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Rechtsprechung
   BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40971
BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11 (https://dejure.org/2014,40971)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2014 - VIII R 44/11 (https://dejure.org/2014,40971)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - VIII R 44/11 (https://dejure.org/2014,40971)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, AO § 173 Abs 1 Nr 1
    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 173 Abs 1 Nr 1 AO
    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Verzinsung von Genussrechten als Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte aus Genussrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genussrechte der Arbeitnehmer - und die Zinsen als Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im Änderungsbescheid falsch angegebene Änderungsvorschrift

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte aus Genussrechten; Bindung des Revisionsgerichts an die Gesamtwürdigung des Finanzgerichts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung von Genussrechten an Arbeitnehmer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn bei unbestimmter Verzinsung von Genussrechten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 308
  • NZA 2015, 532
  • BB 2015, 147
  • BStBl II 2015, 593
  • NZA-RR 2015, 143
  • NZG 2015, 324
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05

    Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
    Kein Arbeitslohn liegt allerdings vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, m.w.N).

    Denn ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nicht einkommensteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, kann nur aufgrund einer Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles entschieden werden, so dass die in den Entscheidungen des BFH genannten Umstände nur Beweisanzeichen für die im Einzelfall maßgebliche Veranlassung sein können (BFH-Urteil in BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, m.w.N.).

  • FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09

    Qualifizierung von Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat das Finanzgericht (FG) die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 234 veröffentlichten Urteil vom 21. September 2011 12 K 2152/09 abgewiesen.

    das Urteil des FG Köln vom 21. September 2011 12 K 2152/09 und den geänderten Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 17. Dezember 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2009 aufzuheben.

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06

    Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als …

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
    Erforderlich ist jedoch, dass auch bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
    Auch eine Verfallklausel ist neben anderen Gesichtspunkten lediglich als Indiz für die enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen dem Dienstverhältnis und den Erträgen aus den Genussrechten heranzuziehen (Senatsurteil vom 5. November 2013 VIII R 20/11, BFHE 243, 481, BStBl II 2014, 275, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.2013 - X B 196/12

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids - Unbeachtlichkeit der Angabe einer …

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
    Die falsche Bezeichnung der Änderungsvorschrift im Änderungsbescheid führt nicht zur Rechtswidrigkeit des geänderten Bescheids (BFH-Beschluss vom 12. August 2013 X B 196/12, BFH/NV 2013, 1761).
  • BFH, 12.04.2018 - IV R 5/15

    Keine Abfärbung bei Verlusten - Betriebsaufspaltung - Gewinnerzielungsabsicht …

    Rn. 27 aa) Die Auslegung von Verträgen gehört zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet das Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593, und vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, Rz 18).
  • FG Düsseldorf, 09.10.2018 - 13 K 1257/17

    Vorliegen von Arbeitslohn bei Erhalt von Zahlungen aus der Veräußerung von …

    Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.10.2014 VIII R 44/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2015, 268, unter II.1.;… BFH-Urteil vom 11.02.2015 VIII R 4/12, BFH/NV 2015, 1033, unter II.1.).

    Erforderlich ist jedoch, dass auch bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BFH/NV 2015, 268, unter II.2.; BFH-Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06, BStBl II 2010, 69, unter II.1.).

    Denn jede Form der Mitarbeiterbeteiligung ist naturgemäß auf den Arbeitnehmer bezogen, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil seiner Arbeitnehmer an seinem Unternehmen beteiligen möchte (BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BFH/NV 2015, 268, unter II.2.).

    Auch bestehende Ausschlussrechte und Verfallklauseln im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind letztlich Ausdruck und Folge der Mitarbeiterbeteiligung und lediglich als Indiz für die die enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen dem Dienstverhältnis und den Erträgen aus der Beteiligung heranzuziehen (BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BFH/NV 2015, 268, unter II.2.; BFH-Urteil vom 04.10.2016 IX R 43/15, BStBl II 2017, 790, unter II.2.a).

    Rn. 62 Nach der Rechtsprechung des BFH, der das Gericht folgt, entspricht es der charakteristischen Wesensart einer Managementbeteiligung, dass diese ausschließlich den Arbeitnehmern angeboten wird (BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BFH/NV 2015, 268, unter II.2.).

  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte …

    Der Umstand, dass die Beteiligungsmöglichkeit nur leitenden Angestellten eröffnet worden war, schließt es nicht aus, dass der vom Kläger erzielte Gewinn seine Ursache allein in der Kapitalbeteiligung hatte und damit als ein nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierender Vorteil zu qualifizieren ist (BFH-Urteil vom 21.10.2014 - VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17

    Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter …

    Rn. 134 Schließlich kann nicht festgestellt werden, dass mit der Beteiligung eine nicht marktübliche, erhöhte Rendite erzielt wurde, die sich quasi als Bonuszahlung darstellt und daher ihre Veranlassung allein im Beschäftigungsverhältnis haben kann (dazu vgl. BFH, Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593; FG Münster, Urteil vom 12. Dezember 2014 4 K 1918/13 E, EFG 2015, 385; FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Juni 2017 8 K 4018/14 , aaO; FG München…, Beschluss vom 3. August 2017 2 V 814/17, aaO; FG Münster…, Urteil vom 7. Dezember 2018 4 K 1366/17 E, aaO).
  • FG Hessen, 03.03.2022 - 11 K 1111/21

    Zur Abgrenzung von Arbeitslohn und Einkünften aus Kapitalvermögen bei …

    Das ist der Fall, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. Urteil des BFH vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593; Urteil des BFH vom 20. November 2008 VI R 25/05, BStBl II 2009, 382, m.w.N.).

    Kein Arbeitslohn liegt allerdings vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (vgl. Urteil des BFH vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593; Urteil des BFH vom 20. November 2008 VI R 25/05, BStBl II 2009, 382, m.w.N.).

    Auch hier kann das Genussrecht eigenständige Erwerbsgrundlage sein, so dass damit in Zusammenhang stehende Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen in keinem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen (vgl. Urteil des BFH vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593).

    Erforderlich ist jedoch, dass auch bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (vgl. Urteil des BFH vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593; Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, BStBl II 2010, 69).

    Dabei schließt allein der Umstand, dass Genussrechte nur Mitarbeitern des Unternehmens angeboten werden, es nicht aus, dass die Erträge ihre Ursache allein im Erwerb der Genussrechte haben und damit als ein nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierender Vorteil zu qualifizieren sind (vgl. Urteil des BFH vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593).

    21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593).

    Denn ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nicht einkommensteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, kann nur aufgrund einer Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles entschieden werden, so dass die in den Entscheidungen des BFH genannten Umstände nur Beweisanzeichen für die im Einzelfall maßgebliche Veranlassung sein können (vgl. Urteil des BFH vom 20. November 2008 VI R 25/05, BStBl II 2009, 382, m.w.N.; Urteil des BFH vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593).

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 5/17

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch …

    Erforderlich ist, dass über die Darlehensgewährung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 21.10.2014 - VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593, m.w.N., zu Zinsen aus Arbeitnehmer-Genussrechten als Arbeitslohn).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 5 K 3825/14

    Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers - …

    Soweit der Beklagte auf das BFH-Urteil vom 21.10.2014 (VIII R 44/11, Bundessteuerblatt Teil II [BStBl II] 2015, 593) Bezug nehme, sei darauf hinzuweisen, dass im Urteil die Möglichkeit des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals gerade als Indiz gegen Arbeitslohn angeführt worden sei.

    Verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung mit Ausfallrisiko seien jedoch von der Rechtsprechung trotzdem den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zugerechnet worden (FG Köln vom 21.09.2011 12 K 2152/09, EFG 2012, 234 bestätigt durch BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593; BFH-Urteil vom 10.04.2014 VI R 57/13, BStBl II 2014, 850).

  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 3253/11

    Einkommensteuer: Gewinn aus der Veräußerung einer Managementbeteiligung ist kein …

    Eine solche Würdigung sei möglich und in sich schlüssig und verstoße auch nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Auslegungsregeln (vgl. BFH Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BFH/NV 2015, 268).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen …

    Ist die Würdigung des FG --wie im Streitfall-- möglich und verstößt sie auch nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze, so ist der BFH an die zu den tatsächlichen Feststellungen gehörende Gesamtwürdigung des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 447).
  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen …

    Er ist an die Vertragsauslegung des FG nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden, denn sie entspricht nicht den Grundsätzen der Auslegung nach §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593, und vom 7. Juni 2018 IV R 37/15, Rz 36).
  • FG Düsseldorf, 22.10.2020 - 14 K 2209/17

    Anteilsveräußerungsgewinn aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - …

  • BFH, 21.10.2025 - VIII R 14/23

    Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu …

  • BFH, 19.10.2021 - VII R 7/18

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo - …

  • FG Münster, 15.07.2015 - 11 K 4149/12

    Arbeitslohn aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen aus einem …

  • BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • BFH, 11.02.2015 - VIII R 4/12

    Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aus …

  • BFH, 21.10.2025 - VIII R 13/23

    Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13

    Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von Zinsen für gestundetes …

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17

    Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der …

  • FG Hessen, 22.05.2025 - 3 K 778/21

    Einkommensbesteuerung des Einbringungsgewinns II; Verstoß gegen europarechtliche …

  • BFH, 25.11.2025 - VIII R 11/23

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 25.11.2025 VIII R 13/23 - Zur …

  • FG München, 03.08.2017 - 2 V 814/17

    Erlös aus der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung

  • FG München, 24.07.2024 - 1 K 524/19

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

  • FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 5 K 1635/20

    Bestimmung der Einkunftsart bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung als typischer …

  • FG München, 10.02.2017 - 3 K 2276/15

    Aufhebung von Umsatzsteuerbescheid wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

  • FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15

    Aufhebbarkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids unter Aufhebung des …

  • FG Nürnberg, 18.03.2025 - 2 K 1246/22

    Leistungsempfänger, Rechtsvorgänger, Abschlagszahlungen, Umsatzsteuerbescheid, …

  • FG Köln, 27.04.2023 - 11 K 1493/16

    Einkommensteuer: Gewinn aus der Veräußerung von Aktien als Arbeitslohn

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