Gesellschafterstellung namentlich im Rahmen der Baukommission JBB beherrschend gewesen sein.
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts …

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Doch selbst wenn die BIWA keine Mehrheitsgesellschafterin gewesen sein sollte, kann sie allein (vgl. BGHZ 90, 381, 394 ff.; 135, 107, 114) oder gemeinsam mit dem Mitgesellschafter (vgl. BGHZ 62, 193, 199 ff.;… Emmerich in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl., Anhang Konzernrecht Rdn. 27 f.) aufgrund ihrer Gesellschafterstellung namentlich im Rahmen der Baukommission JBB beherrschend gewesen sein.
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Rn. 34 Bei der Prüfung der Vermögensbetreuungspflicht und des Vermögensschadens im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB ist auf die gemeinnützigen Gesellschaften mbH als selbständige juristische Personen und deren unmittelbaren Vermögensnachteil abzustellen, wobei als schadensgleiche Vermögensgefährdung der Bauherren - außer im Fall 5 der Anklage - nicht erst die Bezahlung der überhöhten Rechnungen in Betracht kommt, sondern vermögensgefährdend schon die mit den Handwerksunternehmen geschlossenen Verträge (vgl. BGH NStZ 2003, 540, 541) sein können, soweit sie die von Bl. in die Leistungsverzeichnisse eingestellten und von den kollusiv mitwirkenden Unternehmen in ihren Angeboten übernommenen "Luftpositionen" für tatsächlich nicht zu erwartende, aber nach dem gemeinsamen Tatplan abzurechnende Bauleistungen enthielten (vgl. BGH wistra 2003, 457, 458).
  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom …

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des …

  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02

    Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung; …

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und …

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung - …

  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis; …

  • BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97

    Beschränkte Ausschreibung

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Strafrecht; Mitwirkung an Submissionskartell

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …

  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88

    Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als …

  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 477/03

    Mittäterschaft (wertende Betrachtung; wesentliche Anhaltspunkte: Tatherrschaft; …

  • BGH, 10.04.1984 - KZR 14/83

    Vereinbarte Importbeschränkung - Bezugsmöglichkeiten - Konkrete Feststellung - …

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; …

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit …

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von …

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung; …

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften - …

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher …

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;

    Rechtswidrig ist eine Absprache, wenn sie gegen das GWB verstößt ( BGHSt 49, 201, 205).

    Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).

    Ob nur Kartellmitglieder Täter des § 298 StGB sein können, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen ( BGHSt 49, 201, 208).

  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06

    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit; …

    Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne dieser Vorschrift liegt nur bei kartellrechtswidrigen Absprachen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen vor (vgl. BGHSt 49, 201 ff.).
  • BGH, 07.09.2004 - 4 StR 234/04

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Nichterfassung rein "vertikaler" Absprachen)

    Rn. 2 1. Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen 101 bis 104, 106, 107, 109, 110, 114 bis 121 und 123 der Anklage gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil rein "vertikale" Absprachen (Fälle 101 bis 104, 106, 107, 114 bis 121) nicht vom Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfaßt sind (Senatsbeschluß vom 22. Juni 2004 - 4 StR 428/03, insoweit zum Abdruck in BGHSt vorgesehen); in den Fällen 109, 110, 116 bis 121 und 123 begegnet die - zum Teil (Fälle 116 bis 121) tateinheitlich mit § 298 Abs. 1 StGB erfolgte - Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen versuchten Betruges Bedenken, weil der vom Mittäter B. - wie dieser wußte - zu täuschende Geschäftsführer Br. (möglicherweise, UA 49, 50, 67, 68) bösgläubig war.
  • LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11

    Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt

    Rn. 725 Eine Strafbarkeit ist bereits deshalb nicht gegeben, weil auch nach den übereinstimmenden Einlassungen der Angeklagten ... und ... jedenfalls eine ausschließlich vertikale Absprache zwischen einem Unternehmer und dem Veranstalter vorgelegen hat, die nicht vom Tatbestand des § 298 StGB erfasst ist (so vor Änderung des GWB durch die 7. GWB Novelle zum 01.07.2005, BGHSt 49, 201, 205 ff.).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 24b Ns 9/06
    Rn. 98 Bei der von den Angeklagten getroffenen Abrede handelt es sich um eine sogenannte horizontale Absprache (vgl. BGHSt 49, 201), denn die Angeklagten vertraten Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb standen.
  • KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09

    Kartellordnungswidrigkeit: Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen …

    Rn. 8 Hingegen lässt die bloße Kenntnis eines - mit den Bietern kollusiv zusammenwirkenden - Mitarbeiters des Auftraggebers von Preisabsprachen den Tatbestand des § 1 GWB noch nicht entfallen (…s. BT-DrS 13/5584, S. 14; BGHSt 49, 201 = NJW 2004, 2761, 2763 r.Sp.).
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