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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1962 - VII ZR 212/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,245
BGH, 01.02.1962 - VII ZR 212/60 (https://dejure.org/1962,245)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1962 - VII ZR 212/60 (https://dejure.org/1962,245)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1962 - VII ZR 212/60 (https://dejure.org/1962,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechtsberatung durch den Steuerberater
    Neuerung für den StB und seine Tätigkeit
    Die Annextätigkeit des StB

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 321
  • NJW 1962, 807
  • MDR 1962, 396
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …

    In den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen (BGH JZ 1960/603; BGHZ 36, 321, 323; 37, 258, 264) ist zwar bei Bestimmung der Höhe der in Frage stehenden Bereicherung auf den Wert der jeweils geleisteten Dienste abgehoben worden, der nach der insoweit üblichen bzw. angemessenen Vergütung zu bemessen sei.

    Der von ihm nach den §§ 818 Abs. 2, 819 BGB geschuldete Ersatz des Wertes der empfangenen Leistung ist - wie auch sonst (vgl. BGHZ 37, 258, 264; 36, 321, 323) - nach der Höhe der dafür üblichen bzw. nach der angemessenen Vergütung zu bestimmen.

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Diese sich über Monate hinziehende Tätigkeit war eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 RBeratG; der Bekl. hätte zu deren Ausübung der behördlichen Erlaubnis bedurft(Urt. des Senats BGHZ 36, BGHZ 36 Seite 321 = NJW 62, NJW Jahr 62 Seite 807).

    Der BGH hat bisher die Frage, ob ein Verstoß des Rechtsberaters gegen den Art. 1 § 1 RBeratG zur Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags mit dem Rechtsuchenden führt, offen gelassen (BGHZ 7, BGHZ 7 Seite 371, BGHZ 7 Seite 377 = NJW 53, NJW Jahr 53 Seite 60; BGHZ 36, BGHZ 36 Seite 321 = NJW 62, NJW Jahr 62 Seite 807).

    Dieser Wert ist nach der Höhe der üblichen oder (mangels einer solchen) nach der angemessenen Vergütung zu bestimmen (Urt. d. Sen. BGHZ 36, BGHZ 36 Seite 321 = NJW 62, NJW Jahr 62 Seite 309).

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    aa) Der Mandant hat die Dienste des Klägers auf dessen Kosten ohne rechtlichen Grund erlangt, so daß der Kläger, falls nicht § 817 Satz 2 BGB entgegensteht, einen Anspruch auf Wertersatz hat (§§ 812, 818 Abs. 2 BGB), der sich nach der Höhe der üblichen oder hilfsweise nach der angemessenen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung richtet (vgl. BGHZ 36, 321, 323; 37, 258, 264; 50, 90, 91; 55, 128, 130; 70, 12, 17;… BGH, Urt. v. 7. Mai 1992, aaO 1115).
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