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   BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72   

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https://dejure.org/1974,72
BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72 (https://dejure.org/1974,72)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1974 - V ZR 21/72 (https://dejure.org/1974,72)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1974 - V ZR 21/72 (https://dejure.org/1974,72)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Baurechtliche Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks - Schadensersatz wegen Unmöglichkeit zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks; Schadensersatz wegen Unmöglichkeit zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 119
  • NJW 1974, 692
  • MDR 1974, 570
  • DNotZ 1974, 482
  • VersR 1974, 574
 
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Wird zitiert von ... (75)

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteile vom 21. April 1954 - VI ZR 55/53, BGHZ 13, 111, 113; vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, BGHZ 62, 119, 124; vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29; vom 23. September 2010 - III ZR 246/09, BGHZ 187, 86 Rn. 18 mwN; st. Rspr.).

    Der Grund dafür, dass der Schuldner für das Verschulden eines Dritten einzustehen hat, liegt in der Erweiterung seines Geschäfts- und Risikobereichs; die Hilfsperson übernimmt eine Aufgabe, die im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt (BGH, Urteile vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, aaO; vom 13. Januar 1984 - V ZR 205/82, NJW 1984, 1748, unter II 2 b aa; vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, aaO).

  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Im Streitfall ist die Post als Erfüllungsgehilfe der Beklagten tätig geworden, weil die Beklagte sich der Post zur Beförderung der Abrechnung bedient (vgl. BGHZ 62, 119, 123 f.) und die Beklagte - wie oben dargelegt - nicht nur die Absendung, sondern auch den Zugang der Abrechnung geschuldet hat.
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09

    Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verpflichtung als seine Hilfsperson tätig wird; im Gegensatz zum Verrichtungsgehilfen im Sinne von § 831 BGB kommt es hierbei nicht auf die Bindung an Weisungen des Schuldners an (s. etwa BGH, Urteile vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, BGHZ 62, 119, 124 f [Notar]; vom 9. Oktober 1986 - I ZR 138/84, BGHZ 98, 330, 334 [Steuerberater] und vom 24. November 1995 - V ZR 40/94, NJW 1996, 451 [Makler] m.w.N.).
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