Rechtsprechung
| BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
- openjur.de
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
- Bundesfinanzhof
UStG § 3a Abs 1, UStG § 3b Abs 1, UStG § 3a Abs 1, UStG § 3b Abs 1
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung - rechtsinformationen.bund.de
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3a Abs 1 UStG 1993, § 3b Abs 1 UStG 1992, § 3a Abs 1 UStG 1999, § 3b Abs 1 UStG 1999
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung - IWW
- Betriebs-Berater
Hochseeangelreisen einheitliche Beförderungsleistung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 3a Abs. 1; UStG § 3b Abs. 1
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 3a Abs. 1; UStG § 3b Abs. 1
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hochseeangelreisen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bei mehrtägiger Hochseeangelreise stellen Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zur Personenbeförderung dar; Einordnung von ...
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hochseeangelreisen einheitliche Beförderungsleistung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
- pwc.de (Kurzinformation)
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Hochseeangelreisen als eine einheitliche Beförderungsleistung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ort der sonstigen Leistung
- Die einzelnen Dienstleistungen des § 3a UStG
- Vermietung von Beförderungsmitteln
- Personenbeförderung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 4 K 41/05
- BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Papierfundstellen
- BFHE 233, 348
- BB 2011, 1685
- DB 2011, 1556
- BStBl II 2011, 737
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (16)
- BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07
Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbstständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (…BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, jeweils m.w.N.).Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --Card Protection Plan Ltd (CPP)--, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
Freilich kann es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (BFH-Urteil in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109); dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (…BFH-Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).
- BFH, 04.07.2002 - V R 41/01
Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung; Angeln gegen Entgelt
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Rn. 26 d) Zu Unrecht beruft sich das FA auf die BFH-Urteile vom 7. Mai 1975 V R 30/71 (BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) und vom 4. Juli 2002 V R 41/01 (BFH/NV 2002, 1622).In dem Urteil in BFH/NV 2002, 1622 war bereits keine Beförderungsleistung zu beurteilen.
- BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Rn. 18 a) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei einer Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung die erbrachten Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen Nebenleistungen zu der Hauptleistung der Beförderung sind und deren rechtliches Schicksal teilen; eine derartige Schiffspauschalreise wird nicht zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang verbunden, der als eine Leistung eigener Art beurteilt werden muss (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb;… vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164).Rn. 25 Weder das Ermöglichen des Angelns in den Fanggebieten noch die Nutzung der Einrichtungen zur Bearbeitung des Fanggutes durch die Angler begründen demnach einen Ausnahmefall, in dem die Reisenden wegen der Annehmlichkeiten eines besonderen Schiffs oder wegen außergewöhnlicher Darbietungen auf dem Schiff keinen Wert auf die Beförderung und die Beförderungsstrecke legen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb).
- BFH, 28.09.1987 - V B 106/86
Voraussetzungen unter denen die Rechtmäßigkeit eines Bescheides für ernstlich …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Die Tatsache der Beförderung durch ein dafür geeignetes Fahrzeug entfällt nicht, wenn das Motiv nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1983 V S 13/83, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1984, 122, und vom 28. September 1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339).Rn. 20 b) Soweit das FG im Streitfall eine Beförderungsleistung mit der Begründung abgelehnt hat, es komme den Kunden auf das Erlebnis an, auf hoher See in bestimmten Fanggebieten das Angeln auszuüben, steht dies im Widerspruch zur dargelegten Rechtsprechung, wonach es eine Beförderungsleistung nicht ausschließt, wenn das Motiv der Reise nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 339).
- BFH, 07.05.1975 - V R 30/71
Bergung von Kies - Bergung aus dem Meer - Lieferung - Beförderung von Material - …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Rn. 26 d) Zu Unrecht beruft sich das FA auf die BFH-Urteile vom 7. Mai 1975 V R 30/71 (BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) und vom 4. Juli 2002 V R 41/01 (…BFH/NV 2002, 1622). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --Card Protection Plan Ltd (CPP)--, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109). - EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Hierfür spricht auch, dass sie ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und ohne gesondertes Entgelt genutzt werden konnten und der hierfür ggf. anzusetzende Wertanteil im Verhältnis zu dem Wert der Beförderungsleistung einschließlich der Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen jedenfalls geringfügig wäre (vgl. zur Bedeutung des Werts der Leistung BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433, unter II.1.b und 2.a unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 --Madgett und Baldwin--, Slg. 1998, I-6229, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 129). - BFH, 15.01.2009 - V R 9/06
Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Hierfür spricht auch, dass sie ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und ohne gesondertes Entgelt genutzt werden konnten und der hierfür ggf. anzusetzende Wertanteil im Verhältnis zu dem Wert der Beförderungsleistung einschließlich der Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen jedenfalls geringfügig wäre (vgl. zur Bedeutung des Werts der Leistung BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433, unter II.1.b und 2.a unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 --Madgett und Baldwin--, Slg. 1998, I-6229, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 129). - BFH, 11.11.2004 - V R 30/04
Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz - …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --Card Protection Plan Ltd (CPP)--, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109). - BFH, 17.04.2008 - V R 39/05
Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung …
Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbstständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.09.1996 - V R 129/93
Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …
- BFH, 26.04.2010 - V B 3/10
Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und …
- FG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 4 K 41/05
Keine Steuerbefreiung für mehrtägige Hochseeangelfahrten
- FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07
Segelcharter als Beförderungsleistung
- BFH, 29.08.1996 - V R 103/93
Steuerliche Anerkennung unentgeltlicher Leistungen an das Personal
- BFH, 08.12.1983 - V S 13/83
- BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld …
Rn. 14 Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).
Rn. 20 c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).
Die Beurteilung als Beförderungsleistung ist nach der Rechtsprechung weiter nicht deswegen ausgeschlossen, weil dem Kunden während der Beförderung zusätzliche Annehmlichkeiten geboten werden (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160).
So beeinflusst nach dem BFH-Urteil in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737 z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird.
- BFH, 03.11.2011 - V R 16/09
Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von …
Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer für den Leistungsempfänger zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFH/NV 2011, 2189; vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH). - FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
Vermietung einer Stadthalle als umsatzsteuerbefreite Grundstücksüberlassung
Sie dürfen für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern müssen das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl. II 2011, 737; EuGH-Urteil vom 27. September 2012 Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse, juris).Dabei kann für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt oder wenn die Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH in BStBl. II 2011, 737).
Hierfür spricht auch, dass diese Nebenleistungen der Klägerin ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und ohne gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden konnten (vgl. BFH in BStBl. II 2011, 737).
- BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" …
Rn. 26 Die erforderliche Gesamtbetrachtung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (…vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Rz 19 f.;… BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, sowie EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013 C-224/11 --BGZ Leasing--, HFR 2013, 270, Deutsches Steuerrecht 2013, 193, Rz 30 ff., jeweils m.w.N.) zu der Frage, ob mehrere zusammenhängende Leistungen als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind, ist im Wesentlichen das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung durch das FG, die den BFH grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindet.Rn. 29 aa) Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1961 II 202/57 U, BFHE 73, 502, BStBl III 1961, 450; vgl. auch BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N.).
Ferner hat der BFH erneut klargestellt, dass es der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegensteht, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in der wirtschaftlichen Nutzung einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (vgl. Urteile vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris, Rz 17, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Orientierungssatz 1 und Rz 20 zum Hochseeangeln; vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19 zu Stadtrundfahrten).
- FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
Rn. 178 aa) Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).Rn. 179 Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
So beeinflusst z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737).
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis …
Dem entsprechend seien in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ein im Rahmen eines Hochseeangeltörns erbrachter Verpflegungsservice (Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 233, 348, BStBl II 2011, 737, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 956, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2011, 692) ebenso wie Bewirtungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kabinenschiffreise (Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, UR 1997, 95) als derartige unselbständige Nebenleistungen eingestuft worden.Deshalb ist das Wesen beziehungsweise [bzw.] sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO. S. 738 Rn. 15).
Freilich kann es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2009 - C-572/07 - [RLRE Tellmar Property] UR 2009, 557, 559 Rn. 23; dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO. S. 738 Rn. 16).
Rn. 23 Im Rahmen von Verpflegungs-/Bewirtungsleistungen ist in der Rechtsprechung die Ausgabe von Speisen und Getränken aus Anlass eines Hochseeangeltörns (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO.) ebenso wie bei einer Kabinenschiffreise (BFH…, Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - aaO.) als derartige unselbständige Nebenleistung eingestuft worden.
- BFH, 27.02.2014 - V R 14/13
Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen
Hiervon geht der BFH auch bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise aus (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Leitsatz). - BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines …
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH):. - FG München, 16.04.2013 - 2 K 3443/10
Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferungen im Zusammenhang mit …
Dies sind Leistungen, die im Vergleich etwa zur Grundstückslieferung, also im Vergleich zu der Hauptleistung, aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers nebensächlich sind, mit ihr eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommen (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl. II 2011, 737, und vom 10. Januar 2013 V R 31/10, juris; EuGH-Urteil vom 27. September 2012 Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse, HFR 2012, 1210). - FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
Rn. 179 aa) Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).Rn. 180 Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
So beeinflusst z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737).
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- BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09
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Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen …
- FG Hessen, 21.05.2014 - 6 K 2858/11
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- FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung, die in der einheitlichen Erteilung …
- FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
Ermäßigter Steuersatz für sog. Kombifahrten mit dem Schiff
- FG Hessen, 15.09.2011 - 6 K 1379/05
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- FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners …
- FG München, 13.10.2011 - 14 K 1703/09
Ort der sonstigen Leistung bei der Vercharterung von Yachten - Begriff …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08
Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei …
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