Rechtsprechung
| BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97 |
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- Judicialis
- Simons & Moll-Simons
EStG § 18, § 15 Abs. 2 Satz 1
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§ 18 EStG
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EStG § 18, § 15 Abs. 2 Satz 1
Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt - Gewinnerzielungsabsicht
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 18, 15 EStG
Einkommensteuer; Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjährigen Verlusten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Definition
- Gewerbebetrieb
- Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
- Die Gewinnerzielungsabsicht
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 30.11.1994 - 9 K 213/92
- BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Papierfundstellen
- BFHE 186, 206
- NJW 1998, 2471
- MDR 1998, 1252
- VersR 1998, 1266
- BB 1998, 1775
- DB 1998, 1742
- AnwBl 1999, 129
- BStBl II 1998, 663
- NZG 1998, 868
Wird zitiert von ... (119) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Nach dem Urteil des BFH vom 19. November 1985 VIII R 4/83 (BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289) reiche es zur Entkräftung des Anscheinsbeweises für eine Gewinnerzielungsabsicht aus, wenn das FA die ernsthafte Möglichkeit darlege, daß im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach Gewinn, sondern persönliche Beweggründe für die Fortführung der Tätigkeit bestimmend gewesen seien.a) Im Streitfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Kläger seine Rechtsanwaltskanzlei in der Absicht betrieben hat, Gewinne zu erzielen; denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
Diese Auslegung liegt auch der Entscheidung des VIII. Senats des BFH zum Getränkegroßhandel (in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289) zugrunde, in der die Vorinstanz die objektive Unmöglichkeit der Erwirtschaftung von Gewinnen aus der Tatsache abgeleitet hatte, daß außergewöhnliche Verlustursachen nicht ersichtlich waren.
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766) ist die Gewinnerzielungsabsicht wie jede innere Tatsache anhand äußerer Merkmale zu beurteilen.Bei längeren Verlustperioden muß aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb (1)).
- BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86
Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht …
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Darin sei ein Umstand zu sehen, der die persönliche Lebensführung berühre (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, und vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564). - BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79
Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Darin sei ein Umstand zu sehen, der die persönliche Lebensführung berühre (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, und vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564). - FG Niedersachsen, 13.02.1997 - IX 251/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Wohnmobilen; …
Auszug aus BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Demgegenüber müsse in diesem Fall mit dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Februar 1997 IX 251/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 661) davon ausgegangen werden, daß die objektiven Umstände --wie Umfang der Tätigkeit und Ausstattung der Kanzlei-- im Sinne eines Indizienbeweises dafür sprächen, daß der freiberufliche Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werde.
- BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung
Langjährige Verluste eines selbständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften bestreitet, sprechen regelmäßig dafür, dass er seine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen fortführt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1998 XI R 10/97 (BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663) spreche der Beweis des ersten Anscheins für die Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts.
Der Streitfall könne angesichts der verschwindend geringen Honorareinnahmen der Klägerin nicht mit der Senatsentscheidung in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 verglichen werden.
Der Streitfall unterscheidet sich maßgeblich von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 zugrunde lag.
Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276; in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, …und vom 26. April 1989 VI R 104/86, BFH/NV 1989, 696).
a) Ein für eine Gewinnerzielungsabsicht sprechender Anscheinsbeweis entfällt bereits dann, wenn nach den Feststellungen des FG die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend waren (…BFH-Beschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204; BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202;… vom 22. März 1996 III R 49/95, BFH/NV 1996, 812).
Der Sachverhalt des Streitfalls unterscheidet sich wesentlich von dem der Senatsentscheidung in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, auf die sich die Klägerin beruft.
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung -anders als Tätigkeiten im Hobbybereich- typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289 für Großhandelsunternehmen; BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 für freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt). - BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01
Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler
Daraus auf eine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei zu schließen, ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (sog. subjektiver Liebhabereibegriff seit Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb (1); BFH-Urteile vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276; vgl. auch z.B. Hutter, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 344;… Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 2 Rdnr. 22, m.w.N.).Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch die Eigenart der zu beurteilenden Tätigkeit, zu berücksichtigen (Großer Senat des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424; in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333).
- BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit
Eine Arztpraxis sei daher ebenso wie eine Rechtsanwaltskanzlei aus objektiven Gründen zur Gewinnerzielung geeignet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).
Zwar hat der XI. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 ausgeführt, der Umstand allein, dass der (dortige) Kläger wegen anderweitiger hoher Einkünfte in der Lage war, die aus der "repräsentativen Kanzleiführung" jährlich anfallenden Verluste zu tragen, begründe kein solches persönliches Motiv (BFH-Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, zu II. 2. c der Entscheidungsgründe).
- BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
Vielmehr muss bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455; in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.c; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, unter 1.;… vom 2. August 1994 VIII R 55/93, BFH/NV 1995, 866, unter 1.b; vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.1.; vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727;… in BFH/NV 1999, 1081, unter II.1.b cc;… vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23;… vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160, unter II.1.c; vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85, unter 1.b, und vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 1.b).Vielmehr war in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen gerade die fehlende ausdrückliche Feststellung persönlicher Motive durch das FG tragend für die Aufhebung finanzgerichtlicher Urteile, in denen das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht verneint worden war (z.B. BFH-Urteile in BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 30. Oktober 1986 IV R 175/84, BFHE 148, 119, BStBl II 1987, 89; in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663;… in BFH/NV 2000, 23, und in BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85).
Im Gegenteil hat der BFH mehrfach klargestellt, dass allein dieser Umstand zur Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht nicht ausreicht (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 866, unter 2.b cc, und in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.2.c).
- BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01
Architektentätigkeit als Liebhaberei
Die Annahme einer nur subjektiv schlechten Betriebsführung genüge nicht, weil sie die Geeignetheit des Betriebs, Gewinne zu erzielen, nicht in Frage stelle (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).Darin unterscheide sich der Streitfall von dem Sachverhalt im Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663.
Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) muss eine derartige Gewinnerzielungsabsicht bestehen (BFH-Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, sowie Senatsurteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).
Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (vgl. insbesondere Senatsurteil in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, m.w.N., sowie BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, …und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).
Zu Recht hat es dabei aus dem BFH-Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 geschlossen, dass für die Verluste nicht nur eine subjektiv schlechte Betriebsführung, sondern --mangels außergewöhnlicher Verlustursachen-- auch die objektiv fehlende Eignung des Betriebs des Klägers zur Gewinnerzielung verantwortlich sei.
- BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
Honorareinnahmen
Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" muss eine derartige Gewinnerzielungsabsicht bestehen (BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, …und vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).
- BFH, 13.05.2025 - VIII B 50/24
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts
Hierin liege eine Divergenz zu dem Urteil des XI. Senats des BFH vom 22.04.1998 - XI R 10/97 (BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663), in dem der Rechtssatz aufgestellt worden sei, dass bei Betriebsausgaben, die aus persönlichen Motiven getätigt würden, ausschließlich § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG Anwendung finde.Der XI. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung tragend ausgeführt, dass dann, wenn aufgrund der erzielten Umsätze eines Unternehmens --aus betriebswirtschaftlicher Sicht-- davon ausgegangen werden könne, dass bei vernünftiger Ausgabenreduzierung wegen der objektiven Gewinneignung des Betriebs keine Verluste, sondern Gewinne erzielt worden wären, sich nicht die Frage stelle, ob das Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werde, sondern allenfalls die Frage, ob einzelne Aufwendungen die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren und deshalb nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG ganz oder teilweise vom Betriebsausgabenabzug auszuschließen seien (BFH-Urteil vom 22.04.1998 - XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.2.b).
Rn. 9 Das FG hat seiner Entscheidung vielmehr den im Urteil des XI. Senats des BFH vom 22.04.1998 - XI R 10/97 (BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663) aufgestellten Rechtssatz zugrunde gelegt und ist zu dem Schluss gekommen, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Streitfalls die vom Kläger aufgewendeten Raum- und Personalkosten keinen unangemessenen Repräsentationsaufwand darstellten und das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG nicht greife.
Auch hierin liegt, ungeachtet der hohen sechsstelligen Umsätze des Klägers, keine Divergenz zu dem Urteil des XI. Senats des BFH vom 22.04.1998 - XI R 10/97 (BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).
Entscheidend ist, ob eine Kanzlei bei einer Gesamtbetrachtung nach der Art ihrer Führung objektiv geeignet ist, nachhaltig Gewinn zu erzielen (BFH-Urteil vom 22.04.1998 - XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663;… BFH-Beschluss vom 18.04.2013 - VIII B 135/12, BFH/NV 2013, 1556, Rz 5).
In der Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass Aufwendungen, die zwar dem Grunde nach Betriebsausgaben sein können, aber nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG einkommensteuerlich einem Abzugsverbot unterliegen und deshalb steuerlich den Gewinn nicht mindern, in der Totalgewinnprognose bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen sind (…vgl. BFH-Urteile vom 09.04.2014 - X R 40/11, BFH/NV 2014, 1359; vom 22.04.1998 - XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.2.b).
- BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01
Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb
aa) Die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1998 XI R 10/97 (BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).Dazu trägt der Kläger vor, das FG habe den Grundsatz aufgestellt, Verlustphasen von 14 Jahren seien in der Land- und Forstwirtschaft geeignet, dem Steuerpflichtigen die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen; demgegenüber habe der XI. Senat des BFH in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 selbst bei Verlusten über 20 Jahre hin eine Gewinnerzielungsabsicht für möglich gehalten.
Abgesehen davon, dass es sich im Fall des Urteils in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 um einen freiberuflich tätigen Rechtsanwalt gehandelt hatte, der in dem zu beurteilenden Zeitraum von 20 Jahren immerhin in 5 Jahren auch Gewinne von zum Teil erheblichem Umfang erzielt hatte, beruht das angefochtene Urteil nicht allein auf der Feststellung, dass der Kläger in den 14 Jahren seit der Übernahme der Weinbauflächen im Wege vorweggenommener Erbfolge ausschließlich Verluste erwirtschaftet hatte; Verluste, die in diesem Zeitraum mit 1, 4 Mio. DM weitaus höher waren als die des Rechtsanwalts im Zeitraum von 20 Jahren, der im Übrigen jährlich sehr viel höhere Umsätze aufzuweisen hatte als der Kläger.
bb) Die Vorentscheidung weicht auch insoweit nicht von dem Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 ab, als sie die anderweitigen hohen Einkünfte des Klägers und seiner Ehefrau als Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen gewertet hat.
Zwar hat der XI. Senat des BFH --worauf der Kläger zutreffend hinweist-- in jener Entscheidung ausgeführt, der Umstand allein, dass der (dortige) Kläger wegen anderweitiger hoher Einkünfte in der Lage war, die aus der "repräsentativen Kanzleiführung" jährlich anfallenden Verluste zu tragen, begründe kein solches persönliches Motiv (BFH-Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, zu II.2.c der Entscheidungsgründe).
- FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 1576/98
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater
Zwar wende er zutreffend ein, dass eine Steuerberatungspraxis regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet sei, der Befriedigung privater persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH, BStBl II 1998, 663 ).Ebenso wie bei der Einkunftsart "Gewerbebetrieb", bei der die Absicht der Gewinnerzielung zu den ausdrücklich erwähnten Tatbestandsmerkmalen gehört (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG in der ab 1984 geltenden Fassung) ist auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommenssteuerlich relevanten Tätigkeit (s. auch § 18 Abs. 5 EStG bzw. nach Wegfall des alten § 18 Abs. 4 nunmehr § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG , wonach u.a. § 15 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG entsprechend anzuwenden sind, d.h. Einkünfte aus selbständiger Arbeit liegen auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur Nebenzweck ist; diese Vorschrift gibt nur einen Sinn, wenn die Gewinnerzielungsabsicht auch bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit Tatbestandsmerkmal ist (s. auch BFH, BStBl II 1998, 663 Nr. 1, 1. Absatz).
Beweisanzeichen sind z.B., ob aus der Sicht eines sachkundigen Beobachters ein Betrieb seiner Wesensart und /oder der Art der Bewirtschaftung objektiv geeignet oder ungeeignet ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH/NV 1989, 574 und bezüglich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit BFH, BStBl II 1998, 663, 664 re. Sp. unten).
Eine andere Beurteilung des Falles ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil BStBl II 1998, 663 .
Nach den Ausführungen des BFH spricht bei einer Rechtsanwaltskanzlei der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie in der Absicht betrieben wird, Gewinne zu erzielen, denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, zur Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH, BStBl II 1998, 663, 665 Nr. 2 Buchst. a).
Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH, BStBl II 1998, 663 ) zuzulassen.
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
- FG Köln, 19.01.2022 - 5 K 1311/20
Einkommensmindernde Berücksichtigung von Aufwendungsüberschüssen aus einer …
- FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 3882/00
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht eines Arztes in der Schlussphase der …
- BFH, 28.11.2002 - XI B 12/00
Liebhaberei, grundsätzliche Bedeutung
- FG Münster, 14.12.2011 - 7 K 3913/09
Liebhaberei: Verlustreiche Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin
- FG Düsseldorf, 13.11.2003 - 14 K 7839/00
Gewinnerzielungsabsicht; Arztpraxis; Verluste; Geringfügige Umsätze; …
- BFH, 07.11.2001 - I R 14/01
Vergütungsgläubiger - Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte - Steuerrechtlich …
- FG Thüringen, 21.11.2013 - 2 K 728/11
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Künstlers
- BFH, 28.11.2002 - XI B 13/00
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung an die Darlegung des …
- BFH, 28.11.2002 - XI B 14/00
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung an die Darlegung des …
- FG München, 09.10.2009 - 7 K 1731/07
Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit
- FG München, 10.11.1999 - 5 K 944/97
Rechtsanwaltstätigkeit als Liebhaberei; Einkommensteuer 1990 und 1991
- BFH, 20.03.2001 - XI S 10/00
Liebhaberei bei Dozententätigkeit
- BFH, 21.04.2026 - VIII R 26/23
Liebhaberei bei Steuerberatung
- FG Köln, 19.05.2010 - 10 K 3679/08
Mangelnde Gewinnerzielungsabsicht eines Freiberuflers
- FG Münster, 25.04.2012 - 11 K 1021/10
Keine Anerkennung einer 18 Jahre dauernden, nachhaltig Verluste erzielenden …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer …
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
- BFH, 05.08.2004 - IV B 224/02
Liebhaberei; Rechtsanwalt
- FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?
- FG Münster, 22.08.2012 - 7 K 2000/11
Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei
- BFH, 04.12.2001 - X B 20/01
NZB; neues Zulassungsrecht
- FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16
Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden …
- BFH, 17.07.2024 - VIII B 48/23
Vorläufigkeitsvermerk zur Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflichen …
- FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19
Inanspruchnahme für Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz …
- BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 13 K 8452/97
Gewinnerzielungsabsicht; Rechtsanwalt mit Kleinstumsätzen; Hauptberufliche …
- BFH, 18.04.2013 - VIII B 135/12
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts mit Angestellten
- BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
- BFH, 22.07.2025 - VIII R 23/23
Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des …
- BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03
Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)
- FG Düsseldorf, 18.01.2001 - 16 K 3182/97
Architekturbüro als Liebhaberei bei objektiver Unmöglichkeit, Totalgewinn zu …
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12
"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher …
- FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10
Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen …
- FG Düsseldorf, 18.01.2001 - 16 K 3576/97
Architekturbüro als Liebhaberei bei objektiver Unmöglichkeit, Totalgewinn zu …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01
Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG
- FG München, 29.01.2018 - 7 K 50/16
Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden …
- BFH, 27.05.2008 - VIII B 123/07
Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Divergenz - Frage der …
- FG Düsseldorf, 18.01.2001 - 16 K 3577/97
Architekturbüro als Liebhaberei bei objektiver Unmöglichkeit, Totalgewinn zu …
- FG Köln, 13.06.2012 - 5 K 3525/10
Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit
- BFH, 01.04.2008 - X B 257/07
Vorliegen einer Divergenz - Geltendmachung eines Verstoßes gegen die …
- BFH, 16.04.2002 - X B 102/01
Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz
- BFH, 26.02.2003 - XI B 177/02
Ordnungsgemäße Darlegung eines Zulassungsgrundes i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 …
- BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie
- FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01
Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit …
- FG München, 02.08.2004 - 15 K 4609/00
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit eines pensionierten …
- FG Münster, 30.01.2004 - 11 K 1638/02
Nebenberufliche Verlagstätigkeit
- FG Niedersachsen, 27.08.2003 - 2 K 707/99
Anforderungen an das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ; Steuerliche …
- FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99
Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose
- FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01
Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der …
- FG Niedersachsen, 25.04.2001 - 2 K 491/98
Voraussetzungen der Liebhaberei bei langjährigen Verlusten aus dem Betrieb einer …
- FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug
- BFH, 07.11.2012 - X B 4/12
Zweistufige Prüfung bei Liebhaberei; Berücksichtigung privater Motive bei länger …
- FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17
Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass …
- FG Düsseldorf, 31.05.2005 - 10 K 1657/02
Nichtigkeit; Vorläufigkeitsvermerk; Bestimmtheit; Einkunftsart; Liebhaberei; …
- FG Nürnberg, 10.06.1999 - IV 363/97
- BFH, 20.07.2011 - X B 159/10
Gewinnerzielungsabsicht - Mitverantwortung der Beteiligten bei der Sachaufklärung
- FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung …
- FG Münster, 09.02.2006 - 5 K 1841/04
Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 12 AbgG
- BFH, 03.06.2004 - XI B 188/03
Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Anwendung von nicht allgemein bekannten …
- FG Münster, 02.09.2025 - 1 K 102/23
Sonderausgaben - Zum Spendenabzug bei Zahlungen des Gesellschafters an eine gGmbH …
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
Network-Marketing-Unternehmen als Liebhaberei-Unternehmen
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 4071/04
Selbständiger Weinhandel einer im Baugewerbe tätigen GmbH & Co. KG als …
- FG Düsseldorf, 26.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 14 K 1526/02
Änderungsbefugnis bei Vorläufigkeitsvermerk; Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- BFH, 30.04.2004 - IV B 93/02
Liebhaberei
- FG Köln, 23.05.2012 - 4 K 2429/09
Bindungswirkung zur Abzugsfähigkeit festgestellter Sonderausgaben, …
- FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02
Steuerabzug bei Bauleistungen; Freistellungsbescheinigung; Inländischer Anbieter; …
- BFH, 14.12.2000 - VIII B 68/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung - …
- FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten in beträchtlicher Höhe über …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast …
- FG München, 25.05.2009 - 7 K 1531/07
Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG für Vergütungen an ausländische Sportler
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei einem im Rahmen eines …
- FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
Pensionsbetrieb als Liebhabereibetrieb
- BFH, 29.08.2000 - III B 27/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Grundsätzliche Bedeutung - …
- FG Niedersachsen, 18.01.2018 - 14 K 5/17
Streit über die Haftung für die Besteuerung von Einkünften ausländischer …
- FG München, 21.11.2016 - 7 K 3067/15
Einheitliche und gesonderte Feststellung, Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht, …
- FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2014 - 5 K 893/09
Anscheinsbeweis für fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Nebentätigkeit auf der …
- FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10
Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02
Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei
- FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 556/07
Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei einem Berufssportler …
- FG München, 11.07.2007 - 1 K 597/07
Steuerliche Absetzbarkeit der i.R. einer Rechtsanwaltstätigkeit entstandenen …
- FG München, 28.03.2007 - 9 K 2689/04
Anspruch auf steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer gewerblichen …
- FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 9068/98
Betreiben einer Tierheilpraxis als Liebhabereibetrieb
- FG München, 05.07.2006 - 9 K 616/05
Gewinnerzielungsabsicht bei dauernden Verlusten im Rahmen eines Strukturvertriebs
- FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische …
- FG München, 21.01.2003 - 13 K 4478/98
Abgrenzung zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft; Vercharterung …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2002 - 3 K 1044/00
Groß- und Einzelhandel mit Haushaltsartikeln, Kosmetik, Reinigungsprodukten und …
- FG München, 26.11.2010 - 8 K 1108/09
Liebhaberei
- FG München, 13.04.2010 - 6 K 1403/09
Gewinnerzielungsabsicht des Handels im Rahmen eines Strukturvertriebs
- FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 281/00
Vorläufige Nichtanerkennung von Verlusten bei Indizien für fehlende …
- FG Münster, 14.12.2000 - 2 K 188/97
Bezugsobjekte der Totalgewinnprognose
- FG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 3 K 3458/98
Vom Steuerpflichtigen zu beweisende Gewinnerzielungsabsicht bei Beteiligung an …
- FG Köln, 03.09.2014 - 2 K 2875/09
Einkommensteuer: Liebhaberei bei einem Gartenbaubetrieb
- FG Köln, 23.09.2005 - 15 K 4853/03
Abzugsverpflichtung gem. § 50a EStG bei an ausländisches Kunstmuseum gezahlter …
- FG Rheinland-Pfalz, 04.02.2000 - 3 K 1664/97
Gross- und Einzelhandel mit Euronet-Produkten keine Liebhaberei
- FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 54/03
Gewinnerzielungsabsicht bei Verträgen unter nahen Angehörigen
- FG München, 30.04.2001 - 13 V 340/01
Nebenberufliche Schriftstellertätigkeit als Liebhaberei.; Aussetzung der …
- FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 13 K 2117/99
Gewinnerzielungsabsicht; Rechtsanwalt mit Kleinstumsätzen; außergewöhnliche …
- FG München, 26.11.1999 - 13 K 1091/99
Jahreswagenverkauf durch Arbeitnehmer eines Kfz-Herstellers kein Gewerbebtrieb; …
- FG München, 25.03.1999 - 8 K 45/98
Einzelhandel mit Kindermoden im eigenen Einfamilienhaus als Liebhaberei
- FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 6110/91
Liebhaberei; Totalgewinnprognose; Gewinnerzielungsabsicht; Gewerbebetrieb; …
- FG Nürnberg, 10.07.2002 - III 254/00
Liebhaberei bei Betreiben eines Kfz-Mechanikerbetriebs mit angeschlossenem …
- FG Niedersachsen, 15.08.2001 - 2 K 685/00
Möglichkeit der vorläufigen Feststellung eines Verlusts; Vorliegen einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.12.2000 - 3 K 1772/98
Verlustabzug wegen Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay; Entkräftung von …
- FG Düsseldorf, 09.06.1999 - 2 K 7411/96
Spenden; Unentgeltlichkeit; Gegenleistung; Feststellungslast; Einkommensteuer …
- FG Sachsen, 15.08.2001 - 2 K 685/00
Zulässigkeit der vorläufigen Veranlagung eines Steuerbescheides
- FG Berlin, 18.05.1999 - 5 K 5397/98
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