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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15
BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 (https://dejure.org/1983,15)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 (https://dejure.org/1983,15)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 (https://dejure.org/1983,15)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung - Inkrafttreten - Bebauungspläne - Bekanntmachung der Genehmigung - Einsicht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 283
  • NVwZ 1984, 430
  • DVBl 1984, 183
  • BauR 1984, 45
 
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Wird zitiert von ... (324)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Rn. 35 a) Das Rechtsstaatsprinzip, das in der Verfassung nur zum Teil näher ausgeformt ist, enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote; es bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben (BVerfGE 7, 89 [92/93]; 25, 269 [290]; 57, 250 [276 oben]).

    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers, dem Rechtsstaatsprinzip bei der Normsetzung Rechnung zu tragen; erst wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände, und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeit unzweideutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, kann eine Regelung als rechtsstaatswidrig beanstandet werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [276]).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Materie "Bodenrecht" umfaßt auch das Bauplanungsrecht; Bebauungspläne bestimmen die rechtliche Qualität des Bodens, indem sie generell regeln, in welcher Weise die Grundstücke genutzt, insbesondere, ob und in welcher Weise sie bebaut werden dürfen (vgl. BVerfGE 3, 407 [424]; 33, 265 [286 f.]).

    Zum Bauplanungsrecht gehört auch die Regelung des § 12 Satz 3 BBauG, die den Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungspläne festlegt; das Inkrafttreten der Pläne ist der maßgebliche Akt, durch den sie letztlich verbindliche Kraft erlangen und auf die Rechtslage von Grund und Boden einwirken können (vgl. BVerfGE 3, 407 [424]; 33, 265 [287]).

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Materie "Bodenrecht" umfaßt auch das Bauplanungsrecht; Bebauungspläne bestimmen die rechtliche Qualität des Bodens, indem sie generell regeln, in welcher Weise die Grundstücke genutzt, insbesondere, ob und in welcher Weise sie bebaut werden dürfen (vgl. BVerfGE 3, 407 [424]; 33, 265 [286 f.]).

    Zum Bauplanungsrecht gehört auch die Regelung des § 12 Satz 3 BBauG, die den Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungspläne festlegt; das Inkrafttreten der Pläne ist der maßgebliche Akt, durch den sie letztlich verbindliche Kraft erlangen und auf die Rechtslage von Grund und Boden einwirken können (vgl. BVerfGE 3, 407 [424]; 33, 265 [287]).

  • VGH Hessen, 10.06.1981 - IV N 11/79
    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    in dem Verfahren zur Prüfung, ob § 12 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, ber. S. 3617) mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2 GG vereinbar ist - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 1981 (IV N 11/79) -.

    Rn. 13 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluß vom 10. Juni 1981 (BauR 1981, S. 450 und DVBl. 1982, S. 363) das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgesetzt.

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Weitere Voraussetzungen bestehen nicht; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180 [210]), nach der der Bundesgesetzgeber nur dann eine Aufgabe zur Selbstverwaltungsangelegenheit erklären darf, wenn dies für den wirksamen Gesetzesvollzug notwendig ist, ist nicht einschlägig; eine derartige Regelung von Gemeindeangelegenheiten enthält § 12 Satz 3 BBauG nicht.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Rn. 35 a) Das Rechtsstaatsprinzip, das in der Verfassung nur zum Teil näher ausgeformt ist, enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote; es bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben (BVerfGE 7, 89 [92/93]; 25, 269 [290]; 57, 250 [276 oben]).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Verkündung bedeutet regelmäßig, daß die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerfGE 16, 6 [16 f. und 18]; vgl. auch BVerfGE 40, 237 [252 f. und 255]).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Daß Verkündungsvorschriften das Verfahren regeln, während Vorschriften über das Inkrafttreten von Rechtsnormen ihren Inhalt betreffen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 9 [23 f.]; 42, 263 [283]).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Daß Verkündungsvorschriften das Verfahren regeln, während Vorschriften über das Inkrafttreten von Rechtsnormen ihren Inhalt betreffen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 9 [23 f.]; 42, 263 [283]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Verkündungsregelung des § 12 Satz 3 BBauG betrifft das Verwaltungsverfahren; denn die Rechtsetzungstätigkeit der Gemeinden ist ungeachtet dessen, daß sie in mancher Hinsicht legislatorischen Charakter aufweist (vgl. BVerfGE 32, 346 [361]), im System der staatlichen Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht …

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 28/70

    Verfahren bei Auslegung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 21.10.1966 - OS IV 38/65
  • VGH Hessen, 15.03.1968 - R IV 2/66
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