Rechtsprechung
| BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschlussfrist - Geschäftsunfähigkeit - Fristlaufhemmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 34, 22
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62
Versäumung der Klagefrist
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Hat er seine Absicht nicht deutlich ausgesprochen, so ist im Wege der Auslegung, vornehmlich aus dem Zweck der jeweiligen Norm zu beantworten, ob ein nicht fristgemäß ausgeübtes Recht durchweg entfällt oder ob die Hemmungsgründe, u. a. der in § 206 BGB angeführte Grund, zu beachten sind (BGH NJW 1965, 1137). - BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Davon ist z. B. die Rede, wenn die Verwaltung davor geschützt werden soll, daß gegen sie Ansprüche zu einer Zeit erhoben werden, in welcher mit einem Verlust von Beweismitteln zu rechnen ist oder der Sachverhalt nur mit verhältnismäßig großem Aufwand an Mühe und Zeit geklärt werden kann (BSG 14, 246, 250). - BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59
Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die …
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Die Tatbestände, die eine Verjährung hemmen, werden vom Gesetz mitunter auch auf Ausschlußfristen für entsprechend anwendbar erklärt (über Beispiele aus dem BGB: BSG 19, 173, 177).
- BSG, 01.07.1965 - 4 RJ 7/61
Wanderversicherter - Antrag auf Neufeststellung der Rente - Zuständiger …
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Das gilt auch, wenn eine Neufeststellung der Rente nach Aufwendung weiterer Beiträge verlangt wird, obgleich aus diesen Beiträgen - so wie hier, weil die Erwerbsunfähigkeit vorher eingetreten war - keine Leistung zu erbringen ist (BSG 23, 160). - BSG, 18.02.1964 - 1 RA 220/62
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Der unterlassene Antrag auf Neuprüfung kann nach Fristablauf nicht nachgeholt werden, gleichviel, ob die zur Vornahme dieser Handlung befugte Person entschuldbar verhindert war, die Frist einzuhalten (…BSG SozR Nrn. 9 und 10 zu ArVNG Art. 2 § 44; BSG 18.2.1964 - 11/1 RA 220/62 - 28.11.1967 - 11 RA 200/64 -). - BSG, 28.11.1967 - 11 RA 200/64
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Der unterlassene Antrag auf Neuprüfung kann nach Fristablauf nicht nachgeholt werden, gleichviel, ob die zur Vornahme dieser Handlung befugte Person entschuldbar verhindert war, die Frist einzuhalten (…BSG SozR Nrn. 9 und 10 zu ArVNG Art. 2 § 44; BSG 18.2.1964 - 11/1 RA 220/62 - 28.11.1967 - 11 RA 200/64 -). - BSG, 17.04.1964 - 10 RV 931/61
Auszug aus BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71
Das Ziel, das mit einer Ausschlußfrist verfolgt wird, und das dabei zu berücksichtigende Interesse können für eine klare "schematische" Zeitgrenze sprechen, so, wenn ein endgültiger Überblick über die abzuwickelnden Lebensvorgänge und den Umfang der dafür einzusetzenden Mittel geschaffen, aber auch ein "Hineinwachsen in bestimmte Rechte" vermieden werden soll (BSG 21, 129, 131; 22, 187, 190, 195 - "Fristsetzung zwecks Tatbestandssicherung"; BSG 23.11.1962 - 8 RV 729/61 - 17.4.1964 - 10 RV 931/61 - aA Haueisen NJW 1967, 235, 237).
- BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94
Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch …
Dieselbe Auffassung wird für sozialrechtliche Ausschlußfristen vertreten (BSGE 34, 22, 24), wie sie gegenwärtig etwa in § 111 SGB X normiert sind (…vgl. Schroeder-Printzen/von Wulffen, SGB X, 2. Aufl. § 111 Anm 3.3).Mit Urteil vom 27. Januar 1972 (BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu § 44 ArVNG) hat der 4. Senat entschieden, daß die Ausschlußfrist des Art. 2 § 44 Satz 4 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz gegenüber einem geschäftsunfähigen Versicherten nicht ablaufen konnte (§ 206 BGB).
- BSG, 28.11.1973 - 4 RJ 159/72
Beginn des Anspruchs auf Rentenzahlung wenn der Antrag später als drei Monate …
Die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - vgl. hierzu BSG 34, 22 mit weiteren Hinweisen - geht nicht so weit.Alle diese Gründe machen deutlich, daß der vorliegende Fall eine andere Entscheidung als die, die in BSG 34, 22 gewonnen worden ist, nicht rechtfertigt, daß also auch hier von der grundsätzlichen Anwendung des in § 206 BGB enthaltenen Rechtsgedankens auszugeben ist.
Diese Frage hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang erörtert (vgl. BSG 34, 22).
- BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R
Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod - …
Seine Rechte konnten durch diese Untätigkeit nicht beeinträchtigt werden, weil der Lauf der Erklärungsfrist bei einem Geschäftsunfähigen gehemmt ist und erst erneut einsetzt, wenn der Versicherte wieder geschäftsfähig wird oder der Mangel der Vertretung beseitigt ist (…BSGE 19, 173, 177 = SozR Nr. 4 zu § 313 RVO;… BSGE 36, 267, 268 = SozR Nr. 18 zu § 1290 RVO zur Antragsfrist nach § 1290 Abs. 2 RVO; BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu Art. 2 § 44 ArVNG zur Frist nach Art. 2 § 44 ArVNG).
- BSG, 23.11.1979 - 12 RK 19/79
Antragsfrist - Anwendbarkeit des § 206 BGB - Ablaufhemmung bei nicht voll …
Da der Kläger nach den für das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des SG die Nachentrichtungserklärung nicht bis dahin abgegeben hat, wäre sein Nachentrichtungsrecht untergegangen, wenn der Fristablauf nicht analog 5 206 BGB wegen der Geschäftsunfähigkeit des Klägers gehemmt war (vgl BSGE 34, 22, 24;… BSG SozR 5486 Art. 4 5 2 Nr. 2).In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist seit langem anerkannt, daß 5 206 Abs. 1 BGB auf sozialrechtliche Ausschlußfristen grundsätzlich entsprechend anzuwenden ist, es sei denn die vom Gesetzgeber mit der Ausschlußfrist verfolgten Ziele und dabei zu berücksichtigenden Interessen sprechen für eine klare "schematische" Zeitgrenze, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn dem Versiche- rungsträger ein endgültiger Überblick über die abzuwickelnden Lebensvorgänge und den Umfang der.dafür einzusetzenden Mittel ermöglicht, andererseits aber auch das "Hineinwachsen in bestimmte Rechte" verhindert werden soll (BSGE 34, 22, 24 mwN; 36, 267, 268).
Von solchen Fällen abgesehen, hat das BSG deshalb nicht nur die Wahrnehmung eines von einer Ausschlußfrist betroffenen Leistungsanspruches als zulässig erachtet (vgl zu 5 58 BVG: BSGE 14, 246; zu 5 182 RVO: BSGE 25, 76; zu 5 1290 RVO: BSGE 36, 267; zu Art. 2 5 44 ArVNG: BSGE 34, 22), sondern auch die Gestaltung eines Versicherungsverhältnisses noch nach Fristablauf zugelassen (vgl für die Anzeige der Weiterversicherung nach 5 313 Abs. 2 RVG: BSGE 19, 173).
- SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06 Jedoch gilt bei Geschäftsunfähigen ohne gesetzlichen Vertreter, dass die Frist entsprechend § 206 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehemmt ist und frühestens mit der Bestellung des Betreuers beginnt und mit Ablauf der 3-Monats-Frist endet (BSGE 34, 22 und BSGE 36, 267).
Hat er jedoch seine Absicht nicht deutlich ausgesprochen, ist im Wege der Auslegung vornehmlich aus dem Zweck der jeweiligen Norm zu beantworten, ob ein nicht fristgemäß ausgeübtes Recht durchweg entfällt oder ob die Hemmungsgründe, u. a. der in § 206 BGB angeführte Grund zu beachten sind (BSGE 34, 22).
- BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 41/94
Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige …
Dieselbe Auffassung wird für sozialrechtliche Ausschlußfristen vertreten (BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu 5 44 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz , mN), wie sie gegenwärtig etwa in E 111 SGB X normiert sind (…ng Schroeder-Printzen/von Wulffen, SGB X, 2. Aufl, 5 111, Anm 3.3).i 1972 (BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu 5 44 ArVNG) hat der 4. Senat entschieden, daß die Ausschlußfrist des Art. 2 & 44 Satz 4 ArVNG gegenüber einem geschäftsunfähigen Versicherten nicht ablaufen konnte (5 206 BGB).
- BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 39/94
Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige …
Dieselbe Auffassung wird für sozialrechtliche Ausschlußfristen vertreten (BSGE 34, 22, 24), wie sie gegenwärtig etwa in & 111 SGB X normiert sind (…vgl Schroeder-Printzen/von Wulffen, SGB X, 2. Aufl @ 111 Anm 3.3).Mit Urteil vom 27. Januar 1972 (BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu EUR 44 ArVNG) hat der 4. Senat entschieden, daß die Ausschlußfrist des Art. 2 & 44 Satz 4 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz gegenüber einem geschäftsunfähigen Versicherten nicht ablaufen konnte (@ 206 BGB).
- BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 42/94
Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige …
Dieselbe Auffassung wird für sozialrechtliche Ausschlußfristen vertreten (BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu & 44 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz , mN), wie sie gegenwärtig etwa in 5 111 SGB X normiert sind (…vgl Schroeder-Printzen/von Wulffen, SGB X, 2. Aufl, @ 111, Anm 3.3).Urteil vom 27. Januar 1972 (BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu @44 ArVNG) hat der 4. Senat entschieden, daß die Ausschlußfrist des Art. 2 5 44 Satz 4 ArVNG gegenüber einem geschäftsunfähigen Versicherten nicht ablaufen konnte (& 206 BGB).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 5 KR 131/09
Krankenversicherung
Rn. 29 Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Regelung gemäß § 9 Abs. 2 SGB V sowie der Schutzbedürftigkeit Geschäftsunfähiger ist die Regelung gemäß § 210 BGB auf die Frist gemäß § 9 Abs. 2 SGB V entsprechend anzuwenden (vgl. hierzu BSGE 19, 173 ff. für die entsprechende Anwendbarkeit des § 206 BGB a.F. auf die Frist gemäß § 313 Abs. 2 RVO; BSG Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 16/07 R - obiter dictum bezüglich der Frist gemäß § 9 Abs. 2 SGB V; BSG Urteil vom 08.09.1983 - 5b RJ 56/82 -, BSGE 36, 267 ff. bezüglich der Antragsfrist gemäß § 1290 Abs. 2 RVO; BSGE 34, 22 ff. bezüglich der Frist gemäß Art. 2 § 44 ArVNG; a.A. SG Chemnitz Urteil vom 23.10.2008 - S 10 KR 41/04 -). - BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79
Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung
Dabei ist insbesondere eine Anwendung der Hemmungsgründe der §§ 203, 206 und 207 BGB in Betracht zu ziehen (BGHZ 43, 235 (237) = NJW 1965, 1137; BGHZ 53, 270 (272) = NJW 1970, 940; BGHZ 73, 99 (101) = NJW 1979, 651; BSGE 19, 173 (175) = NJW 1964, 124; BSGE 34, 22 (25); 36, 267 (268) = NJW 1974, 519). - BSG, 18.08.1992 - 12 RK 32/92
Freiwillige Mitgliedschaft - Gesetzliche Krankenversicherung - Erlöschen - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - L 16 KR 176/01
Krankenversicherung
- LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 KR 5/01
- BSG, 05.12.1978 - 12 RAr 48/77
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".