Rechtsprechung
| BFH, 22.09.1999 - II R 33/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
UmwStG 1977 § 2 Abs. 1; ; BewG § 106 Abs. 3; ; BewG § 106 Abs. 4; ; KapErhG § 19
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
UmwStG 1977 § 2 Abs. 1; BewG § 106 Abs. 3 und 4; KapErhG § 19
- Wolters Kluwer
Steuerrechtlich maßgeblicher Zeitpunkt - Fiktiver Vermögensübergang - Bestimmung durch Körperschaft - Beteiligung an Umwandlungsvorgängen - Maßgeblicher Stichtag - Schlußbilanz des Rechtsträgers
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Stichtag bei rückwirkender Umwandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerrechtlich maßgebender Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ist das Ende des Stichtags, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
UmwStG § 2 Abs. 1; UmwG § 5 Abs. 1 Nr. 6, BewG § 106 Abs. 4
Umwandlungsstichtag, steuerrechtlich, gesellschaftsrechtlich und Schlußbilanz
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 30.04.1996 - 4 K 4056/92
- BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Papierfundstellen
- BFHE 189, 533
- BB 1999, 2550
- BB 2000, 1334
- DB 1999, 2547
- BStBl II 2000, 2
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73
Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Soweit der BFH in den Entscheidungen vom 2. Mai 1974 IV R 47/73 (BFHE 113, 195, BStBl II 1974, 707) und vom 5. Dezember 1973 I R 72/72 (BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342) im Einzelfall durch Vertragsauslegung unter Berücksichtigung des Parteiwillens ähnlichen Formulierungen eine andere Bedeutung beigemessen hat, ergeben sich hieraus für die nach objektiven Kriterien vorzunehmende Auslegung des § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 keine Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten. - BFH, 27.01.1993 - II R 55/89
Kein Abzug des Unterschiedsbetrags zwischen der wegfallenden Beteiligung und dem …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Handelt es sich demnach bei dem fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 um ein zeitlich (noch) in den maßgeblichen Stichtag fallendes Ereignis, sind dessen Folgen gemäß § 106 Abs. 4 BewG bei der auf den folgenden 1. Januar durchzuführenden Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 II R 55/89, BFHE 170, 462, BStBl II 1993, 322; vom 2. März 1988 II R 153/85, BFHE 153, 56, BStBl II 1988, 573, und vom 21. Dezember 1978 III R 41/76, BFHE 127, 50, BStBl II 1979, 294). - BFH, 03.03.1978 - III R 126/75
Teilwert - Vorratsvermögen - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Da der zum Ende gelangte (Stich-)Tag sofort und ohne Unterbrechung in den nächsten Tag übergeht, es demnach zwischen den Tagen keine denkbare Zeiteinheit gibt, die, gelegentlich als "Schnittpunkt der Tage (oder Jahre)" bezeichnet, weder dem einen noch dem anderen Tag zugeordnet werden kann, kann mit der Formulierung "mit Ablauf des Stichtags der Bilanz" nur ein Zeitpunkt angesprochen sein, der (noch) dem "Stichtag der Bilanz" zuzuordnen ist, oder --wie es das Reichsgericht in seiner Entscheidung 11. Januar 1904 I.127/03 (RGZ 56, 425, 429) für die Formulierung "am Jahresschlusse" ausdrückt-- der "letzte meßbare Zeitpunkt, ... in welchem alle Ereignisse des eben abgelaufenen, und noch keines des neu beginnenden Jahres ihre Wirkung ausüben" (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 1978 III R 126/75, BFHE 124, 548, BStBl II 1978, 366, und vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152; ebenso: Widmann/Maier, Umwandlungsrecht --Ablageordner 3 UmwStG alt-- § 2 UmwStG 1977 Anm. 4486).
- BFH, 05.12.1973 - I R 72/72
Auflösung - Auflösungszeitpunkt - Gesellschafterbeschluß - GmbH - Auslegung - …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Soweit der BFH in den Entscheidungen vom 2. Mai 1974 IV R 47/73 (BFHE 113, 195, BStBl II 1974, 707) und vom 5. Dezember 1973 I R 72/72 (BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342) im Einzelfall durch Vertragsauslegung unter Berücksichtigung des Parteiwillens ähnlichen Formulierungen eine andere Bedeutung beigemessen hat, ergeben sich hieraus für die nach objektiven Kriterien vorzunehmende Auslegung des § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 keine Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten. - BFH, 02.03.1988 - II R 153/85
Kapitalgesellschaft - Beteiligung an Kapitalgesellschaften - Umwandlung in …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Handelt es sich demnach bei dem fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 um ein zeitlich (noch) in den maßgeblichen Stichtag fallendes Ereignis, sind dessen Folgen gemäß § 106 Abs. 4 BewG bei der auf den folgenden 1. Januar durchzuführenden Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 II R 55/89, BFHE 170, 462, BStBl II 1993, 322; vom 2. März 1988 II R 153/85, BFHE 153, 56, BStBl II 1988, 573, und vom 21. Dezember 1978 III R 41/76, BFHE 127, 50, BStBl II 1979, 294). - BFH, 21.12.1978 - III R 41/76
Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften - Einheitsbewertung des …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Handelt es sich demnach bei dem fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 um ein zeitlich (noch) in den maßgeblichen Stichtag fallendes Ereignis, sind dessen Folgen gemäß § 106 Abs. 4 BewG bei der auf den folgenden 1. Januar durchzuführenden Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 II R 55/89, BFHE 170, 462, BStBl II 1993, 322; vom 2. März 1988 II R 153/85, BFHE 153, 56, BStBl II 1988, 573, und vom 21. Dezember 1978 III R 41/76, BFHE 127, 50, BStBl II 1979, 294). - FG Hessen, 30.04.1996 - 4 K 4056/92
Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens; Zugrundelegung von …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 908 veröffentlicht. - BFH, 09.01.1959 - III 89/58 U
Abzug von Geschäftsguthaben von zum Jahresschluss ausscheidenden Genossen …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Da der zum Ende gelangte (Stich-)Tag sofort und ohne Unterbrechung in den nächsten Tag übergeht, es demnach zwischen den Tagen keine denkbare Zeiteinheit gibt, die, gelegentlich als "Schnittpunkt der Tage (oder Jahre)" bezeichnet, weder dem einen noch dem anderen Tag zugeordnet werden kann, kann mit der Formulierung "mit Ablauf des Stichtags der Bilanz" nur ein Zeitpunkt angesprochen sein, der (noch) dem "Stichtag der Bilanz" zuzuordnen ist, oder --wie es das Reichsgericht in seiner Entscheidung 11. Januar 1904 I.127/03 (RGZ 56, 425, 429) für die Formulierung "am Jahresschlusse" ausdrückt-- der "letzte meßbare Zeitpunkt, ... in welchem alle Ereignisse des eben abgelaufenen, und noch keines des neu beginnenden Jahres ihre Wirkung ausüben" (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 1978 III R 126/75, BFHE 124, 548, BStBl II 1978, 366, und vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152; ebenso: Widmann/Maier, Umwandlungsrecht --Ablageordner 3 UmwStG alt-- § 2 UmwStG 1977 Anm. 4486). - RG, 11.01.1904 - I 127/03
Sind in der nach § 33 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und …
Auszug aus BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Da der zum Ende gelangte (Stich-)Tag sofort und ohne Unterbrechung in den nächsten Tag übergeht, es demnach zwischen den Tagen keine denkbare Zeiteinheit gibt, die, gelegentlich als "Schnittpunkt der Tage (oder Jahre)" bezeichnet, weder dem einen noch dem anderen Tag zugeordnet werden kann, kann mit der Formulierung "mit Ablauf des Stichtags der Bilanz" nur ein Zeitpunkt angesprochen sein, der (noch) dem "Stichtag der Bilanz" zuzuordnen ist, oder --wie es das Reichsgericht in seiner Entscheidung 11. Januar 1904 I.127/03 (RGZ 56, 425, 429) für die Formulierung "am Jahresschlusse" ausdrückt-- der "letzte meßbare Zeitpunkt, ... in welchem alle Ereignisse des eben abgelaufenen, und noch keines des neu beginnenden Jahres ihre Wirkung ausüben" (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 1978 III R 126/75, BFHE 124, 548, BStBl II 1978, 366, und vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152; ebenso: Widmann/Maier, Umwandlungsrecht --Ablageordner 3 UmwStG alt-- § 2 UmwStG 1977 Anm. 4486).
- BFH, 07.04.2010 - I R 96/08
Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …
Es bedarf daher keiner Ausführungen dazu, ob die Schlussbilanz i.S. des § 17 Abs. 2 UmwG 1995 stets auf den Schluss des Tages, der dem Umwandlungsstichtag vorausgeht, zu erstellen oder ob er frei wählbar ist (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1550, m.w.N.; vom 22. September 1999 II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2). - BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05
Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um …
Bei der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, nach der unabhängig vom Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger (Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes --UmwG--) der Stichtag der der Umwandlung zugrunde liegenden Bilanz der steuerlich maßgebliche Übertragungsstichtag ist (BFH-Urteil vom 22. September 1999 II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2;… Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl., § 2 UmwStG Rz 7).An die sich aus der Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen hinsichtlich des Zeitpunkts des fiktiven Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger sind die Beteiligten gebunden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2).
Sie haben allerdings die Möglichkeit, den Zeitpunkt, auf den die Schlussbilanz aufgestellt wird, innerhalb des von § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG vorgegebenen Zeitrahmens zu vereinbaren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, unter II.1.a der Gründe;… Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 2 UmwStG Rz 35;… Knopf/Hill in Goutier/Knopf/Tulloch, a.a.O., § 2 UmwStG Rz 15).
Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2 ausgeführt, der Stichtag der Schlussbilanz sei meist identisch mit dem Verschmelzungsstichtag, ohne dass es für die Entscheidung hierauf allerdings angekommen wäre.
- BFH, 03.02.2010 - IV R 59/07
Doppelstöckige Personengesellschaft - Wegfall des Verlustvortrags nach § 10a …
Rn. 19 (3) Die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 knüpft nicht nur --auch bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr-- an die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers an (§ 17 Abs. 2 UmwG 1995; vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1999 II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2;… vom 24. April 2008 IV R 69/05, BFH/NV 2008, 1550).
- FG Hessen, 24.03.2009 - 8 K 399/02
Keine Anwendung von § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 bei Umwandlung einer Körperschaft in …
Denn auf die handelsrechtliche Beurteilung komme es nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22.09.1999 II R 33/97 (GmbHR 1999, 1312 ff. - Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 2 ff.) nicht an.Die vorgenannte Fünf-Jahres-Frist beginnt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag (grundlegend: BFH, Urteil vom 22. September 1999 II R 33/97, BFHE 189, 533 ff., BStBl II 2000, 2 ff.;… Widmann, a. a. O., § 18 UmwStG, Randnr. 213).
An die sich aus der Bestimmung dieses Stichtags ergebende steuerrechtliche Konsequenz hinsichtlich des Zeitpunkts des fiktiven Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger nach § 2 Abs. 1 UmwStG sind die Beteiligten jedoch gebunden (BFH, Urteil vom 22. September 1999, a. a. O., unter II. 1. a) der Gründe).
Unter der Formulierung "mit Ablauf des Stichtags der Bilanz" ist nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Literatur der letzte, noch dem Stichtag zuzuordnende Zeitpunkt dieses Tages zu verstehen (grundlegend: BFH, Urteil vom 22. September 1999, a. a. O., unter II. 1. b) der Gründe; im Ergebnis ebenso: BFH, Urteil vom 24. April 2008 IV R 69/05, BFH/NV 2008, 1550 ff., 1551 unter II. 1. a) der Gründe mit weiteren Nachweisen aus der Literatur).
- BFH, 14.03.2024 - IV R 1/24
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 14.03.2024 IV R 6/21 - Keine …
Rn. 27 Wenngleich die an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger den steuerrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang ohnehin nicht frei bestimmen können (BFH-Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, unter II.1.a), entspricht dies auch der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien des Verschmelzungsvertrags.Rn. 34 e) Entsprechendes gilt für das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97 (BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2), das die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens betrifft.
Der II. Senat des BFH hat aber bereits darauf hingewiesen, dass sich daraus für die nach objektiven Kriterien vorzunehmende Auslegung des § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 keine Gesichtspunkte ergeben, die zu einer anderen Beurteilung führen können (Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, unter II.1.b [Rz 11]).
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 - 7 K 2491/21
Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags aus einer Verschmelzung; …
Für steuerliche Zwecke wird danach unabhängig vom Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger - nämlich dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG - ein Übertragungsstichtag fingiert, bei dem es sich um den Stichtag der der Umwandlung zugrundeliegenden Bilanz als steuerlich maßgeblicher Übertragungsstichtag handelt (BFH-Urteile vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2; vom 24.4.2008 IV R 69/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2008, 960; vom 17.1.2018 I R 27/16, BStBl II 2018, 449).Rn. 40 bb) An die sich aus der Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG in Abhängigkeit vom Bilanzstichtag der Bilanz, die der Verschmelzung zugrunde lag (also der Bilanz i.S.d. § 17 Abs. 2 UmwG), ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen hinsichtlich des Zeitpunkts des fiktiven Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger sind die Beteiligten gebunden (BFH, Urteile vom 24.4.2008 IV R 69/05, HFR 2008, 960; vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2).
Sie haben allerdings die Möglichkeit, den Zeitpunkt, auf den die Schlussbilanz aufgestellt wird, innerhalb des von § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG vorgegebenen Zeitrahmens zu vereinbaren (BFH, Urteile vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2; vom 24.4.2008 IV R 69/05, HFR 2008, 960; je m.w.N.).
Auf den Inhalt des Verschmelzungsvertrags und die dort enthaltenen Regelungen zum Verschmelzungsstichtag, die sich schon dem Vertragswortlaut nach nur auf das Innenverhältnis beziehen, kommt es daher insoweit nicht an, da der steuerrechtlich maßgebliche Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht durch die an den Umwandlungsvorgängen beteiligten Körperschaften bestimmt werden kann, sondern in Abhängigkeit von der der Übertragung zugrunde gelegten Bilanz steht (BFH, Urteil vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2).
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 - 7 K 2493/21
Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags aus einer Verschmelzung; …
Für steuerliche Zwecke wird danach unabhängig vom Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger - nämlich dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG - ein Übertragungsstichtag fingiert, bei dem es sich um den Stichtag der der Umwandlung zugrundeliegenden Bilanz als steuerlich maßgeblicher Übertragungsstichtag handelt (BFH-Urteile vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2; vom 24.4.2008 IV R 69/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2008, 960; vom 17.1.2018 I R 27/16, BStBl II 2018, 449).Rn. 40 bb) An die sich aus der Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG in Abhängigkeit vom Bilanzstichtag der Bilanz, die der Verschmelzung zugrunde lag (also der Bilanz i.S.d. § 17 Abs. 2 UmwG), ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen hinsichtlich des Zeitpunkts des fiktiven Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger sind die Beteiligten gebunden (BFH, Urteile vom 24.4.2008 IV R 69/05, HFR 2008, 960; vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2).
Sie haben allerdings die Möglichkeit, den Zeitpunkt, auf den die Schlussbilanz aufgestellt wird, innerhalb des von § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG vorgegebenen Zeitrahmens zu vereinbaren (BFH, Urteile vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2; vom 24.4.2008 IV R 69/05, HFR 2008, 960; je m.w.N.).
Auf den Inhalt des Verschmelzungsvertrags und die dort enthaltenen Regelungen zum Verschmelzungsstichtag, die sich schon dem Vertragswortlaut nach nur auf das Innenverhältnis beziehen, kommt es daher insoweit nicht an, da der steuerrechtlich maßgebliche Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht durch die an den Umwandlungsvorgängen beteiligten Körperschaften bestimmt werden kann, sondern in Abhängigkeit von der der Übertragung zugrunde gelegten Bilanz steht (BFH, Urteil vom 22.9.1999 II R 33/97, BStBl II 2000, 2).
- BFH, 26.04.2012 - IV R 24/09
Anwendung des § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 bei zeitgleicher Verschmelzung und …
Sehe man mit dem FA eine zeitliche Abfolge als zwingend an, so ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. September 1999 II R 33/97 (BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2), dass nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 ein fiktiver Vermögensübergang am Ende des maßgeblichen steuerlichen Übertragungsstichtags erfolgen solle; damit ergebe sich im Streitfall, dass die Verschmelzung der Anteilsveräußerung nachfolge.Aus der auch in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 enthaltenen Formulierung "mit Ablauf des Stichtages der Bilanz" ergibt sich, dass der (fiktive) Vermögensübergang am Ende des maßgeblichen Stichtages erfolgen soll, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, dort für § 2 Abs. 1 UmwStG 1977;… ebenso für § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 BFH-Urteil vom 24. April 2008 IV R 69/05, BFH/NV 2008, 1550); nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger (Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister).
- BFH, 14.03.2024 - IV R 6/21
Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung
Rn. 27 Wenngleich die an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger den steuerrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang ohnehin nicht frei bestimmen können (BFH-Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, unter II.1.a), entspricht dies auch der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien des Verschmelzungsvertrags.Rn. 34 e) Entsprechendes gilt für das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97 (BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2), das die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens betrifft.
- BFH, 14.03.2024 - IV R 1/24 (IV R 7/21)IV R 1/24IV R 7/21 Rn. 27 Wenngleich die an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger den steuerrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang ohnehin nicht frei bestimmen können (BFH-Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, unter II.1.a), entspricht dies auch der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien des Verschmelzungsvertrags.
Rn. 34 e) Entsprechendes gilt für das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97 (BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2), das die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens betrifft.
Der II. Senat des BFH hat aber bereits darauf hingewiesen, dass sich daraus für die nach objektiven Kriterien vorzunehmende Auslegung des § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 keine Gesichtspunkte ergeben, die zu einer anderen Beurteilung führen können (Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97, BFHE 189, 533, BStBl II 2000, 2, unter II.1.b [Rz 11]).
- BFH, 20.08.2015 - IV R 34/12
Anforderung an Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 3 Satz 1 UmwStG 2002
- FG Münster, 17.09.2018 - 13 K 2082/15
Körperschaftsteuer - Zur Auflösung einer § 6b-Rücklage bei einer GmbH, die zum …
- FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 11559/02
Bestimmung des Endes eines Rumpfwirtschaftsjahres bei Abweichung des steuerlichen …
- BFH, 17.05.2000 - II R 2/98
Einheitswert einer Genossenschaft
- BFH, 22.08.2002 - II R 23/00
Unterschiedliche Kläger; Verbindung von Klageverfahren
- BFH, 18.10.2000 - II R 8/99
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindungsansprüche
- FG Düsseldorf, 14.08.2007 - 6 K 3202/04
Verrechnung negativer Eigenkapitalbestände bei der übertragenden …
- FG Berlin, 28.07.2003 - 8 K 8565/00
Zurechnung einer nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossenen …
- FG Hamburg, 11.05.2001 - VI 58/99
Rückbeziehung von Einbringungsvorgängen
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