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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43109
BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15 (https://dejure.org/2015,43109)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15 (https://dejure.org/2015,43109)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15 (https://dejure.org/2015,43109)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 109 Abs. 3 StBerG; § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein berufsgerichtliches Verfahren (keine Bindungswirkung bei offensichtlich unrichtigem oder aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbarem Sachverhalt: rechtswidrige Verständigung über ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufsgerichtliches Verfahren gegen einen Steuerberater: Bindungswirkung von Feststellungen eines auf einer Verständigung beruhenden Strafurteils; versuchte Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei der Geltendmachung von Ansparabschreibungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 4 S 1 AO, § 7g Abs 3 EStG, § 57 Abs 1 StBerG, § 57 Abs 2 StBerG
    Berufsgerichtliches Verfahren gegen einen Steuerberater: Bindungswirkung von Feststellungen eines auf einer Verständigung beruhenden Strafurteils; versuchte Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei der Geltendmachung von Ansparabschreibungen

  • IWW

    § 57 Abs. 1, 2 StBerG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG, § 249 Abs. 1 StPO, § 7g Abs. 3 EStG, § 257c StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 257c Abs. 5 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 109 Abs. 3 Satz 2 StBerG, § 267 Abs. 4 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, §§ 22, 23, 25 Abs. 1, 2. Alt StGB, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 7g EStG

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Steuerhinterziehung und Verletzung von Berufspflichten eines Steuerberaters

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StBerG § 109 Abs. 3
    Zur Bindungswirkung bei § 109 Abs. 3 StBerG

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter Steuerhinterziehung und Verletzung von Berufspflichten eines Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsgerichtliche Verfahren - und das Zweckgeständnis im vorhergehenden Strafprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansparabschreibung ohne Investitionsabsicht - und die Steuerhinterziehung durch den Steuerberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 92
  • StV 2016, 777
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Der Steuerberater hätte dies angesichts der ihm spätestens ab dem 1. Oktober 2007 bekannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 11. Juli 2007 - I R 104/05, BFHE 218, 323 zum Modell "Steuerstrategie Null'), wonach nur der durch ein ernst gemeintes Investitionsvorhaben ausgelöste Finanzierungsbedarf die Förderung des Steuerpflichtigen rechtfertige, "erkennen können'.

    bb) Das Landgericht gab auch bekannt, welche Einlassung vom Steuerberater erwartet werde, insbesondere dass er das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2007 im Verfahren I R 104/05 (BFHE 218, 323) spätestens am 1. Oktober 2007 zur Kenntnis genommen habe und dass ihm bekannt gewesen sei, dass § 7g Abs. 3 EStG ausschließlich der Förderung tatsächlicher Investitionen dienen sollte.

    An dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, das zum Urteil vom 11. Juli 2007 (BFHE 218, 323) geführt habe, sei er als Verfahrensbevollmächtigter beteiligt gewesen.

    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323;… BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof - und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb oder im Fall einer beabsichtigten wesentlichen Betriebserweiterung für einen bestehenden Betrieb handelt - für eine steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit verlangt, dass der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt hat (vgl. BFHE 218, 323).

    Durch das Erfordernis eines ernstgemeinten Investitionsvorhabens (vgl. BFHE 218, 323 Rn. 14) wird - entgegen der Revision - nicht etwa ein "voluntatives Element' in den Tatbestand eingefügt, sondern fallbezogen anhand objektiver Gegebenheiten gewürdigt, ob die Investition tatsächlich "geplant' ist, um die andernfalls mögliche Inanspruchnahme der Ansparabschreibung "ins Blaue hinein' auszuschließen (…vgl. BFH aaO;… BFH/NV 2011, 29).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323;… BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).

    Der Gesetzgeber hatte das Risiko eines möglichen Mitnahmeeffekts gesehen und für diesen Fall den Gewinnzuschlag angeordnet (…BT-Drucks. 12/4487, S. 34, 69; vgl. dazu BFHE 197, 448).

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323; BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).

    Außerdem musste die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt ausreichend konkretisiert sein (vgl. BFH/NV 2011, 33 Rn. 19 mwN), um das in § 7g Abs. 3 EStG aF statuierte Tatbestandsmerkmal der "voraussichtlichen' Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes mit Blick auf die Höhe der Ansparrücklage darzustellen.

  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche …

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Der Gesetzgeber hat die Aufklärung eines sowohl strafrechtlich als auch disziplinarisch bzw. berufsrechtlich bedeutsamen Sachverhalts sowie die Sachverhalts- und Beweiswürdigung den Strafgerichten übertragen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559).

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung des § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG unter anderem bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, die hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 B 84/13; BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559; BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10; BVerwGE 128, 189).

  • BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06

    Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache, …

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Deshalb entfällt die Bindungswirkung des § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG unter anderem bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, die hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 B 84/13; BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559; BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10; BVerwGE 128, 189).

    cc) Daran wäre nicht zu zweifeln, wenn die Verurteilung - wie der Beschwerdeführer geltend macht - tatsächlich auf einem durch das Strafgericht nicht oder nicht zureichend überprüften "Formalgeständnis' beruht hätte (vgl. BVerwGE 128, 189, 193 f.).

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323; BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten …

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Denn das deliktische Verhalten des Berufsangehörigen und die daraus resultierende Verletzung seiner Berufspflichten (zum Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289, 294 f.) werden hinreichend durch die von ihm als mittelbarer Täter im Rahmen eines Organisationsdelikts mittels der durch die Anleger bewirkten unrichtigen Angaben gegenüber den Finanzbehörden dargelegt.
  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen - …

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Um eine solche ins Blaue hinein beanspruchte Ansparrücklage zum Zwecke der Steuerminderung "nach Gutdünken' (vgl. BFH/NV 2015, 984 Rn. 26) handelte es sich nach den bindenden Feststellungen des Landgerichts Paderborn.
  • BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der …

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Durch das Erfordernis eines ernstgemeinten Investitionsvorhabens (…vgl. BFHE 218, 323 Rn. 14) wird - entgegen der Revision - nicht etwa ein "voluntatives Element' in den Tatbestand eingefügt, sondern fallbezogen anhand objektiver Gegebenheiten gewürdigt, ob die Investition tatsächlich "geplant' ist, um die andernfalls mögliche Inanspruchnahme der Ansparabschreibung "ins Blaue hinein' auszuschließen (…vgl. BFH aaO; BFH/NV 2011, 29).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies deswegen, weil bei so genannten "Gesamtlösungen' eine wirksame Kontrolle der Verständigung - insbesondere durch die Öffentlichkeit und die Revisionsgerichte - nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013, BVerfGE 133, 168, 214 Rn. 79).
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger …

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …

  • BFH, 25.10.2005 - VII R 10/04

    Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs …

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von …

  • BGH, 01.12.2025 - AnwSt (R) 5/25
    Rn. 9 a) Der Anwaltsgerichtshof ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass auch im anwaltlichen Disziplinarrecht der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61, BGHSt 16, 237; vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305; vom 15. Oktober 1979 - AnwSt (R) 3/79, BGHSt 29, 124, 129; vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80, NStZ 1981, 354; vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312; Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - AnwSt (R) 5/05, NJW 2009, 534 Rn. 32; vom 12. Mai 2015 - AnwSt (B) 3/15, juris Rn. 2; s. zudem für Wirtschaftsprüfer BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 14; Beschluss vom 26. Mai 2025 - WpSt (R) 1/24, juris Rn. 11 ff.; für Steuerberater BGH, Urteil vom 5. Juni 1989 - StbSt (R) 12/88, juris Rn. 20; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15, NZWiSt 2017, 107 Rn. 34 [insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 61, 92]; für Notare BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; Beschluss vom 28. August 2019 - NotSt (Brfg) 1/18, BGHZ 223, 335; s. darüber hinaus für Heilberufe etwa BerufsOG Heilberufe Berlin, BeckRS 2025, 18010 Rn. 60 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23

    Erforderlichkeit einer berufsgerichtlichen Maßnahme neben der verhängten Strafe …

    Eine solche Bindungswirkung entfällt bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, den hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen aber nicht gerecht wird, was auch der Fall sein kann, wenn die Verurteilung tatsächlich auf einem durch das Strafgericht nicht oder nicht zureichend überprüften "Formalgeständnis" beruht hätte (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15).
  • BGH, 26.05.2025 - WpSt (R) 1/24
    Rn. 11 a) Im Berufsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung (vgl. für Rechtsanwälte BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt [R] 5/77, BGHSt 27, 305; Beschluss vom 9. Juni 2008 - AnwSt [R] 5/05, NJW 2009, 534, 536; für Steuerberater BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - StbSt [R] 9/84, BGHSt 33, 225, 229; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt [R] 1/15, BGHSt 61, 92 Rn. 34; für Wirtschaftsprüfer BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt [R] 1/12, BGHSt 57, 289; ausführlich zum Thema Steffen, Der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im anwaltsgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens im Disziplinarrecht, 2009).
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