Rechtsprechung
| BPatG, 29.04.1971 - 12 W (pat) 133/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17
Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch …
Rn. 28 bb) Für den Fall, dass - wie hier - solche Anhaltspunkte nicht ersichtlich sind, hat die Rechtsprechung bislang angenommen, dass eine Zuordnung der entrichteten Beschwerdegebühr nicht möglich sei und die Beschwerde sämtlicher Beteiligter als nicht erhoben gelte (BGH, Beschluss vom 25. März 1982 - X ZB 24/80, BGHZ 83, 271, 274 - Einsteckschloss; Beschluss vom 27. September 1983 - X ZB 19/82, GRUR 1984, 36 - Transportfahrzeug; ebenso BPatGE 12, 163, 167 f.). - BPatG, 27.09.2017 - 19 W (pat) 16/17
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Automatische Karusselltüranlage und …
Waren am Einspruchsverfahren vor dem Patentamt mehrere - nicht in Rechtsgemeinschaft stehende - Einsprechende beteiligt und hat der Patentinhaber keine Beschwerde eingelegt, sind außer dem allen Einsprechenden gegenüberstehenden Patentinhaber nur diejenigen Einsprechenden am Beschwerdeverfahren beteiligt, die selbst Beschwerde eingelegt haben (…vgl. Schulte/Moufang, PatG, 10. Auflage, § 59 Rdn. 143;… Schulte/Püschel, a. a. O., § 73 Rdn. 95 und 102;… Engels in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Auflage, § 74 Rdn. 31 und 36;… Benkard/Schäfers/Schwarz, PatG, 11. Auflage, § 74 Rdn. 33;… Kubis in Fitzner/Lutz/Bodewig, PatKomm, 4. Auflage, PatG § 74 Rdn. 10; BPatG, Beschluss vom 2. Dezember 1970, 18 W (pat) 6/70, BPatGE 12, 153; BPatG, Beschluss vom 2. Oktober 1970, 7 W (pat) 54/69, BPatGE 12, 158; BPatG, Beschluss vom 29. April 1971, 12 W (pat) 133/69, BPatGE 12, 163).Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des BPatG sind mehrere Einsprechende keine notwendigen Streitgenossen (vgl. BPatGE 12, 153; BPatGE 12, 158; BPatGE 12, 163).
Die in den oben genannten Entscheidungen des BPatG (BPatGE 12, 153; BPatGE 12, 158; BPatGE 12, 163) gegen die Annahme zivilprozessualer Streitgenossenschaft mehrerer Einsprechender aufgeführten Besonderheiten des - nach damaliger Gesetzeslage der Patenterteilung vorgeschalteten - Einspruchsverfahrens gelten auch weiterhin.
- BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
"Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des …
Diese Auffassung ist von dem Bundespatentgericht für das patentrechtliche Verfahren ausgesprochen worden (BPatGE 12, 163, 168; BPatG GRUR 1978, 710, 712), weil in einem derartigen Fall das Beschwerdegericht über die Frage nicht "erstinstanzlich" befinde, sondern durch Entscheidung über eine Beschwerde i. S. des damaligen § 36 1 Abs. 1 PatG 1968 (jetzt § 73 Abs. 1 PatG). - BPatG, 23.02.2000 - 5 W (pat) 428/99 Die Zahlung nur einer Beschwerdegebühr hat im vorliegenden Fall jedoch nicht zur Folge, dass beide Beschwerden deshalb als nicht erhoben gelten, weil nicht festgestellt werden könnte, für welche Beschwerde die einzige eingezahlte Beschwerdegebühr bestimmt war (vgl BGH GRUR 1982, 414 "Einsteckschloß"; BGH GRUR 1984, 36 "Transportfahrzeug"; BPatGE 12, 163, 167).
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