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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,102
BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54 (https://dejure.org/1954,102)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1954 - 4 StR 350/54 (https://dejure.org/1954,102)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1954 - 4 StR 350/54 (https://dejure.org/1954,102)
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Textilvertreter

§ 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe;

Diebstahlsgehilfe kann i.R.v. § 252 StGB nur dann Täter sein, wenn er Besitz an der gestohlenen Sache hat (im Falle von Mittäterschaft hingegen kann dem Mittäter der Besitz zugerechnet werden)

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 248
  • NJW 1954, 1495
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.09.1924 - I 54/24

    1. Welche Bedeutung hat der Begriff des mittelbaren Täters für die …

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
    Erforderlich ist vielmehr, daß jeder Beteiligte seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen vervollständigen und auch diese sich zurechnen lassen will, daß somit alle , in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken handeln (RGSt 58, 279; 71, 24 f).
  • RG, 03.07.1933 - III 1164/32

    Kann sich der Geschäftsführer einer GmbH. eine fremde Sache im Sinne des § 246 …

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
    Dieses Merkmal kann nicht den klaren Worten des Gesetzes zuwider dahin ausgelegt werden, daß auch die Absicht genüge, einen anderen im Besitze der Beute zu erhalten (vgl. RGSt 67, 266; BGHSt 4, 238 f).
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