Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1954 - StE 3/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 349
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.1954 - StE 125/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.12.1953 - StE 22/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen …
An dem Urteil BGHSt 6, 349 ist auch insoweit uneingeschränkt festzuhalten, als es die von den Absätzen 1 und 2 des § 100 e StGB erfassten Täterkreise und das Verhältnis beider Absätze zueinander betrifft.Das Oberlandesgericht Braunschweig will demgegenüber an der entgegengesetzten, durch BGHSt 6, 349 begründeten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten.
Mit seinem Urteil vom 5. März 1958 ist das Oberlandesgericht Neustadt von der ständigen, auf der Entscheidung BGHSt 6, 349 beruhenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und - soweit bekannt - sämtlicher anderen Oberlandesgerichte abgewichen.
Seine Vorlegungspflicht (§ 120 Abs. 3 GVG) hat es mit der Begründung verneint, der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der die Entscheidung BGHSt 6, 349 erlassen hat, bestehe nicht mehr.
Aus der Tatsache, dass keine von BGHSt 6, 349 abweichenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden sind, ergab sich, dass der Bundesgerichtshof auch unter der Bezeichnung "3. Strafsenat" im Rahmen seiner umfassenden Zuständigkeit gemäß § 134 Abs. 1 GVG gleichliegende Fälle stets ebenso entschieden hat (z.B. 2 St E 9/57 vom 2. Mai 1937).
In der Sache hält der Senat mit dem Oberlandesgericht Braunschweig an seiner ständigen Rechtsprechung zu § 100 e StGB fest, wie sie in BGHSt 6, 349 niedergelegt ist.
Fälle, in denen die Anwendung der in BGHSt 6, 349 aufgestellten Grundsätze über die Bedeutung der Absätze 1 und 2 des § 100 e und ihr Verhältnis zueinander Härten bewirkt hätte, die gesetzlich nicht vermieden werden könnten (z.B. durch Anwendung der §§ 52 StGB, 153, 153 b, 153 c StPO), sind auch bei nochmaliger Prüfung nicht hervorgetreten, Daher hält der Senat an der Entscheidung BGHSt 6, 349 auch insoweit uneingeschränkt fest.
- BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - …
So übt eine geheimdienstliche Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst auch aus, wer - ohne mit diesem in einer Beziehung zu stehen, also ohne an der Aktivität des Apparats selbst teilzunehmen - Nachrichten und Erkenntnisse sammelt, um sie dem Geheimdienst zukommen zu lassen (…vgl. auch Dreher, StGB, 33. Aufl., Anm. 2 A c zu § 99;… Hengsberger in LK, 9. Aufl., Rn. 4 zu § 99 StGB; zu § 100 e Abs. 2 StGB a.F. BGHSt 6, 349, 350 f) [BGH 17.05.1954 - StE 3/54], falls er dabei "geheimdienstlich" vorgeht. - BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats
Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349;… BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
- BGH, 28.03.1963 - 9 StE 1/63
Abzielen der Art, des Zwecks und des Inhaltes des etwa erteilten Auftrags als …
Ging also im vorliegenden Falle der Angeklagte davon aus, dass er durch seine Verratstätigkeit ausschliesslich die Forscherrechte der Wissenschaft und gegebenenfalls die Fertigungsrechte der Arzneimittelindustrie in der Bundesrepublik schädige, und hatte er nach der Sachlage auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sein Auftrag vom MfS weitergespannt sei oder in Zukunft auf wirkliche Staatsgeheimnisse ausgedehnt werden solle (vgl. BGHSt 6, 349), so hatten seine Beziehungen zum MfS nicht nachweislich "die Mitteilung von Staatsgeheimnissen ... zum Gegenstand" (§§ 99 Abs. 1, 100 e Abs. 1 StGB). - BGH, 29.05.1991 - StB 11/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.07.1972 - 3 StR 2/71
Verurteilung wegen verräterischer Beziehungen - Geheimdienstliche Tätigkeit eines …
So übt eine geheimdienstliche Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst auch aus, wer - ohne mit diesem in einer Beziehung zu stehen, also ohne an der Aktivität des Apparats selbst teilzunehmen - Nachrichten und Erkenntnisse sammelt, um sie dem Geheimdienst zukommen zu lassen (…vgl. auch Dreher, StGB, 33. Aufl., Anm. 2 Ac zu § 99;… Hengsberger in LK, 9. Aufl., Randn. 4 zu § 99 StGB; zu § 100 e Abs. 2 StGB a.F. BGHSt 6, 349, 350 f) [BGH 17.05.1954 - StE 3/54], falls er dabei "geheimdienstlich" vorgeht. - BGH, 01.10.1959 - 8 StE 6/59
Rechtsmittel
Seine Beziehungen begannen bereits mit seiner Verpflichtung durch T. (BGHSt 6, 349); sie nahmen noch festere Gestalt an nach der Einreise des Angeklagten in die Bundesrepublik und der Verbindungsaufnahme mit K. und Frau O. - BGH, 16.05.1957 - 2 StE 10/57
Rechtsmittel
§ 100 e Abs. 2 betrifft in Ergänzung des § 100 e Abs. 1 StGB gerade den Fall, dass der Täter ohne Auftrag und auf eigene Faust für einen fremden Nachrichtendienst tätig wird (BGHSt 6, 349).
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