Rechtsprechung
| BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 179 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von Einkünften - Beteiligung mehrerer Personen - Einkommensteuerveranlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 145, 308
- BB 1986, 518
- BStBl II 1986, 239
Wird zitiert von ... (77) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.07.1983 - VIII R 28/79
Im Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids darf nicht endgültig …
Auszug aus BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82
Er ist auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82, BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580, und vom 26. Juli 1983 VIII R 28/79, BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290).Nach der Rechtsprechung des BFH sind Änderungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts auch in einem rechtshängigen Gerichtsverfahren zu berücksichtigen (Urteile vom 8. Februar 1977 VIII R 50/74, BFHE 121, 379, BStBl II 1977, 516, und in BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290).
Auch in diesem Fall muß das FG das Klageverfahren gemäß § 74 FGO aussetzen, um den Ausgang des Verfahrens der gesonderten Feststellung abzuwarten (Urteil in BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290, 292, m. w. N.).
Ein Fall geringerer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung verhältnismäßig einfach und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nahezu ausgeschlossen ist (Urteil in BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290).
- BFH, 19.02.1981 - IV R 152/76
Zur Frage der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als Mitunternehmerschaft i. …
Auszug aus BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82
Diese Zweifel des FA, daß die von der Klägerin bezogenen Einkünfte - entweder als sonstige Einkünfte oder als solche aus Vermietung und Verpachtung - einkommensteuerpflichtig sind, können nur durch gesonderte und einheitliche Feststellungen geklärt werden, weil die Klägerin und ihre Mutter diesen Sachverhalt gemeinschaftlich (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 152/76, BFHE 133, 180, BStBl II 1981, 602) verwirklicht haben. - BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82
Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt, …
Auszug aus BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82
Er ist auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82, BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580, und vom 26. Juli 1983 VIII R 28/79, BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290). - BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69
Zusammenschluß zur Gesellschaft - Erwerb eines Flugzeugs - Betrieb des Flugzeuges …
Auszug aus BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82
Dem steht nicht die Entscheidung des BFH vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599) entgegen, wonach eine einheitliche Gewinnfeststellung gemäß § 215 Abs. 2 AO wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht in Betracht kommt. - BFH, 08.02.1977 - VIII R 50/74
Verwaltungsentscheidung - Inkrafttreten von Änderungen - Berücksichtigung durch …
Auszug aus BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Änderungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts auch in einem rechtshängigen Gerichtsverfahren zu berücksichtigen (Urteile vom 8. Februar 1977 VIII R 50/74, BFHE 121, 379, BStBl II 1977, 516, und in BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290).
- BFH, 17.05.1995 - X R 64/92
Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt …
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist nach diesen Vorschriften schon dann erforderlich, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. ob sie mehreren Personen zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).Ein Fall von geringer Bedeutung ist nur anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung einfach ist und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nahezu ausgeschlossen ist (BFH in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
Der Verstoß hiergegen berührt die Grundordnung des Verfahrens; er stellt einen wesentlichen auch ohne entsprechende Rüge im Revisionsverfahren zu beachtenden Verfahrensmangel dar (BFH in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m. w. N.).
Diese Fallgestaltung liegt hier nicht vor, denn das FA hat hinsichtlich der streitigen Einkünfte keine vorläufige Maßnahme treffen wollen, sondern ist davon ausgegangen, daß es eines Verfahrens zur Feststellung der umstrittenen Einkünfte nicht bedurfte (vgl. BFH in BFHE 145, 308, 311, BStBl II 1986, 239).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis
Der Vorinstanz ist ferner darin zuzustimmen, dass auch über diese rechtliche Qualifikation der von S erzielten Einnahmen nicht im Rahmen des --nach Maßgabe des Tatbestands der §§ 179 Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 vorrangigen-- Verfahrens zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der S-KG, sondern bei der Einkommensteuerveranlagung der Streitjahre zu entscheiden war (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239). - BFH, 19.07.2018 - IV R 10/17
Mitunternehmerinitiative eines atypisch still Beteiligten
Ob dies der Fall ist, kann nur durch das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt im entsprechenden Feststellungsverfahren entschieden werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, …und vom 18. Juli 1990 I R 39/89, BFH/NV 1991, 498).
- BFH, 15.03.2017 - I R 41/16
Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die …
Insoweit handelt es sich um einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen, d.h. auch ohne entsprechende Rüge der Revisionsklägerin, zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239;… vom 8. März 1994 IX R 37/90, BFH/NV 1994, 868;… Senatsurteil vom 6. Dezember 1995 I R 131/94, BFH/NV 1996, 592; Senatsbeschluss vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90, BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641, jeweils m.w.N.).Ob eine gesonderte Feststellung gemäß der Ausnahmevorschrift des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO nicht erforderlich ist, kann bei Zweifeln ebenfalls nur durch das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt entschieden werden (…Senatsurteil vom 18. Juli 1990 I R 39/89, BFH/NV 1991, 498;… BFH-Beschluss vom 12. Juli 1988 IX B 28/88, BFH/NV 1989, 87; s.a. BFH-Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
- FG Niedersachsen, 22.02.2017 - 9 K 230/16
Rechtsstreit um die einheitliche oder gesonderte Feststellung der Einkünfte von …
Rn. 22 Ein Fall von geringer Bedeutung ist nach ständiger Rechtsprechung nur anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung einfach ist und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nahezu ausgeschlossen ist (z. B. BFH, Urteil vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BFHE 177, 478, BStBl II 1995, 640; vom 12. November 1985 IX R 85/82, 308, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239). - BFH, 22.02.2017 - I R 35/14
Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen für die …
Rn. 16 a) Ein Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung muss bereits dann durchgeführt werden, wenn zweifelhaft ist oder es nur möglich erscheint, dass Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt sind (Senatsurteil vom 9. Mai 1984 I R 25/81, BFHE 141, 252, BStBl II 1984, 726; BFH-Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239;… Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 47/02, BFH/NV 2004, 771). - BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
Einkommensteuerpflichtigkeit von Entschädigungen des Eigentümers bei Veräußerung …
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach diesen Vorschriften ist schon dann erforderlich, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. ob sie mehreren Personen zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).Er ist auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu beachten (Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m. w. N.).
Ein Fall von geringer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung verhältnismäßig einfach und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidung nahezu ausgeschlossen ist (Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
Das FA wollte im Hinblick auf die fraglichen Einkünfte keine vorläufige Maßnahme treffen, sondern ging davon aus, daß es eines Verfahrens zur Feststellung der umstrittenen Einkünfte nicht bedurfte (vgl. Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
- BFH, 09.02.2005 - X R 52/03
Grundordnung des Verfahrens; gesonderte Feststellung von GbR-Einkünften
Er ist auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu beachten (Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m.w.N.).Jedenfalls muss es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handeln (BFH-Urteile in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239;… vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387).
Das FA wollte im Hinblick auf die fraglichen Einkünfte keine vorläufige Maßnahme treffen, sondern ging davon aus, dass es eines Verfahrens zur Feststellung der umstrittenen Einkünfte nicht bedurfte (vgl. Urteile in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239;… in BFH/NV 1995, 387).
- BFH, 31.03.2010 - II R 2/09
Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine wegen eines fehlenden Grundlagenbescheids geführte Klage des Steuerpflichtigen gegen den Folgebescheid nicht etwa zu einer Aufhebung des Folgebescheids führen würde; vielmehr wäre der Finanzbehörde durch Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO Gelegenheit zu geben, den fehlenden Grundlagenbescheid nachzuholen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 13/84, BFHE 142, 96, BStBl II 1985, 3; vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239). - BFH, 22.09.1987 - IX R 162/83
Zugehörigkeit von Gewinnen aus Termingeschäften zu den Einkünften aus …
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach diesen Vorschriften ist schon dann erforderlich, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. ob sie mehreren Personen zuzurechnen sind (Senatsurteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).Er ist auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu beachten (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m.w.N.).
Ein Fall von geringer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung verhältnismäßig einfach und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidung nahezu ausgeschlossen ist (Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
Das FA wollte im Hinblick auf die fraglichen Einkünfte keine vorläufige Maßnahme treffen, sondern ging davon aus, daß es eines Verfahrens zur Feststellung der umstrittenen Einkünfte nicht bedurfte (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
- BFH, 08.03.1994 - IX R 37/90
Übertragung eines Mietwohngrundstücks auf minderjährige Kinder
- BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
Beweislast bei Feststellungsbescheiden
- BFH, 18.07.1990 - I R 39/89
Bindung an die Entscheidung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von …
- BFH, 10.10.1989 - IV B 135/88
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und …
- BFH, 17.12.2003 - I R 47/02
Mitunternehmerschaft - Feststellungsbescheid; Dividenden bei luxemburgischer …
- BFH, 17.12.2008 - III R 22/06
Umdeutung eines unzulässigen Grundurteils - Aufhebung eines angefochtenen …
- BFH, 30.03.1990 - VIII B 131/88
Rüge von Verfahrensmängeln aufgrund einer Divergenz zwischen einem …
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 12/98
Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs
- BFH, 22.01.2003 - X R 60/99
Schuldzinsenabzug
- BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06
Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden - …
- BFH, 06.12.1995 - I R 131/94
Feststellungsbescheid bei strittiger Mitunternehmerstellung
- BFH, 28.11.1990 - X R 109/89
GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung - …
- FG München, 12.12.2012 - 1 K 3645/08
Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Schlussbesprechung erst nach …
- BFH, 12.07.1988 - IX B 28/88
Zurechnung der negativen Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zur …
- BFH, 10.12.2003 - X B 134/02
NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO; Hinterziehungszinsen bei …
- BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Grund von Zweifeln …
- BFH, 08.05.1991 - I B 132/90
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§ …
- BFH, 31.07.1990 - I R 3/90
Anforderungen an gesonderte und einheitliche Feststellung von …
- BFH, 09.07.2003 - I R 5/03
Mehrstöckige PersG
- BFH, 21.05.1987 - IV R 134/83
Gewinnfeststellungserklärung - Abgabe durch gesetzlichen Vertreter - …
- BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98
ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF; …
- FG Thüringen, 14.08.2001 - IV 999/00
Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus einem Gebäude, das nur …
- BFH, 16.10.1991 - I R 95/90
Treffen einer Sachentscheidung durch das Finanzgericht trotz Verpflichtung zur …
- BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86
Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem …
- BFH, 22.02.1994 - IX R 141/90
Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21 …
- FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
Abgabenordnung: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 S. 1 AO bei Bekanntgabe eines …
- FG Köln, 27.01.2016 - 4 K 253/11
Geltendmachung eines beim verstorbenen Vater entstandenen und nicht ausgenutzten …
- BFH, 09.10.1991 - II B 56/91
Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …
- FG Münster, 18.03.2022 - 4 K 1666/17
Steuerliche Berücksichtigung der Verluste aus dem Betrieb einer Alpaka-Farm als …
- BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93
Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden …
- BFH, 08.10.1986 - I R 155/84
Feststellung des Einheitswerts einer inzwischen insolventen GmbH durch …
- BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht
- FG Hamburg, 12.09.2003 - III 286/01
Finanzgerichtsordnung: Notwendige Klageverbindung
- FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 665/02
Keine einheitliche und gesonderte Feststellung bei geringer Bedeutung des Falles
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96
Verpflichtungsklage; Aussetzung
- BFH, 08.04.1986 - IX R 212/84
Verfassungsmäßigkeit - Einkommensteuer - Antrag auf Veranlagung - …
- BFH, 21.10.2005 - II B 9/05
Verhältnis AdV/Aussetzung des Verfahrens
- BFH, 20.07.2000 - VII B 47/00
Ermessen bei Aussetzung der Verfahrens wegen einstweiliger Einstellung der …
- BFH, 17.12.1992 - VIII B 88/92
- FG Hamburg, 10.11.2003 - III 325/01
VwZG : Zustellung per Rückschein
- FG Niedersachsen, 29.04.2003 - 11 K 118/98
Einheitlich und gesonderte Feststellung bei Nutzung durch Miteigentümer bzw. …
- BFH, 29.06.1988 - IV B 70/88
Nichtigkeit der Aufforderung zur Buchführung - Anforderungen an die Nichtigkeit …
- BFH, 29.04.1987 - I R 167/83
Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Erfordernis der gesonderten …
- BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten …
- FG Hamburg, 22.06.2016 - 2 K 250/14
Verzicht auf eine gesonderte Feststellung
- BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92
Abfluß von Werbungskosten durch Abbuchung vom Konto einer KG
- FG Saarland, 17.10.2013 - 1 K 1244/09
Ermessensreduzierung auf null bei Entscheidung über Aussetzung eines …
- BFH, 09.10.1991 - II B 115/91
Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens …
- FG Niedersachsen, 02.12.2004 - 10 K 130/89
Zurechnung von Einkünsten aus einer Beteiligung an einer Partnerschaftsgruppe; …
- FG Münster, 07.10.1996 - 9 K 3204/93
- BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens nach der Abtrennung eines …
- FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 167/03
Rechtmäßigkeit der Annahme einer Verpflichtung des Finanzamtes zur Aussetzung …
- BFH, 04.02.1998 - VIII B 53/97
- BFH, 27.04.1995 - VII B 17/95
Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens
- BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83
Verspätungszuschlag für die Säumnis der Gewinnermittlung einer nichtrechtsfähigen …
- BFH, 17.03.1997 - VIII B 45/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage des zuständigen Wohnsitzfinanzamts für …
- BFH, 08.05.1991 - I B 134/90
Grundordnung des Verfahrens - Sachentscheidung - Aussetzung des Klageverfahrens - …
- BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
Feststellung von Besteuerungsgrundlage
- BFH, 09.09.1986 - VIII R 318/83
Rechtmäßigkeit der Einordnung von Erträgen aus Warentermingeschäften als …
- BFH, 08.04.1986 - IX R 214/84
Auswirkungen einer Versäumnis des fristgemäßen Einreichens eines …
- FG Hessen, 06.10.1995 - 4 K 2837/92
Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich entgegenstehender Rechtskraftwirkung eines …
- BFH, 29.09.1987 - IX R 83/83
Zur Einkommensteuerpflichtigkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 21.05.1987 - IV R 85/83
Ermittlung des Gewinns einer nichtrechtsfähigen Personenvereinigung
- BFH, 05.08.1986 - IX R 10/82
Abzug der Aufwendung für die im Betriebsgebäude belegte Altenteilwohnung als …
- FG Hamburg, 20.03.2001 - V 299/97
Erlass eine negativen Feststellungsbescheids als Ergänzungsbescheid
- FG Hessen, 26.06.1997 - 3 K 5479/92
Voraussetzungen der Änderung von Steuerbescheiden; Berücksichtigung von …
- FG Düsseldorf, 27.05.1986 - XV 356/82
Anforderungen an die Erstellung einer Einkommensteuererklärung; Anforderungen an …
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