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   BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95   

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https://dejure.org/1996,41
BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95 (https://dejure.org/1996,41)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1996 - VI ZR 319/95 (https://dejure.org/1996,41)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95 (https://dejure.org/1996,41)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 823 Abs. 2; StGB §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 266a
    Aufgabe eines GmbH-Geschäftsführers zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten der Gesellschaft; Delegation von Aufgaben und deliktische Verantwortlichkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    GmbH - Aufgaben des Geschäftsführers - Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Keine Delegationsmöglichkeit - Interne Zuständigkeitsvereinbarung - Überwachungspflicht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung auch bei Delegation an Prokuristen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 266 a
    Haftung für Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei mehreren GmbH-Geschäftsführern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 266a
    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    266a StGB - Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Außenhaftung, Geschäftsführer, Verletzung von Schutzgesetzen nach 823 Abs. 2 BGB

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 370
  • NJW 1997, 130
  • NJW-RR 1997, 413 (Ls.)
  • ZIP 1996, 2017
  • MDR 1997, 151
  • NStZ 1997, 125
  • NStZ 1997, 538
  • NZS 1997, 235 (Ls.)
  • VersR 1996, 1538
  • WM 1996, 2240
  • BB 1996, 2531
  • DB 1996, 2483
 
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Wird zitiert von ... (123)

  • LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10

    Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft:

    Dann aber ist es Aufgabe jedes einzelnen Vorstandsmitglieds und damit auch des Beklagten, im Rahmen seiner Überwachungspflicht darauf hinzuwirken, dass innerhalb des Vorstands ein funktionierendes Compliance-System beschlossen wird (vgl. BGH NJW 1995, 2850, 2851; BGHZ 133, 370, 377 f.; Bürgers/Israel in: Bürgers/Körber, AktG, a.a.O., Rdn. 21 zu § 93).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Er kann sie auch delegieren, ihre Erfüllung anderen Personen überlassen (BGHZ 133, 370, 378; hinsichtlich steuerlicher Pflichten vgl. auch BFHE 141, 443).

    Jedenfalls nach einer angemessenen und beanstandungsfreien Einarbeitungszeit darf er sich dann grundsätzlich auf die Erledigung dieser Aufgaben durch den von ihm Betrauten verlassen, solange zu Zweifeln kein Anlaß besteht (vgl. BGHZ 133, 370, 378).

    Es kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ausreichen, wenn für den formellen Geschäftsführer schon Anzeichen dafür bestehen, daß die Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden (vgl. BGHZ 133, 370, 379).

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Liegt diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Täter, wenn er glaubt, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f. und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23, 25 Rn. 16 jeweils mwN; Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 381).
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