Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 211 Abs. 2 StGB; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 337 StPO
Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines Verdeckungsmordes (Kenntniserlangung durch den Verlauf der Hauptverhandlung; Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB, § 265 Abs 1 StPO, § 265 Abs 4 StPO
Strafverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord - Wolters Kluwer
Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises für einen Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises für einen Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Rechtlicher Hinweis: Wenn der fehlt, hat die Revision häufig Erfolg
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Austausch der Bezugstat beim Mordmerkmal Verdeckungsabsicht
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 07.11.2011)
"Badewannen-Mord" von Rottach-Egern: Der Tod einer alten Dame
- merkur.de (Pressebericht, 17.02.2011)
Badewannen-Mord erneut vor Gericht
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Zur Hinweispflicht (§ 265 StPO) bei der Verurteilung wegen Verdeckungsmordes (Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 2011, 177)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+6Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
"Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren
OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20"Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig
LG München I, 02.12.2020 - 1 Ks 121 Js 158369/19Wegen Mordes verurteilt: Manfred Genditzkis Hoffnung hat sich zerschlagen
BGH, 05.09.2012 - 1 StR 272/12Verwerfung einer Revision des Angeklagten als unbegründet
LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08Badewannen-Mord: Zum zweiten Mal lebenslang
BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines
LG München II, 12.05.2010 - 1 Ks 31 Js 40341/08Lebenslang für Rottacher Badewannen-Mord
Manfred Genditzki
Sonstiges (2)
- sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.01.2012)
Hausmeister unter Tatverdacht: Der Mord, der keiner war
- archive.ph (Verfahrensdokumentation)
Der Fall Genditzki - Chronologie
Verfahrensgang
- AG München, 02.12.2008 - ER I Gs 11013/08
- AG München, 26.02.2009 - ER I Gs 1477/09
- LG München II, 12.05.2010 - 1 Ks 31 Js 40341/08
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
- LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08
- BGH, 05.09.2012 - 1 StR 272/12
- LG München I, 02.12.2020 - 1 Ks 121 Js 158369/19
- OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
- LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
- LG München I, 07.07.2023 - 1 Ks 121 Js 158369/19
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 121
- NJW 2011, 1301
- NStZ 2011, 304
- NJ 2011, 400
- StV 2012, 68
- JR 2012, 86
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (19)
- BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06
Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.Maßgeblich ist nämlich, dass eine andere Betrachtung nach Auffassung des Gerichts in Betracht kommt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 8. März 1988 - 1 StR 14/88, StV 1988, 329; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 11 mwN).
- BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Maßgeblich ist nämlich, dass eine andere Betrachtung nach Auffassung des Gerichts in Betracht kommt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 8. März 1988 - 1 StR 14/88, StV 1988, 329; BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 11 mwN).Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 199), ist davon auszugehen, dass das Gericht den erforderlichen Hinweis nicht - auch nicht durch den Gang der Hauptverhandlung - erteilt hat.
- BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92
Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.Der Hinweis richtet sich im Übrigen auch an den Verteidiger (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN); dieser hat hier im Einzelnen dargelegt, was er bei einem ordnungsgemäßen Hinweis noch vorgebracht hätte.
- BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat, …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Dies ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253, 254; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498, 499). - BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Dies ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253, 254; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498, 499). - BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94
Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§ …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Denn Zweck des § 265 StPO ist es, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen, und ihn vor Überraschungen zu schützen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94). - BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03
Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht. - BGH, 10.08.2005 - 2 StR 206/05
Rechtlicher Hinweis (Raub; Unterschlagung; Nötigung)
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Unerheblich ist insoweit, dass der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag der Verdeckungsabsicht als neue Bezugstat eine Körperverletzung zugeordnet hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 206/05). - BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht. - BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Maßgeblich ist nämlich, dass eine andere Betrachtung nach Auffassung des Gerichts in Betracht kommt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 8. März 1988 - 1 StR 14/88, StV 1988, 329; BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 11 mwN). - BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage
- BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher …
- BGH, 28.04.1955 - 3 StR 13/55
Teilnahme am Straßenverkehr - Öffentliche Straße - Bedienen des Triebwerks - …
- BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88
Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten - …
- BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89
Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen …
- BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen …
- BGH, 24.05.1955 - 5 StR 143/55
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1977 - 5 StR 728/77
Anrechnung der Untersuchungshaft - Einstellung des Verfahrens mangels …
- BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Nach dem unwidersprochenen Vortrag (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, Rn. 16 mwN) in der vom Generalbundesanwalt in Bezug genommenen Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft (inhaltsgleich zu einer dienstlichen Stellungnahme des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft) wurde "die Frage des Schadensbegriffs, insbesondere die Frage des möglichen Vorliegens eines Schadens in der Form eines Gefährdungsoder Realschadens" von Beginn der Sitzung an "vielfach vom Gericht mit der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft erörtert und diskutiert". - LG München I, 07.07.2023 - 1 Ks 121 Js 158369/19
"Badewannen-Mörder" freigesprochen: 13 Jahre unschuldig im Gefängnis
Dieses Urteil wurde auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 (Az.: 1 StR 582/10) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts München II zurückverwiesen. - LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
"Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …
Auf seine Revision hin wurde das im ersten Rechtsgang erlassene Urteil durch Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 (Az.: 1 StR 582/10) mit den Feststellungen aufgehoben.
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18
Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden
Danach bestehen Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, das Tatopfer, die Tatrichtung, eine Person des Beteiligten oder bei der Konkretisierung einer im Tatsächlichen ungenauen Fassung des Anklagesatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 123 ff., …und Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, aaO;… Norouzi, aaO, Rn. 51;… BeckOKStPO/Eschelbach, Stand 1. Januar 2018, § 265 Rn. 36). - BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20
Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage …
Der aus Fairnessgründen gebotene Schutz des Angeklagten vor Überraschungsentscheidungen erfordert keine restriktive Auslegung des § 265 StPO, sondern eine umfassende Hinweispflicht (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 124). - BGH, 29.05.2024 - 4 StR 138/22
BGH hebt Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags auf und bestätigt eine …
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Umbewertung des festgestellten Sachverhalts verbietet sich vorliegend zudem unter dem Gesichtspunkt der Gewährung sachgerechter Verteidigungsmöglichkeit, da eine Auswechslung - oder hier: wahldeutige Ergänzung - der Tathandlung mit einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes einherginge (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 9; Beschluss vom 12. Februar 1991 - 4 StR 506/90, StV 1991, 502), ohne dass der Angeklagte hierauf in der Tatsacheninstanz hingewiesen worden wäre. - BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19
Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der …
Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (…BT-Drucks. 18/11277, S. 37;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 14; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 8 und vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).' Diese Rechtsprechung hat der Senat in einem weiteren Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 bestätigt. - BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14
Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung …
Dabei kommt es auf den Einzelfall an (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, wesentliche Veränderung des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens durch Austausch der Bezugstat beim Verdeckungsmord; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 213, 214, Tatzeitveränderung bei Alibibehauptung für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 197 f., Annahme einer anderen schuldhaften Handlung als Ursache für den tatbestandsmäßigen Erfolg). - BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten …
Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199;… BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303). - BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18
Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines …
So erfordert beim Mordmerkmal der Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, der Austausch der Bezugstat einen gerichtlichen Hinweis, um den Angeklagten vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Tatvorwurf sachgerecht zu verteidigen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 122 ff.: Verdeckung einer Körperverletzung statt einer Unterschlagung; dort ist lediglich offen gelassen, ob ein ausdrücklicher Hinweis entbehrlich sein kann, wenn dem Angeklagten die erforderliche Kenntnis schon durch den Gang der Hauptverhandlung vermittelt worden ist).Mit dem Verweis auf § 265 Abs. 1 StPO, wonach der Angeklagte "besonders' auf eine veränderte Sachlage hinzuweisen ist, ist die zu der alten Rechtslage vertretene Auffassung, es genüge, wenn der Angeklagte die Änderung eines wesentlichen sachlichen Umstandes dem Gang der Hauptverhandlung entnehmen könne (offengelassen, wie ausgeführt, in BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, 125; vgl. im Übrigen etwa BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233, 234 mwN), überholt.
- BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen, …
- BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche …
- BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19
Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom …
- BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18
Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung …
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
- OLG Oldenburg, 24.08.2011 - 1 Ss 136/11
Umfang der rechtlichen Hinweispflicht bei möglicher abweichender Ahndung der Tat …
- KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht
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