Rechtsprechung
| BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Burhoff online
BeA, Sonderzeichen, Umlaute, Wiedereinsetzung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 51 Abs 1, FGO § 52a Abs 6, FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2 S 4, ZPO § 44 Abs 3, ZPO § 45, GG Art 101 Abs 1 S 2
Wiedereinsetzung - Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) - Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung - Besetzungsrüge - Unzulässige Selbstentscheidung bei Eingehen auf den Akteninhalt - rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung - Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) - Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung - Besetzungsrüge - Unzulässige Selbstentscheidung bei Eingehen auf den Akteninhalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 FGO, § 52a Abs 6 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 S 4 FGO, § 44 Abs 3 ZPO
Wiedereinsetzung - Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) - Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung - Besetzungsrüge - Unzulässige Selbstentscheidung bei Eingehen auf den Akteninhalt - IWW
§ 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 52a Abs. 6 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 51 Abs. 1 FGO, § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 45 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), § 143 Abs. 2 FGO
- JurPC
Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung bei beA
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspäteter Weiterleitung eines aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandten fristwahrenden Schriftsatzes; Zulässigkeit der Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung; Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA); Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzei...
- Betriebs-Berater
Wiedereinsetzung - Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
- Anwaltsblatt
§ 56 FGO
Erfolgreiche Wiedereinsetzung: beA-Versand mit Sonderzeichen und Umlauten - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fehlgeschlagener beA-Zustellung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- BRAK-Mitteilungen
Umlaute und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung beim beA-Versand
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspäteter Weiterleitung eines aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandten fristwahrenden Schriftsatzes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
BeA-Datei enthält unzulässige Zeichen: Wiedereinsetzung von Amts wegen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das beA kann keine Umlaute/Sonderzeichen lesen: Die Anwaltskammern informieren nicht über die Folgen
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
BeA: Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs
- IWW (Kurzinformation)
Elektronischer Schriftverkehr | Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- lto.de (Kurzinformation)
Fristversäumnis: beA-Schriftsatz wegen Sonderzeichen nicht weitergeleitet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn das beA streikt - oder: bei Umlaut Wiedereinsetzung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - und die Mitwirkung des abgelehnten Richters
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wiedereinsetzung - Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
- famrz.de (Kurzinformation)
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit beA
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 56 FGO
Erfolgreiche Wiedereinsetzung: beA-Versand mit Sonderzeichen und Umlauten - versr.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
BeA: Fehlerhafte Verarbeitung versandter Nachrichten ist kein Anwaltsverschulden
- pwc.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- datev.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- haufe.de (Kurzinformation)
Über beA verschickter Schriftsatz bleibt wegen Sonderzeichen im Gerichtsserver hängen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung bei Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach unter Verwendung von unzulässigen Sonderzeichen
Besprechungen u.ä. (3)
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 56 FGO
Erfolgreiche Wiedereinsetzung: beA-Versand mit Sonderzeichen und Umlauten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
BeA und Dateiname: Darf man Sonderzeichen und Umlaute verwenden? (IBR 2019, 589)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
BeA und Dateiname: Darf man Sonderzeichen und Umlaute verwenden? (IMR 2019, 387)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Finanzrechtsweg
- Zuständigkeit der Finanzgerichte
Verfahrensgang
- FG München, 27.09.2018 - 11 K 2862/16
- BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Papierfundstellen
- BFHE 264, 409
- NJW 2019, 2647
- MDR 2019, 1273
- NZA 2019, 1158
- FamRZ 2019, 1637
- MMR 2020, 112
- BB 2019, 1960
- DB 2019, 1775
- K&R 2019, 756
- AnwBl 2019, 556
- AnwBl Online 2019, 779
- BStBl II 2019, 554
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
In Betracht kommt die Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers oder ein Gesuch, das offenbar grundlos ist und erkennbar nur der Verschleppung des Rechtsstreits dienen soll (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris, Rz 15, m.w.N.).Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (…vgl. nur BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 4; BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris, Rz 17).
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (…vgl. nur BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 4; BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris, Rz 17). - BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Grundsätzlich wird eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nur in Betracht kommen, wenn das Ablehnungsgesuch für sich allein --ohne jede weitere Aktenkenntnis-- offenkundig die Ablehnung nicht zu begründen vermag; ist hingegen ein --wenn auch nur geringfügiges-- Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet die Ablehnung als unzulässig aus (BVerfG-Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rz 30).
- BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 4; BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris, Rz 17). - BFH, 05.04.2017 - III B 122/16
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Dann ist die Entscheidung durch den abgelehnten Richter selbst willkürlich (BFH-Beschluss vom 5. April 2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047). - BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03. 07. 2014 V S 13/14 - …
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Etwas anderes kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055; vom 3. Juli 2014 - V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574). - BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13
Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper - …
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Etwas anderes kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055;… vom 3. Juli 2014 - V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574). - FG München, 27.09.2018 - 11 K 2862/16
Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide
Auszug aus BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.09.2018 - 11 K 2862/16 aufgehoben.
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden …
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. Mai 2020 (…X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 8-13 und Ls. 1) - nach Erlass des angegriffenen Beschlusses des Berufungsgerichts und in Abgrenzung zu dem von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2019 (BFHE 264, 409) - entschieden, dass ein über das beA eingereichtes elektronisches Dokument wirksam bei Gericht eingegangen ist, wenn es auf dem für dieses eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert worden ist. - BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18
Aktivitätsüberwachung - Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit …
Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (M. Vollkommer, MDR 2019, 1273, 1274) ergibt sich indes auch aus dieser Regelung nicht, dass ein im internen Gerichtsbetrieb auftretender Fehler zur Unwirksamkeit der Einreichung führt.Hierbei ist er davon ausgegangen, dass ein Dokument nicht eingegangen ist, wenn es vom zentralen Intermediär-Server des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs nicht dem Bundesfinanzhof zugestellt, sondern in ein Verzeichnis für korrupte Nachrichten verschoben worden ist, auf das der Server des Bundesfinanzhofs keinen Zugriff hat, und wenn der Bundesfinanzhof von diesem Vorgang nicht benachrichtigt worden ist (BFH, NJW 2019, 2647, 2648).
- BFH, 15.04.2021 - IV R 25/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Nachdem die Klägerin mit Vorsitzendenschreiben vom 07.02.2019 darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass eine Revisionsbegründung noch nicht beim BFH eingegangen sei, hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 11.02.2019 ein Übermittlungsprotokoll vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass sie am 28.01.2019, also vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision, eine Revisionsbegründung unter Nutzung der dafür von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellten Webanwendung aus dem "besonderen elektronischen Anwaltspostfach" ihrer Bevollmächtigten an den BFH gesendet hat (vgl. zum damaligen technischen Ablauf BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 1).Auch sie konnten nicht erkennen, dass die Nachricht angehalten worden und dem BFH nicht zugegangen war (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 1).
- BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.;… ebenso bereits BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554; Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb) 19 22 .Rn. 20 Diese Rechtsprechung des BVerfG ist bereits zwei neueren BFH-Entscheidungen zugrunde gelegt worden (…BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, Rz 10, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554), die allerdings nicht zur Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers ergangen sind.
Diese Einschätzung liegt der Sache nach auch den beiden BFH-Beschlüssen in BFH/NV 2017, 1047 und in BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554 zugrunde.
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.12.2020 - VII R 14/20, Rz 16 und vom 04.03.2014 - VII B 131/13, Rz 8; BFH-Beschlüsse vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 3 und vom 03.07.2014 - V S 15/14, Rz 5). - FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2019 - 7 V 7130/19
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2012 …
Denn wie der Beschluss des BFH vom 05.06.2019 IX B 121/18 (Betriebs-Berater - BB - 2019, 1960) zeigt, ist nicht völlig ausgeschlossen, dass trotz eines positiven Sendeberichts ein im elektronischen Rechtsverkehr versandtes Dokument nicht an den Empfänger gelangt.Rn. 34 (1) Da die Antragstellerin ihren Einspruch auf einem formell ordnungsgemäßen Weg eingelegt hat, durfte ihr Bevollmächtigter nach dem Empfang eines die erfolgreiche Übermittlung bestätigenden Sendeberichts davon ausgehen, dass der Einspruch dem Antragsgegner zugegangen war (vgl. BFH, Beschluss vom 05.06.2019, BB 2019, 1960).
- BFH, 12.11.2024 - VIII B 87/23
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit
Rn. 5 bb) Nur ausnahmsweise darf der abgelehnte Richter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitwirken, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 3, m.w.N.).Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch die Mitwirkung an einer inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 4, m.w.N.; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269, unter IV.2.a und vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, juris, Rz 17).
Dann ist die Entscheidung durch den abgelehnten Richter selbst willkürlich (BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 4).
- BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft …
Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 3, …und vom 03.07.2014 - V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, Rz 5;… Senatsbeschluss vom 04.03.2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, Rz 8).Das ist u.a. dann der Fall, wenn ein ganzer Spruchkörper abgelehnt wird und keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, juris, Rz 15, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 3).
- BFH, 09.12.2025 - IX R 19/22
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO aufgrund fehlender …
Das FG hat die Anträge zutreffend auf Grundlage einer rein formalen Prüfung als unzulässig zurückgewiesen und damit keinerlei inhaltliche Prüfung vorgenommen, die den Richter Z zum "Richter in eigener Sache" machen würden (vgl. z.B. zu Entscheidungen über Ablehnungsgesuche BFH-Beschluss vom 12.11.2024 - VIII B 87/23, Rz 5; Senatsbeschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 4; BVerfG-Beschlüsse vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269, unter IV.2.a, und vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, Rz 17). - BFH, 15.04.2021 - IV R 27/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Nachdem die Klägerin mit Vorsitzendenschreiben vom 07.02.2019 darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass eine Revisionsbegründung noch nicht beim BFH eingegangen sei, hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 11.02.2019 ein Übermittlungsprotokoll vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass sie am 28.01.2019, also vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision, eine Revisionsbegründung unter Nutzung der dafür von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellten Webanwendung aus dem "besonderen elektronischen Anwaltspostfach" ihrer Bevollmächtigten an den BFH gesendet hat (vgl. zum damaligen technischen Ablauf BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 1).Auch sie konnten nicht erkennen, dass die Nachricht angehalten worden und dem BFH nicht zugegangen war (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 1).
- BFH, 15.04.2021 - IV R 26/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
- OLG Frankfurt, 03.11.2021 - 6 U 131/21
Keine Wiedereinsetzung bei gescheiterter rechtzeitiger Übermittlung der …
- BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23
Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers
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