Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,288
BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52 (https://dejure.org/1953,288)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - IV ZR 183/52 (https://dejure.org/1953,288)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - IV ZR 183/52 (https://dejure.org/1953,288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 333
  • NJW 1953, 1020
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52
    Grundsätzlich ergibt sich der Umfang der Bereicherung aus einem Vergleich des Vermögensstandes des angeblich Bereicherten, wie dieser sich infolge der ohne Rechtsgrund eingetretenen Vermögensverschiebung darstellt, mit dem Vermögensstand, der ohne diese Verschiebung bestehen würde (vgl. RGZ 170, 67 und die dort aufgeführte Rechtsprechung sowie BGHZ 1, 75 f [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [81]).
  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung, …

    In diesen Fällen kann nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 9, 333; 14, 7; NJW 1970, 2059) der aus § 812 oder § 816 BGB in Anspruch genommene frühere Besitzer die für den Erwerb der Sache einem Dritten erbrachte Leistung nicht gemäß § 818 BGB in Ansatz bringen.
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …

    Das machen schon die zahlreichen zur Anwendung der "Saldotheorie" erlassenen Entscheidungen deutlich (vgl. etwa BGHZ 1, 75, 81; 9, 333, 335; LM Nr. 11 zu § 818 Abs. 3 BGB; neuerdings BGHZ 53, 144, 145).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Ausgeschlossen sind die Herausgabe des Erlangten (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) und der Ersatz des Wertes (§ 818 Abs. 2 BGB) ebenso wie die Berücksichtigung des Wertes im Rahmen einer Saldierung; auch hierbei handelt es sich um eine Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB (vgl. aber BGH 7. Mai 1953 - IV ZR 183/52 - BGHZ 9, 333, 336;… Erman/Westermann BGB § 817 Rn. 5).
  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60

    Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers …

    Außer in dieser und in der in BGHZ 14, 7 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof noch mehrfach - sowohl für Ansprüche aus § 812 wie aus § 816 BGB - ausgesprochen, daß durch Aufwendungen zwecks Erwerbs des herauszugebenden Gegenstands von einem Dritten die Bereicherung nicht gemindert wird oder wegfällt (vgl. BGHZ 9, 333; VIII ZR 226/56 vom 22.10.1957 = LM Nr. 5 zu § 177 BGB; Urteile des erkennenden Senats VII ZR 17/57 vom 21.11.1957 und VII ZR 257/59 vom 30.5.1960 = WM 1960, 855).
  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/58

    Unterschlagene Stoffe - § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch der erzielte Gewinn ist …

    Sie sind nicht abzugsfähig, wie von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum mit Recht angenommen wird (vgl. u.a. RG Seuff. Arch. 66 Nr. 132; RGZ 105, 4, 7; BGHZ 9, 333; 14, 7, 9; Urteil des Senats vom 21. November 1957 VII ZR 17/57).
  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53

    Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990 …

    Damit trat aber keine Verschlechterung der Vermögenslage der Beklagten ein (vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 9, 333 f [336]).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02

    1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei …

    Der Umfang der Bereicherung ergibt sich aus einem Vergleich des Vermögensstandes des angeblich Bereicherten, wie dieser sich infolge der ohne Rechtsgrund eingetretenen Vermögensverschiebung darstellt, mit dem Vermögensstand, der ohne diese Verschiebung bestehen würde (vgl. BGHZ 1, 75 (81); 9, 333 (335)).

    § 818 Abs. 3 BGB bestimmt, dass die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Wertersatz insoweit ausgeschlossen ist, als der Empfänger nicht mehr bereichert ist, denn dem Bereicherten soll nicht mehr entzogen werden, als seiner Bereicherung entspricht (vgl. BGHZ 9, 333 (335)).

    Eine solche liegt zwar dann nicht vor, wenn der Bereicherte eine Zahlung erbringt und als Gegenleistung hierfür einen gleichwertigen schuldrechtlichen Anspruch, erlangt (vgl. BGHZ 9, 333 (335 f)).

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94

    Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks

    Für den Bereich der Nichtleistungskondiktion ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß der an einen Dritten für den Erwerb eines Gegenstandes gezahlte Kaufpreis nicht bereicherungsmindernd in Ansatz gebracht werden kann (BGHZ 9, 333, 335; 47, 128, 130 [BGH 01.03.1967 - VIII ZR 247/64]; 55, 176, 180).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Um die Folgen dieser Geschäfte, soweit sie allein die Parteien betreffen, sollen die Gerichte sich nicht kümmern (BGH Urteil vom 7. Mai 1953 IV ZR 183/52).
  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

    Das Berufungsgericht wird bei der Beurteilung dieser Rechtsgrundlage nicht außer acht lassen dürfen, daß in Fällen der vorliegenden Art ein Bereicherungsanspruch im allgemeinen von vornherein nur auf Herausgabe des Vermögensüberschusses geht, der sich aus der Berücksichtigung aller mit der Vermögensverschiebung zusammenhängenden Vor- und Nachteile, insbesondere nach Absetzung der Gegenleistung, ergibt (BGHZ 9, 333; BGH LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6, 7 und 11).
  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57

    Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB

  • BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64

    § 816 BGB und der Verkaufskommissionär

  • OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags

  • OLG Saarbrücken, 31.10.2013 - 4 U 14/13

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückerstattungsanspruch eines Gläubigers gegen …

  • OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1267/09

    Rechtstellung des Subunternehmers nach Empfang eines Teils der Vergütung des …

  • BGH, 21.12.1955 - IV ZR 36/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1961 - VII ZR 158/60

    Aufrechnung gegen die Rückforderung des unter Sittenverstoß Geleisteten durch den …

  • BGH, 20.12.1965 - VII ZR 14/64

    Abschluss eines Erbvertrages - Ersatz von Aufwendungen

  • BGH, 15.05.1957 - V ZR 245/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 237/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60

    Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft …

  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 266/56
  • OLG Köln, 05.11.1975 - 2 U 41/75

    Bereicherungsanspruch wegen Arbeiten und Aufwendungen; Anspruch aus …

  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 173/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht