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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,296
BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73 (https://dejure.org/1975,296)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1975 - II ZR 80/73 (https://dejure.org/1975,296)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1975 - II ZR 80/73 (https://dejure.org/1975,296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Kommanditisten gegen einen Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) - Rückzahlung von aus der Gesellschaftskasse entnommenen Beträgen (Pacht für ein Betriebsgrundstück) - Vorliegen eines unwirksamen Pachtvertrags (Insichgeschäft)

  • opinioiuris.de

    Zwei gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 181
    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 72
  • NJW 1975, 1117
  • MDR 1975, 645
  • DNotZ 1975, 566
  • WM 1975, 378
  • BB 1975, 535
  • BB 1975, 851
  • DB 1975, 876
  • JR 1975, 423
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Durch diese rechtsdogmatischen Überlegungen würde sich der Senat gemäß der neueren Rechtsprechung, die es im notwendig erscheinenden Umfang auch auf den Zweck des § 181 BGB abstellt (BGHZ 56, 97, 101 f; 59, 236, 239 f), an einer Anwendung dieser Vorschrift gleichwohl nicht gehindert sehen, wenn sich ihr Zweck nur so verwirklichen ließe.

    § 181 BGB will verhindern, daß verschiedene und einander widersprechende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, weil dies die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des Vertretenen mit sich bringt (BGHZ 56, 97, 101).

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Durch diese rechtsdogmatischen Überlegungen würde sich der Senat gemäß der neueren Rechtsprechung, die es im notwendig erscheinenden Umfang auch auf den Zweck des § 181 BGB abstellt (BGHZ 56, 97, 101 f; 59, 236, 239 f), an einer Anwendung dieser Vorschrift gleichwohl nicht gehindert sehen, wenn sich ihr Zweck nur so verwirklichen ließe.
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53

    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen …

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Der mit der Gesellschaft kontrahierende Gesamtvertreter, der einen anderen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft "ermächtigt", überträgt demnach weder die ihm persönlich insoweit nicht zustehende gesetzliche Vertretungsmacht - die Befugnis zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung ist unübertragbar (BGHZ 13, 61, 65) - noch erweitert er auf unzulässige Weise seine eigene Vertretungsmacht.
  • BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71

    Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter …

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Dem kann die Revision nicht mit Erfolg entgegenhalten, mindestens für diesen Fall sei die in § 5 des Gesellschaftsvertrags liegende Beschränkung der Vertretungsmacht zu beachten, die für den Rechtsverkehr zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter wirksam bestimmt werden könne (vgl. BGHZ 36, 26, 34; Urt. d. Sen. v. 5.4.73 - II ZR 45/71, LM HGB § 119 Nr. 10).
  • RG, 27.09.1924 - V 367/23

    Kann ein Unterbevollmächtigter im Namen des Machtgebers mit dem Bevollmächtigten, …

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Unter diesem Gesichtspunkt hat es das Reichsgericht aus streng formaler Sicht für zulässig erachtet, daß der Vertreter, der durch § 181 BGB an einem Vertragsabschluß im eigenen Namen und zugleich im Namen des Vertretenen gehindert ist, einen Unterbevollmächtigten bestellt, der dann ihm gegenüber als Vertreter seines Geschäftsgegners auftritt (RGZ 108, 405; 157, 24, 31 f).
  • BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68

    Lehrvertrag eines Minderjährigen - Gesetzlicher Vertreter - Prokurist des …

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Hiergegen besteht freilich schon das Bedenken, daß § 181 BGB die Vertretungsmacht einschränkt und niemand mehr Rechte auf einen anderen übertragen kann, als er selber hat oder, anders ausgedrückt, daß der am Selbstkontrahieren gehinderte Vertreter nicht auf dem Umweg über die Bestellung eines Unterbevollmächtigten seine eigene Vertretungsmacht erweitern kann (…Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts 15. Aufl. § 181 III 2;… Soergel/Schultze v. Lausaulx, BGB 10. Aufl. § 181 Rn. 29; vgl. auch BAG, Urt. v. 29.5.69 - 2 AZR 444/68, AP § 181 BGB Nr. 1 = Betrieb 1969, 1704).
  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine …

    Auszug aus BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
    Unter diesem Gesichtspunkt hat es das Reichsgericht aus streng formaler Sicht für zulässig erachtet, daß der Vertreter, der durch § 181 BGB an einem Vertragsabschluß im eigenen Namen und zugleich im Namen des Vertretenen gehindert ist, einen Unterbevollmächtigten bestellt, der dann ihm gegenüber als Vertreter seines Geschäftsgegners auftritt (RGZ 108, 405; 157, 24, 31 f).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher …

    Rn. 24 Soweit in Rechtsprechung und Literatur im Bereich des Gesellschaftsrechts eine Bevollmächtigung als durch die in § 125 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 78 Abs. 4 Satz 1 AktG gesetzlich vorgesehene Ermächtigung ausgeschlossen angesehen wird (vgl. BGHZ 64, 72 = NJW 1975, 1117;… aA MünchKommHGB/K. Schmidt 4. Aufl. § 125 Rn. 10;… Staub/Habersack HGB 5. Aufl. § 125 Rn. 13 mwN;… Baumbach/Hopt/Roth HGB 39. Aufl. § 125 Rn. 9;… vgl. auch Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19 - WM 2020, 648 Rn. 23 f. mwN), beruht dies auf den Besonderheiten des Gesellschaftsrechts und der Stellung der Gesellschafter bzw. des Vorstands (der Geschäftsführer) als Organen der Gesellschaft sowie der Unübertragbarkeit der organschaftlichen Willensbildung und -erklärung (BGHZ 13, 61, 65 = NJW 1954, 1158).
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkte Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer AG bei Beschlussfassung …

    Das Verbot will verhindern, dass verschiedene und einander widersprechende Interessen durch ein und dieselbe Person vertreten werden, weil dies die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit einer Schädigung des Vertretenen mit sich bringt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1968 - II ZR 57/67, BGHZ 51, 209, 215; Urteil vom 6. März 1975 - II ZR 80/73, BGHZ 64, 72, 76;Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582, 1583).

    Nach dem Zweck der Norm spielt es keine Rolle, ob der nach § 181 BGB in seiner Vertretungsmacht beschränkte organschaftliche Vertreter im Rahmen der Beschlussfassung die Stimme selbst abgibt oder dafür einen (Unter-)Vertreter bestellt, weil er auf diesem Umweg nicht seine eigene Vertretungsmacht erweitern kann (BGH, Urteil vom 6. März 1975 - II ZR 80/73, BGHZ 64, 72, 74 f.; Urteil vom 24. September 1990 - II ZR 167/89, BGHZ 112, 339, 343;… Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Aufl., § 181 Rn. 12;… MünchKommBGB/Schubert, 9. Aufl., § 181 Rn. 50;… BeckOK BGB/Schäfer, Stand: 1.10.2022, § 181 Rn. 22;… MünchKommAktG/Spindler, 5. Aufl., § 78 Rn. 131;… Bayer/Möller, Festschrift Grunewald, 2021, S. 79, 84 f.; Schindeldecker, RNotZ 2015, 533, 553; Suttmann, MittBayNot 2011, 1, 5).

  • LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20

    Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des …

    Vertretungsverbote stünden dem Handeln der verbliebenen Eigentümer nicht entgegen (vgl. BGHZ 64, 72 = NJW 1975, 1117).
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