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Rechtsprechung
   BFH, 19.03.1998 - V R 54/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,328
BFH, 19.03.1998 - V R 54/97 (https://dejure.org/1998,328)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1998 - V R 54/97 (https://dejure.org/1998,328)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1998 - V R 54/97 (https://dejure.org/1998,328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 90 Abs. 2; ; AO 1977 § 235 Abs. 1; ; AO 1977 § 370; ; UStDV 1980 § 51

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2; AO 1977 § 90 Abs. 2, § 235 Abs. 1, § 370; UStDV 1980 § 51

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheids - Steuerhinterziehung - Hinterziehungszinsen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 90, 235, 370 AO
    Abgabenordnung; Maßstab bei Überprüfung eines Bescheids über die Verzinsung hinterzogener Steuern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 235 Abs 1, UStDV § 51 J: 1980, FGO § 76, AO 1977 § 370
    Abzugsverfahren; Hinterziehungszinsen; Zinsschuldner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 351
  • NJW 1998, 3000 (Ls.)
  • BB 1998, 1522
  • DB 1998, 1548
  • BStBl II 1998, 466
  • BStBl II 1998, 467
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt …

    Auszug aus BFH, 19.03.1998 - V R 54/97
    Hängt die Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheids davon ab, daß Steuern hinterzogen worden sind, so müssen zur Bejahung der Rechtmäßigkeit des Bescheids die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1991 VIII R 84/89 BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9).

    Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters ist nicht erforderlich (BFH in BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9).

    Die Gesamtwürdigung durch das FG bindet das Revisionsgericht selbst dann, wenn sie nicht zwingend ist; sie muß nur möglich sein (BFH in BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9).

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung - …

    Auszug aus BFH, 19.03.1998 - V R 54/97
    Für die Feststellung der Steuerhinterziehung, die nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen ist, ist kein höherer Grad von Gewißheit notwendig als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trägt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der …

    Auszug aus BFH, 19.03.1998 - V R 54/97
    Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, daß er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157).
  • BFH, 21.10.1988 - III R 194/84

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen …

    Auszug aus BFH, 19.03.1998 - V R 54/97
    Für die Feststellung der Steuerhinterziehung, die nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen ist, ist kein höherer Grad von Gewißheit notwendig als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trägt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216).
  • BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch …

    Auch muss die Person des Täters nicht feststehen; ausreichend ist, dass von mehreren in Betracht kommenden Personen jedenfalls eine die Steuerhinterziehung zum Vorteil des Steuerschuldners begangen hat (BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466).
  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 2354/13

    Höhe der Hinterziehungszinsen nach der Schätzung von Kapitalerträgen und …

    Dazu muss er den Steueranspruch nach Grund und Höhe für möglich halten; ein Irrtum in dieser Hinsicht schließt ein vorsätzliches Handeln aus (BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 23/07, Juris).Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BFH-Urteile vom 31.7.1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157 und vom 19.3.1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer …

    Für die Feststellung der Steuerhinterziehung sei kein höherer Grund von Gewissheit notwendig als für andere Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trifft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466).
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