Rechtsprechung
| BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung - Unrichtigkeit des früheren Rentenbescheids - Treffen einer Neufeststellung durch den Versicherungsträger - Einrede der Verjährung - Berufung des Versicherungsträgers auf die Verjährungsvorschriften als unzulässige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 19, 93
- NJW 1963, 1470
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
Auszug aus BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60
Bescheide nach § 79 AVG werden wegen ihres begünstigenden Inhalts für den Versicherungsträger bereits mit dem Zugang an den Berechtigten bindend (§ 77 SGG; BSG 7, 8; 10, 72) und können insoweit auch nicht mehr von den Gerichten nachgeprüft werden. - BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
Auszug aus BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60
Das ändert aber nichts daran, daß diese Rente in voller Höhe, dh unter Berücksichtigung aller tatsächlich entrichteten Beiträge, schon mit dem ursprünglichen Rentenantrag begehrt wurde (BSG 6, 283, 287). - BSG, 29.03.1963 - 2 RU 234/59
Auszug aus BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60
Nur wenn und soweit sich der Versicherungsträger nicht von der Unrichtigkeit des früheren Bescheids überzeugt und deshalb eine Neufeststellung abgelehnt hat, können die Gerichte prüfen, ob der Versicherungsträger bei der Bildung seiner Überzeugung offensichtlich fehlerhaft gehandelt hat (vgl. Urteil des 2. Senats vom 29. März 1963, Az.: 2 RU 234/59).
- BSG, 21.12.1971 - GS 4/71
Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche - …
Denn eine Verjährung würde bei solcher Betrachtung im Regelfall deshalb nicht eintreten können, weil - wie der 4. Senat im Urteil von 2. Dezember 1964 (…SozR Nr. 5 zu § 29 RVO) zutreffend ausgesprochen hat - die mit der Antragstellung beginnende Verjährung Gleichzeitig durch diese Antragstellung wieder unterbrochen würde (vgl. § 210 BGB, ferner die oben zitierte Entscheidung des RVA vom 25. Juni 1910 - AN 1910, 644, 647 und BSG 19, 93, 97) Damit wäre die Verjährungsvorschrift des § 29 Abs. 3 RVO praktisch, d.h. für den Regelfall, ohne jede Bedeutung (vgl. Koch/Hartmann, AVG 1967, Band V, § 29 Anm. IV 2 b S. K 57 und Liebe, SozVers 1963, 353).Der Versicherungsträger muß ohnedies damit rechnen, daß in besonderen Fällen seine Berufung auf die eingetretene Verjährung als rechtsmißbräuchlich angesehen wird (vgl. BSG 19, 93) und der Versicherte dann auch für seine länger als vier Jahre währende Untätigkeit keine Nachteile hinnehmen muß.
- BSG, 15.12.1982 - GS 2/80
Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid; …
Verjährung schlechthin unterworfen (@ 29 Abs. 3 RVG aF; dazu BSGE GS 34, 1, H f); so auch bei Neufeststellung der Höhe einer bereits laufenden Rente (BSGE 19, 93, 96 f : SozR Nr. 1 zu @ 1300 RVG;… SozR Nr. 5 zu EUR 1300 RVG;… BSGE 28, 282, 285 : SozR Nr. 11 zu % 1300 RVG; BSG Urteil vom 31. August 1972 - 2 RU 17A/71 - Urteil vom 26. Juli 1973 - 8/2 RU 68/71 -). - BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum …
Infolgedessen kann das, was für eine Versichertenrente oder für Versorgungsleistungen in bezug auf die Nachforderbarkeit für vergangene Zeitabschnitte gelten mag (siehe die vom Oberverwaltungsgericht angeführten Urteile des Bundessozialgerichts in BSGE 19, 93 [96] und BSGE 26, 146 [154]) für das Sozialhilferecht - jedenfalls für die hier in Rede stehende Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht gelten.
- BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91
Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf …
Das ergibt sich aus § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I und bis zum 31. Dezember 1975 aus den entsprechend anwendbaren Vorschriften der §§ 220 Abs. 1, 209 BGB i.V.m. mit Art II § 17 SGB I (…BSG SozR 2200 § 29 Nr. 11; BSGE 19, 93, 97 [BSG 23.04.1963 - 1 RA 15/60] = SozR RVO § 1300 Nr. 1) unter besonderer Berücksichtigung von § 7 Abs. 3 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVerfG) vom 2. Mai 1955 (BGBl. I S. 202). - BSG, 04.05.1965 - 11 RA 356/64
Anspruch auf Versicherungsleistung - Fälligkeit des Versicherungsanspruchs - …
Die "Fälligkeit" des Anspruchs auf Leistungen der Versicherungsträger (RVO § 29 Abs. 3, AVG § 205) bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und der Rentenanspruch von dem Berechtigten gegenüber dem Versicherungsträger geltend gemacht, dh der Antrag auf Leistung bei dem Versicherungsträger gestellt ist (Fortführung BSG 23.04.1963 1 RA 15/60 = BSGE 19, 93 und BSG 25.06.1964 4 RJ 151/63 = BSGE 21, 162 und BSG 02.12.1964 4 RJ 185/61 = SozR Nr. 5 zu § 29 RVO und BSG 28.08.1964 12 RJ 342/61 = SozR Nr. 6 zu § 29 RVO).BSG 19, 93 ff, 96/97; des 4. Senats vom 25. Juni 1964, BSG 21, 162 und vom 2. Dezember 1964, SozR Nr. 5 zu § 29 RVO und des 12. Senats vom 28. August 1964, 12 RJ 342/61 - ist der Anspruch auf Leistungen der Versicherungsträger jedenfalls nicht vor dem Zeitpunkt "fällig", in dem sowohl die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind als auch der Anspruch angemeldet, d. h. der Antrag auf Rente gestellt ist.
- BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66
Unrichtige Rentenfeststellung - Ermittlungspflicht des Versicherungsträgers - …
grundsätzlich das zuzuerkennen, was er ihm rechtmäßig schon früher hätte gewähren müssen, so daß die neu festgestellte Leistung regelmäßig von Anfang an zu gewähren ist (BSG 19, 93, 96 : SozR EVO 5 1300 Nr; l)" Das hat das LSG zutreffend erkannt°.Wie das LSG, indem es sich auf das soeben angeführte Urteil des in Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 230 April 1963 - 1 RA 15/60 - (BSG 19, 93, 96) berufen hat, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeführt hat, ist es allerdings einem Rentenversicherungsträger grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf Verjährung zu berufen, so jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Neufeststellung nur die Höhe einer bereits gewährten Rente betrifft und, woran im vorliegenden Fall kein Zweifel besteht, die Einrede der Ver- Jährung von Ansprüchen auf Leistungen der Beklagten (@ 29 Abs° } EVO) erhoben worden ist (vgl° BSG 6, 283, 288; AN 1919, 281; 1921, 331)°.
- BSG, 28.11.1963 - 12 RJ 492/61 amts (BVA) zu den früheren dem jetzigen @ 1300 RVO entsprechenden Vorschriften der Invalidenversicherung (AN 1893, 106; 1932, 256)o Diese Rechtsprechung hat der 1"Se- nat des Bundessoziälgerichts (BSG) in dem Urteil vom 23° April 1963 - 1 RA 15/60 - für die neue Recht der Rentenversicherung (@ 79 des Angesteiltenversicherungsgesetzes (BSG 19, 93)".
Die Verjährungsvorschrift des 5'29 Abs" 5 BVD findet bei der Neufeststellung einer laufenden Rente nach 5 1300 RVO Anwendung° Auch dies hat der 1° Senat des BSG in dem genannten Urteil bereits entschieden (BSG 19, 93, 96)° Davon abzugeben besteht kein Anlaßo Die Verjährung des Anspruchs auf Renten- leistungen ist aber nicht von Amts wegen, sondern nur auf ABinrede (BSG 6, 288)°.
- BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
Verjährung von Ansprüchen auf Leistungen der Rentenversicherung - Gewährung von …
Die bisherige Rechtsprechung des BSG (…12. Senat a.a.O.; auch der 5. Senat in BSG 34, 124, 127 ff.) hat freilich unabhängig davon gesondert geprüft, ob die Erhebung der Verjährungseinrede unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" ohnedies unzulässig wäre; das wurde bejaht, wenn der Versicherungsträger selbst unrichtige oder unvollständige Auskunft gegeben hatte (vgl. BSG 19, 93; 32, 61; 34, 124). - BSG, 31.07.1968 - 11 RA 244/67
Anspruch auf Berücksichtigung weiterer Versicherungszeiten bei der Festsetzung …
Überzeugt sich der Versicherungsträger hiervon nicht oder gibt er - wie im vorliegenden Fall - dem Begehren auf Neufeststellung nur teilweise statt, weil er nicht von der Unrichtigkeit bzw. von einer weitergehenden Unrichtigkeit überzeugt ist, lehnt er also die Neufeststellung deshalb ganz oder teilweise ab, so ist auf die Klage hin vom Gericht zu prüfen, ob der Versicherungsträger bei der Bildung seiner - negativen - Überzeugung offensichtlich fehlerhaft gehandelt hat (Urteil des BSG vom 23. April 1963, BSG 19, 93, 95). - BSG, 21.03.1967 - 9 RV 872/64 raumes von 4 Jahren = zurückgerechnet vom Beginn des Jahres" in dem die Klägerin den Antrag auf Wiedergewährung der Rente gestellt hat " also vom lo Januar 1952 an, gewährt werden" Die Anwendung der Verjährungsgrundsätze auch auf Ansprüche nach 5 40 Abs" 2 VeerG hat der 10? Senat des BSG bereits in dem Urteil vom 26( November 1963 grundsätzlich bejaht (BVB1 ?964, 1?5; vglo auch BSG 19, 93 zu 5 79 AVG}" Dieser Auf" fassung tritt der erkennende Senat beic Dem in 5 40 Absc 2 VeerG enthaltenen Grundgedanken9 daß dem Versorgungsbereehu tigten sachlich-rechtlich die Leistungen zu gewähren sindg die ihm bei zutreffender Gesetzesauslegung hätten gewährt werden müssen, steht nicht entgegen9 daß auf die Einrede der Ver" jühfgng dem nnnpruch nur in dem durch die Verjährung eingem schränkten Rahmen stattgegeben wird" Inwieweit in der Gelw tendmachung der Verjährungseinrede im einzelnen Falle eine unzulässige Rechtsausübung erblickt werden könnte9 brauchte hier nicht entschieden zu werden" da die Klägerin gegen das Urteil des LSG Revision nicht eingelegt hat und Umstände? die eine unzulässige Rechtsausübung darstellen könnten? nicht er" sichtlich sindo.
- BSG, 28.02.1966 - 4 RJ 543/65
Verjährter Rentenanspruch - Rentenantrag nach Verjährung - Ablehnung nur wegen …
- BSG, 17.12.1971 - 1 RA 245/70
Neufeststellungsverfahren - Prüfungsumfang - Erwerbsunfähigkeit - …
- BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 342/61
- BSG, 31.05.1978 - 2 RU 19/78
- BSG, 02.12.1964 - 4 RJ 185/61
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