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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20144
BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16 (https://dejure.org/2017,20144)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2017 - BLw 2/16 (https://dejure.org/2017,20144)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2017 - BLw 2/16 (https://dejure.org/2017,20144)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    GrdstVG § 9; RSG § 4, § 6 Abs. 1 Satz 3, § 10

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung über Vorkaufsrechtsausübung als Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung und deren Überprüfung im Einwendungsverfahren; beschränkte Prüfungskompetenz der Landwirtschaftsgerichte im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG, § 4 RSiedlG, § 6 Abs 1 S 3 RSiedlG, § 10 RSiedlG, § 464 BGB
    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung über Vorkaufsrechtsausübung als Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung und deren Überprüfung im Einwendungsverfahren; beschränkte Prüfungskompetenz der Landwirtschaftsgerichte im ...

  • IWW

    § 6 Abs. 2 GrdstVG, § ... 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, §§ 70 ff. FamFG, § 59 Abs. 2 FamFG, § 9 GrdstVG, § 2 Abs. 1 GrdstVG, § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG, § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG, § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 564 ZPO, § 21 Satz 3, § 22 GrdstVG, § 22 Abs. 1 GrdstVG, § 9 des Grundstückverkehrsgesetz, § 12 GrdstVG, § 464 Abs. 2 BGB, § 9 Abs. 5 GrdstVG, § 61 Abs. 1 Satz 1, § 76 Nr. 4 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 464 Abs. 2; RSG §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 S. 3, 10 S. 1-3; GrdstVG §§ 2 Abs. 1 u. 3 Nr. 2, 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 12, 21 S. 3, 22 Abs. 1
    Versagung der Genehmigung nach dem GrdstVG in modifizierter Form durch Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungspflichtigkeit eines Kaufvertrags nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG); Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Dringender Aufstockungsbedarf der von dem Siedlungsunternehmen benannten Agrargenossenschaft; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungspflichtigkeit eines Kaufvertrags nach dem Grundstückverkehrsgesetz ( GrdstVG ); Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Dringender Aufstockungsbedarf der von dem Siedlungsunternehmen benannten Agrargenossenschaft; ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung über Vorkaufsrechtsausübung als Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung und deren Überprüfung im Einwendungsverfahren; beschränkte Prüfungskompetenz der Landwirtschaftsgerichte im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Versagung einer Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1228
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die …

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    In dem Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG sind die Landwirtschaftsgerichte auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG (insbesondere die Frage, ob die verkauften Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden) sind dem (zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zu führenden) Zivilprozess vorbehalten (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 28. November 2014, BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt).

    Damit wird der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 6 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt).

    Rn. 15 2. Die weitere Annahme des Beschwerdegerichts, dass die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG (hier insbesondere die Frage, ob die verkauften Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden) im Einwendungsverfahren nach § 10 RSG nicht zu prüfen, sondern dem Zivilprozess vorbehalten sind, entspricht - wie das Beschwerdegericht selbst erkennt - der Rechtsprechung des Senats (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt).

    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18;… Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).

    Geändert hat der Senat lediglich seine nunmehr als systemwidrig erachtete frühere Auffassung, wonach eine wirksame Fristverlängerung auf drei Monate von dem tatsächlichen Bestehen des Vorkaufsrechts abhing; dies war ausschließlich dann von Bedeutung, wenn die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung nach einer Fristverlängerung auf drei Monate nicht - wie es hier geschehen ist - innerhalb von zwei Monaten, sondern erst innerhalb des dritten Monats erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 17).

  • BGH, 25.04.2008 - BLw 22/07

    Rechtsnatur der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Zahlung …

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).

    Der ursprüngliche Vertrag muss nämlich im Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsrechtsberechtigten aufrechterhalten werden, damit dem Vorkaufsrecht nicht der Boden entzogen wird; deshalb regelt § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 RSG ausdrücklich, dass die Veräußerung infolge der Mitteilung für dieses Rechtsverhältnis als genehmigt gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, BzAR 2008, 300 Rn. 7).

    Rn. 22 Ungeachtet dessen enthält die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien des ursprünglichen Kaufvertrags in formeller und materieller Hinsicht keine "hypothetische", sondern eine abschließende Versagungsentscheidung der Genehmigungsbehörde durch Verwaltungsakt, weshalb sie mit Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden muss und im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG gerichtlich überprüfbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, BzAR 2008, 300 Rn. 7;… Netz, GrstVG, 7. Aufl., Rn. 3159; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174 f.).

  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 39/79

    Gemeinnütziges Siedlungsunternehmen - Erklärung des Vorkaufsrechts - Schriftform …

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Der Senat hat die Mitteilung zwar als "hypothetische Form" der Genehmigungsversagung bezeichnet (Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174 f.).

    Rn. 22 Ungeachtet dessen enthält die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien des ursprünglichen Kaufvertrags in formeller und materieller Hinsicht keine "hypothetische", sondern eine abschließende Versagungsentscheidung der Genehmigungsbehörde durch Verwaltungsakt, weshalb sie mit Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden muss und im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG gerichtlich überprüfbar ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, BzAR 2008, 300 Rn. 7;… Netz, GrstVG, 7. Aufl., Rn. 3159; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174 f.).

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., vgl. zum Ganzen nur Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache: …

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass das Rechtsbeschwerdegericht gleichwohl die Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers in formeller und materieller Hinsicht zu prüfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14, NJW 2016, 250 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18;… Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18;… Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei …

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18;… Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).
  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: …

    Erfolgt die Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts zwar fristgerecht, ist dem Veräußerer der auf die Herbeiführung der Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts gestützte Zwischenbescheid aber verfahrensfehlerhaft nicht erteilt worden, so führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der (in der Mitteilung enthaltenen) Genehmigungsversagung, sondern dazu, dass das Vorkaufsrecht nicht wirksam ausgeübt worden ist; letzteres wird nicht in dem Einwendungsverfahren nach § 10 RSG, sondern in dem (zwischen dem Veräußerer und dem Siedlungsunternehmen zu führenden) Zivilprozess geprüft (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114 ff.; Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 17 ff.).

    Sie stellt einen Verwaltungsakt dar, mit dem die Genehmigungsbehörde die Genehmigung in modifizierter Form versagt (näher Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 21).

    Rn. 24 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats enthält die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien des ursprünglichen Kaufvertrags einen Verwaltungsakt, mit dem die Genehmigungsbehörde die Genehmigung in modifizierter Form versagt; dieser Verwaltungsakt kann (nur) im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG durch die Landwirtschaftsgerichte überprüft werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 21).

    Dagegen wird im Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsrechtsberechtigten durch die Mitteilung das Vorkaufsrecht ausgeübt (Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, aaO Rn. 23).

    In dem Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG sind die Landwirtschaftsgerichte auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG (insbesondere die Frage, ob die verkauften Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden) sind dem (zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zu führenden) Zivilprozess vorbehalten (Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, aaO Rn. 17 ff.).

    Die von der Rechtsbeschwerde weiter aufgeworfene Frage, ob die verkauften Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist in dem Einwendungsverfahren nach § 10 RSG ebenfalls nicht zu prüfen; sie ist - wie bereits ausgeführt (…vgl. Rn. 24) - dem (zwischen der Verkäuferin und dem Siedlungsunternehmen zu führenden) Zivilprozess vorbehalten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 17 ff.).

  • BGH, 12.05.2017 - V ZR 210/16

    Gesetzliches Vorkaufsrecht: Fälligkeit des Kaufpreises bei Mitbeurkundung der …

    Rn. 7 b) Ob die weitere Annahme des Berufungsgerichts zutrifft, zwischen den Parteien sei ein Kaufvertrag erst mit Bestandskraft des Bescheids der Genehmigungsbehörde am 7. Oktober 2013 zustande gekommen, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zu den Wirkungen eines solchen Bescheids: BGH, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, BzAR 2017, 335 Rn. 20 ff.), weil die Klägerin Verzugszinsen erst ab dem 21. Oktober 2013 geltend macht.
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des …

    Die Landwirtschaftsgerichte sind insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (näher Senat…, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30, insoweit in BGHZ 203, 297 nicht abgedruckt; Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.04.2025 - V ZR 194/23

    Recht zur Ausübung eines Vorkaufsrechts; Auswirkungen einer Aufhebung des …

    Ob in diesem Verhältnis ein Vorkaufsrecht besteht und ob gemäß § 8 RSiedlG i.V.m. § 464 Abs. 2 BGB zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, wird ausschließlich in einem zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zu führenden Zivilprozess geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 21;… Beschluss vom 10. Mai 2019 - BLw 1/18, DNotZ 2020, 149 Rn. 24).

    Der ursprüngliche Vertrag muss (nur) im Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten aufrechterhalten bleiben, damit das Vorkaufsrecht überhaupt ausgeübt werden kann und diesem nicht der Boden entzogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 21).

    Hinsichtlich der Voraussetzungen für ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht ist im Zivilprozess zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen und nicht im Einwendungsverfahren nach § 10 RSiedlG zu prüfen, ob die gesetzliche Größengrenze des § 4 Abs. 1 RSiedlG erreicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn.17, 19 unter Verweis auf BT-Drucks. 3/2635 S. 15 f.).

  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch …

    Wird das Vorkaufsrecht hingegen ausgeübt, erfolgt die Versagung der Genehmigung in modifizierter Form durch die Mitteilung der Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 21).
  • BGH, 28.07.2017 - BLw 1/15

    Verfahren über Einwendungen gegen das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht; …

    Denn in den zuletzt genannten Verfahren sind die Landwirtschaftsgerichte auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, juris Rn. 15 ff. mwN).
  • BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23

    Landwirtschaftssache: Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen …

    Ein Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken ist dann genehmigungspflichtig, wenn jedenfalls ein Grundstück die Genehmigungsfreigrenze überschreitet (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 8; Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 10 jeweils mwN).
  • OLG München, 04.04.2018 - W XV 3/17

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Diese Mitteilung stellt eine modifizierte Form der Versagung der Genehmigung dar (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2017 - BLw 2/16 - RdL 2017, 322/324 m.w.N.).

    Rn. 49 (1) Die Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ein Verwaltungsakt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2017 - BLw 2/16 -, RdL 2017, 322/324).

  • OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier …

    Die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG sind im jetzigen (Einwendungs-)Verfahren nicht zu prüfen (s. BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 2/16 -, NJW-RR 2017, 1228 ff., Rdn. 15 ff.).

    Wenn die Genehmigungsfreigrenze teils überschritten und teils unterschritten wird, begründen die die Freigrenze übersteigenden Grundstücke daher das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG (…BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , NJW-RR 2017, 1485 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 2/16 - , a.a.O., Rdn. 10; ferner st. Rspr. des Senats, etwa Beschluss v. 07.11.2012 - Az.: 2 Ww 6/12 - , BzAR 2013, 322 ff.; Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 - , NJW-RR 2011, 884 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2025 - 15 W 86/24

    Genehmigung zweier Kaufverträge über landwirtschaftliche Grundstücke gemäß dem …

    Denn damit wird der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann, wie bereits das Amtsgericht ausgeführt hat (ständige Rechtsprechung BGH, BGH, Beschluss vom 28.4.2017 - BLw 2/16, Rn. 10, beck-online zum gleichlautenden § 2 GrdstVG mwN; BGH…, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 6).

    Rn. 39 Soweit der Vortrag der Antragstellerin dahin verstanden werden kann, dass sich das Vorkaufsrecht nicht auf alle gekauften landwirtschaftlichen Flurstücke erstrecke, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Prüfung der Landwirtschaftsgerichte im Einwendungsverfahren gemäß §§ 20, 32 ASVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 7 ASVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz oder Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 17 ASVG sind dem zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zu führenden Zivilprozess vorbehalten (BGH, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16 -, juris Rn. 17 ff.).

  • OLG Celle, 01.09.2025 - 7 W 5/25
  • OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17

    Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG bei aufschiebend bedingtem …

  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23

    Eigenschaft als Landwirt

  • BGH, 29.11.2018 - V ZR 114/18

    Beiordnung eines Notanwalts

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