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Rechtsprechung
   BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,453
BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94 (https://dejure.org/1995,453)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 RK 14/94 (https://dejure.org/1995,453)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 RK 14/94 (https://dejure.org/1995,453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnarzt ohne Kassenzulassung - Patient muss die Kosten der Behandlung selbst tragen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung; zahnärztliche Behandlung freiwilliger Mitglieder einer Krankenkasse

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 101
  • NJW 1996, 807 (Ls.)
  • MDR 1996, 80
  • NZS 1995, 462
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RR 1/92

    Gesetzliche Krankenversicherung - Nichtkassenärzte - Erstattung

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94
    Demgegenüber stütze das SG unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Februar 1993 (BSGE 72, 93 [BSG 10.02.1993 - 1 RR 1/92] = SozR 3-2500 § 64 Nr. 1) seine Entscheidung auf § 76 SGB V und meine, daß auch im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V der freiwillig Versicherte nur unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen und den ermächtigten Ärzten wählen könne.

    Wenn der Gesetzgeber die freiwillig Versicherten hiervon hätte ausnehmen wollen, dann hätte er in § 13 Abs. 2 SGB V eine ausdrückliche Ausnahme von den Vorschriften des § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V gemacht (vgl in diesem Zusammenhang BSGE 72, 93, 95 [BSG 10.02.1993 - 1 RR 1/92] = SozR 3-2500 § 64 Nr. 1 zur Kostenerstattung im Rahmen einer Erprobungsregelung nach § 64 SGB V).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. Februar 1993 (BSGE 72, 93, 94 [BSG 10.02.1993 - 1 RR 1/92] = SozR 3-2500 § 64 Nr. 1) zu der in § 64 Abs. 1 Satz 1 SGB V verwendeten Formulierung "anstelle der in diesem Buch vorgesehenen Sachleistungen" ausgeführt: Daraus werde lediglich deutlich, daß die Krankenkassen Kostenerstattung nur für solche Leistungen gewähren dürften, die vom Sachleistungsanspruch umfaßt seien.

    Wenn auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Februar 1993 (BSGE 72, 93, 95 [BSG 10.02.1993 - 1 RR 1/92] = SozR 3-2500 § 64 Nr. 1) es als "entscheidenden Gesichtspunkt" angesehen hat, daß die Landesverbände der Krankenkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen nach § 106 Abs. 3 SGB V auch das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit für die Fälle regeln müssen, in denen die Krankenkasse den Versicherten nach § 64 SGB V Kosten erstattet, spricht das Fehlen einer Verweisung in § 106 Abs. 3 SGG auf die Kostenerstattungsregelung des § 13 Abs. 2 SGB V nF nicht zwingend für die Auffassung der Revision.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.1993 - L 4 KR 1799/93

    Gesetzliche Krankenversicherung; Kostenerstattung; Freiwilliges Mitglied; …

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94
    Da ein nicht zugelassener oder nicht ermächtigter Arzt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt (vgl § 106 SGB V), könnte die von der Revision gewünschte extensive Auslegung des § 13 Abs. 2 SGB V nF Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung zur Folge haben, insbesondere zu einer unvertretbaren finanziellen Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenkassen führen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1993 - L 4 Kr 1799/93 - Breithaupt 1994, 719, 722; vgl dazu auch Schmidt und Schöne, MDR 1994, 755, 756 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]; Igl in von Maydell, GK-SGB V, § 13 RdNr 19).

    Bei Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Regelung des § 76 Abs. 1 SGB V und der Tatsache, daß die Kostenerstattung eine gravierende Ausnahme vom Sachleistungsprinzip als grundsätzlichem Strukturelement der sozialen Krankenversicherung darstellt (vgl dazu BT-Drucks 12/3608, S 76 zu Nr. 5;… Igl, aaO, § 13 RdNrn 5 und 6; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1993 - L 4 Kr 1799/93 -, Breithaupt 1994, 719, 720 f), erscheint es nach alledem als ausgeschlossen, allein aufgrund der in § 13 Abs. 2 Satz 4 SGB V nF enthaltenen Regelung § 13 Abs. 2 Satz 1 SGB V nF dahin auszulegen, daß die Tätigkeit nicht zugelassener oder nicht ermächtigter Ärzte den Kostenerstattungsanspruch auslöst (…im Ergebnis wie hier Schmidt und Schöne, aaO, 756;… Igl, aaO, § 13 RdNr 19;… LSG Baden-Württemberg, aaO, S 721 f; aA Schulin, BKK 1993, 718, 720; Hauck/Haines, SGB V, Komm, K § 13 RdNr 14).

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94
    Da ein nicht zugelassener oder nicht ermächtigter Arzt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt (vgl § 106 SGB V), könnte die von der Revision gewünschte extensive Auslegung des § 13 Abs. 2 SGB V nF Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung zur Folge haben, insbesondere zu einer unvertretbaren finanziellen Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenkassen führen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1993 - L 4 Kr 1799/93 - Breithaupt 1994, 719, 722; vgl dazu auch Schmidt und Schöne, MDR 1994, 755, 756 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]; Igl in von Maydell, GK-SGB V, § 13 RdNr 19).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94
    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. August 1991 (1 RR 7/88), das einer Betriebskrankenkasse eine entsprechende Satzungsregelung zur Einführung der Kostenerstattung für freiwillige Mitglieder verbietet, hat für die Träger der GKV im Sinne des früheren § 225 Abs. 1 RVO, die sog RVO- oder Primärkassen (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen), eindeutig klargestellt, daß die Einführung der Kostenerstattung auch für freiwillig Versicherte ausgeschlossen ist, da es an einer gesetzlichen Ermächtigung mangelt.
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …

    Der erkennende Senat hat es in zwei Urteilen vom 10. Mai 1995 (BSGE 76, 101 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 7) und vom 23. November 1995 (…SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) nicht beanstandet, daß die dortigen Versicherten die Kostenerstattung jeweils nur für eine bestimmte Behandlung und in einem der Fälle erst nachträglich durch Einreichung der entsprechenden privatärztlichen Liquidation bei der Krankenkasse beantragt hatten.

    Der Senat hat aber auch für die Zeit davor mehrfach entschieden, daß die Wahl der Kostenerstattung den Versicherten nicht von der in § 76 Abs. 1, § 108, § 124 Abs. 1 und § 126 Abs. 1 SGB V angeordneten Beschränkung auf zugelassene Leistungserbringer entbindet (vgl nochmals BSGE 76, 101 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 7;… BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 9; Urteil vom 12. März 1996 - 1 RK 13/95 - VersR 1997, 1030 = USK 96167;… neuerdings auch Urteil vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 14/99 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) - …

    Abgesehen davon schließt sich der Senat auch der Auffassung des SG und des BSG an, dass ein Kostenvergleich nur innerhalb des Systems der von den gesetzlichen Krankenkassen geschuldeten Leistungen sinnvoll ist (BSG vom 28.06.1983 BSGE 55, 188; BSG vom 10.05.1995 BSGE 76, 101;… BSG vom 23.11.1995 SozR 3-2500 § 13 Nr. 9).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem …

    Nach dem bis Ende 2003 geltenden Rechtszustand waren auch diejenigen Versicherten, die nach § 13 Abs. 2 SGB V aF Kostenerstattung wählen konnten, darauf beschränkt, zugelassene Ärzte oder Krankenhäuser in Anspruch zu nehmen (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 7).
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