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   BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64   

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https://dejure.org/1967,229
BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64 (https://dejure.org/1967,229)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1967 - V ZR 122/64 (https://dejure.org/1967,229)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1967 - V ZR 122/64 (https://dejure.org/1967,229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus einem Pachtverhältnis wegen einer Kündigung des Verpächters - Auflösung des Pachtverhältnisses durch die Kündigung eines Konkursverwalters - Auslegung eines Pachtvertrags - Begründung eines Zurückbehaltungsrechts durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 223
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 116
  • NJW 1967, 1902
  • MDR 1967, 749
  • DNotZ 1968, 94
  • DB 1967, 1260
  • JR 1968, 260
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57

    Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung

    Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
    Denn in jedem Fall besteht Einigkeit darüber, daß Billigkeitserwägungen mindestens mitbestimmend sind; es würde nämlich dem Gerechtigkeitsgefühl widersprechen, dem Schuldner die ihm obliegende Leistung zuzumuten, obwohl seine Gegenrechte dem Anspruch des Gläubigers einmal voll gültig gegenübergestanden haben (BGHZ 26, 304, 309) [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57].
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
    Für die Annahme der Verwirkung ist es jedoch weiterhin erforderlich, daß sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten auch darauf eingerichtet hat, daß dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 52) [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56].
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57

    Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO

    Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
    Die zunächst von Amts wegen gebotene Nachprüfung ergibt folgendes: Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Konkursverwalter habe den mit beiden Beklagten geschlossenen Pachtvertrag vom 28. November 1951 nach § 19 KO kündigen können, obwohl nur über das Vermögen des beklagten Ehemanns das Konkursverfahren eröffnet worden sei, ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 141, 391, 392/393; Jaeger KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7 a; Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl. § 19 Anm. 10; Bohle-Stamschräder KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7; vgl. auch BGHZ 26, 102, 105 [BGH 26.11.1957 - VIII ZR 92/57]/106).
  • RG, 11.07.1933 - VII 70/33

    Löst die Kündigung eines Jagdpachtvertrages durch den Verwalter im Konkurse über

    Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
    Die zunächst von Amts wegen gebotene Nachprüfung ergibt folgendes: Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Konkursverwalter habe den mit beiden Beklagten geschlossenen Pachtvertrag vom 28. November 1951 nach § 19 KO kündigen können, obwohl nur über das Vermögen des beklagten Ehemanns das Konkursverfahren eröffnet worden sei, ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 141, 391, 392/393; Jaeger KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7 a; Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl. § 19 Anm. 10; Bohle-Stamschräder KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7; vgl. auch BGHZ 26, 102, 105 [BGH 26.11.1957 - VIII ZR 92/57]/106).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14

    Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines

    Danach begründeten verjährte Ansprüche des Schuldners in entsprechender Anwendung des § 390 Satz 2 BGB a. F. dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05, BauR 2006, 1464, 1465, juris Rn. 7 = NZBau 2006, 645; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125, juris Rn. 67; Urteil vom 16. Juni 1967 - V ZR 122/64, BGHZ 48, 116, 118, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Verjährung des Anspruchs

    Das ergibt sich in der hier maßgeblichen, bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB) aus einer entsprechenden Anwendung von § 390 Satz 2 BGB (Senat, BGHZ 48, 116; BGHZ 53, 122, 125; vgl. auch § 215 BGB n.F.).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine die entsprechende Anwendung von § 390 Satz 2 BGB a.F. rechtfertigende "Zurückbehaltungslage" bei einem auf § 273 BGB gestützten Zurückbehaltungsrecht erfordert, dass sich die Ansprüche in unverjährter Zeit vollgültig und fällig gegenübergestanden haben, oder ob es genügt, dass die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand (so die Formulierung in Senat, BGHZ 48, 116, wo es auf die Unterscheidung allerdings nicht ankam; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 273 Rdn. 8 u. Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 215 Rdn. 3).

  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 101/91

    Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bei Mietkaution

    Denn die Beklagte kann zwar im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes nach § 273 BGB dem Kläger analog § 390 S. 2 BGB entgegenhalten, daß die wechselseitigen Forderungen sich in unverjährter Zeit gegenüberstanden (vgl. zur analogen Anwendung des § 390 S. 2 BGB auf das Zurückbehaltungrecht BGHZ 48, 116 ); dies schließt aber nicht aus, daß der erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommene Bürge dann die dem Hauptschuldner zustehende Verjährungseinrede erhebt, § 768 BGB .
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Die Vorschrift des § 390 Satz 2 BGB (heute: § 215 BGB) beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner, dem eine aufrechenbare Gegenforderung zusteht, mit der Aufrechnung seiner Forderung zu warten pflegt, aber auch soll warten dürfen, bis der Gegner seinerseits mit der Forderung hervortritt; es soll ihm dann als Gläubiger kein Nachteil daraus erwachsen, wenn er seine Gegenforderung verjähren lässt, ohne sie rechtzeitig aufzurechnen (BGHZ 48, 116, 117).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06

    Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume

    Entsprechendes galt bisher schon für das Zurückbehaltungsrecht (BGHZ 48, 116; 53, 122) und ist nunmehr mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in § 215 BGB Gesetz geworden.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 326/05

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers trotz Kaufpreisverjährung

    a) Nach herrschender Meinung (BGHZ 48, 116 = NJW 1967, 1902 und BGH NJW 1970, 561; jetzt ausdrückliche Regelung in § 215 BGB n.F.) begründet auch ein bereits verjährter Anspruch in analoger Anwendung des § 390 Satz 2 BGB a.F. das Leistungsverweigerungsrecht i. S. des § 320 BGB, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand.
  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche

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  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.784

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

    Zwar dürfte die Nutzung der Badestege, die als bloße Scheinbestandteile (§ 95 BGB) des Seegrundstücks wohl im Eigentum der Kläger stehen (vgl. BGH, U.v. 30.11.1966 - V ZR 199/63 - MDR 1967, 749; OVG BB, B.v. 22.1.2010 - OVG 11 S 17.09 - juris Rn. 10), von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV erfasst sein.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2005 - 12 U 132/04

    Bauträgervertrag: Auflassungsanspruch trotz offenen, aber verjährten

    Dagegen ist § 390 Satz 2 BGB nicht einschlägig, wenn die Forderung des Aufrechnungsgegners vor dem Eintritt der Verjährung entweder noch nicht entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht erfüllbar war (vgl. Staudinger-Gursky § 390 BGB Anm. 32, 44; BGHZ 48, 116 f.).
  • OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05

    Veräußerungsverbot: Veräußerungsverbot nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei im

    Dass die seinerzeitigen Vertragsparteien außerhalb der Urkunde Einigkeit darüber erzielt haben bzw. sich einig gewesen sind, dass auch die BvS Vormerkungsberechtigte hat sein sollen, was grundsätzlich beachtlich wäre (vgl. u. a.: BGH, Urt. v. 23.06.1967, V ZR 4/66, BB 1967, 811; Schmidt, JuS 1994, 258, 259 m.w.N.), wird nicht ausreichend dargetan.
  • KG, 28.06.2005 - 4 U 77/03

    Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft geschlossenen finanzierten Beitritts zu

  • AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05

    Grundstückseigentum: Feststellung des Eigentümers eines Seegrundstücks, zu dem

  • LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen

  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 74/77

    Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufvertrags über ein Kfz - Anwendbarkeit

  • LG Bonn, 19.12.1983 - 4 T 303/84

    Übernahme von Tilgungsleistungen durch den Nießbraucher

  • LG Düsseldorf, 06.08.1984 - 25 T 774/83

    Zurückbehaltungsrecht des Notars

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