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   BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86   

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https://dejure.org/1987,718
BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86 (https://dejure.org/1987,718)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1987 - IVb ZR 44/86 (https://dejure.org/1987,718)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1987 - IVb ZR 44/86 (https://dejure.org/1987,718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfrist - Beginn - Scheidung - Scheidungsurteil - Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 4 Satz 1
    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 100, 203
  • NJW 1987, 1766
  • NJW-RR 1987, 900 (Ls.)
  • MDR 1987, 565
  • FamRZ 1987, 570
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1378 Abs. 4 Satz 1 BGB beginnt frühestens mit der formellen Rechtskraft des Scheidungsausspruchs (vgl. Senatsurteil BGHZ 100, 203, 205) [BGH 18.03.1987 - IVb ZR 44/86].
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

    Kenntnis davon bedeutet das positive Wissen von den die Beendigung begründenden Tatsachen und ihrer rechtlichen Bedeutung (BGHZ 100, 203, 206).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Allerdings war zum Zeitpunkt, als der Beklagte die streitgegenständliche Forderung im Prüftermin bestritten hat, das angefochtene Urteil formell rechtskräftig, weil die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen war (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IVb ZR 44/86, BGHZ 100, 203, 205).

    Der Beklagte musste deswegen damit rechnen, dass die Rechtskraft durch die zu erwartende Wiedereinsetzung rückwirkend gehemmt würde, sobald der Rechtsstreit fortgesetzt würde (BGH, Urteil vom 18. März 1987, aaO).

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Für die Frage, ob eine Norm, eine Einwendung oder eine Gegennorm in diesem Sinne vorliegt, ist dabei entscheidend, wer jeweils einen Regelfall und wer eine Ausnahme davon behauptet (BGHZ 87, 400; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. Vorbem. § 284 Anm. 7e; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 100, 203, 210).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Er meint ersichtlich nur die Rechtskraft des in dem Verbundurteil enthaltenen Ausspruchs zum Versorgungsausgleich, der dem Versorgungsträger am 2. November 1982 zugestellt worden war, berührt hingegen nicht die - bereits mit dem Rechtsmittel-Verzicht der Parteien eingetretene - Rechtskraft des Scheidungsausspruchs (vgl. Senatsurteil BGHZ 100, 203, 211) [BGH 18.03.1987 - IVb ZR 44/86].
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Da der rechtliche Zusammenhang zwischen der Scheidung und dem Ende des Güterstandes allgemein bekannt ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß der Gläubiger von Anfang an die für den Beginn der Verjährung notwendige Kenntnis von der Beendigung des Güterstandes hatte (BGHZ 100, 203, 206) [BGH 18.03.1987 - IVb ZR 44/86].
  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Dadurch wird entgegen der Ansicht der Revision nicht die Rechtskraft der Entscheidung durchbrochen, sondern nur deren Vollstreckbarkeit in den Grenzen des § 767 Abs. 2 ZPO eingeschränkt (vgl. BGHZ 100, 203, 212; BGH, Urt. v. 23. Mai 1989 - IX ZR 57/88, NJW-RR 1990, 48, 49).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem

    Für den Senat liegt es aber auf der Hand (vergl. BGHZ 100, 203-211), dass die Antragstellerin mindestens grob fahrlässig in Unkenntnis blieb von den rechtsgestaltenden Wirkungen des von ihr initiierten Verfahrens auf vorzeitigen Zugewinnausgleich, wenn nicht sogar positive Kenntnis hatte.

    Jedenfalls hat sie eine (aufgrund der Einfachheit des Rechtskrafteintritt des Anerkenntnisurteils vom 30.10.2009 zu vermutende, vergl. BGHZ 100, 203-211, Rz. 16) eigene Kenntnis/grob fahrlässige Unkenntnis nicht substantiiert bestritten.

  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Dafür ist neben dem positiven Wissen von den die Beendigung begründenden Tatsachen außerdem erforderlich, daß der Gläubiger diese Tatsachen in ihrer rechtlichen Bedeutung erkannt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 100, 203, 206 und vom 8. Februar 1995 - XII ZR 24/94 = FamRZ 1995, 797).

    Soweit der Senat in dem bereits genannten Urteil vom 18. März 1987 (BGHZ 100, 203 ff.) ausgeführt hat, im Fall der Scheidung werde der Gläubiger angesichts der meist einfachen rechtlichen Zusammenhänge die ihm bekannten Tatsachen in aller Regel auch in ihrer rechtlichen Bedeutung - Beendigung des Güterstandes - erkennen, (aaO S. 206), bezog sich diese Äußerung auf den Zusammenhang zwischen der Auflösung der Ehe und der damit einhergehenden Beendigung des Güterstandes (s. dazu oben unter a).

  • BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89

    Vertretungszwang bei Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten,

    Der Zweck dieser Zeugnisse ist es, den Prozeßbeteiligten den - allerdings auch anderweit möglichen, die Beteiligten nicht bindenden und nicht unwiderleglichen (vgl BGHZ 100, 203, 205 f) - Nachweis zu erleichtern, daß das fragliche Urteil in äußere Rechtskraft (§ 705 ZPO) erwachsen ist, also durch ein Rechtsmittel nicht mehr angegriffen werden kann (BGHZ 31, 388, 391).

    Die Beklagte hat in der für sie geltenden, bis zum 27. Februar 1989 laufenden Revisionsfrist, auf die bis zu einer evtl bewilligten Wiedereinsetzung bezüglich der äußeren Rechtskraft abzustellen ist (vgl BGHZ 100, 203, 205), weder eine selbständige Revision noch bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung des Klägers (§ 556 Abs. 1 ZPO, § 202 SGG), dh bis zum 28. August 1989, eine Anschlußrevision eingelegt.

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 281/96

    Vorzeitiger Eintritt der Teilrechtskraft eines Scheidungsausspruchs

  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14

    Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09

    Registrierung einer einstelligen Domain

  • OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07

    Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

  • OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

  • BGH, 08.11.1989 - IVb ZB 110/89

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 234/87

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfrist - Versäumung der Rechtsmittelfrist

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