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   BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06   

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https://dejure.org/2011,185
BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 (https://dejure.org/2011,185)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 (https://dejure.org/2011,185)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 (https://dejure.org/2011,185)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG
    Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs - ...

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Grundrechtsbindung der von öffentlicher Hand beherrschten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform; Rechtfertigung weitergehender Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit durch die besondere ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Grundrechtsbindung von (privatrechtlichen) Unternehmen in öffentlicher Hand ("Fraport AG")

  • debier datenbank

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs - ...

  • rewis.io

    Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbare Grundrechtsbindung der von öffentlicher Hand beherrschten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform; Rechtfertigung weitergehender Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit durch die besondere ...

  • rechtsportal.de

    Unmittelbare Grundrechtsbindung der von öffentlicher Hand beherrschten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform; Rechtfertigung weitergehender Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit durch die besondere ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Demos im Flughafen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frankfurter Flughafen darf Demonstrationen nicht generell untersagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Demos auf Flughäfen und Bahnhöfen erlaubt

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Grundrechtsbindung für "gemischtwirtschaftliche" Unternehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG zu Grundrechtsschutz und Demonstrationsrecht im Flughafengebäude

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Grundrechtsbindung für "gemischtwirtschaftliche" Unternehmen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2010)

    Mündliche Verhandlung in Sachen "Flughafenverbot Fraport"

  • internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Versammlungsfreiheit auch auf Flughäfen?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2010)

    Urteil zur Meinungsfreiheit: Shoppen und demonstrieren

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.02.2011)

    Shoppen ja, protestieren nein

Besprechungen u.ä. (10)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)

    Das BVerfG stärkt die Demonstrationsfreiheit - neue Fragen?

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Agora GmbH & Co KG: Wenn Versammlungsfreiheit Privateigentum sticht

  • faz.net (Entscheidungsanmerkung)

    Versammlungsfreiheit - Raum der Freiheit

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechtsbindung der Fraport AG

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 GG
    Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versammlungsfreiheit: Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen

  • Telepolis (Entscheidungsbesprechung)

    "Keine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums"

  • hu-berlin.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    »Keine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums« (Micha Plöse; das freischüßler 18/2010-2011, S. 29-36)

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unerwartete Konsequenzen des Fraport-Urteils

  • law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Öffentlicher Raum im Bereich privaten Eigentums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 128, 226
  • NJW 2011, 1201
  • ZIP 2011, 621 (Ls.)
  • DVBl 2011, 416
  • DÖV 2011, 325
 
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Wird zitiert von ... (329)

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Der Staat bleibt zudem auch dann an die Grundrechte gebunden, wenn er sich zur Aufgabenerfüllung zivilrechtlicher Instrumente bedient, wie das hier durch den Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge mit den zur Erfüllung seines Erziehungsauftrags von ihm angestellten Pädagoginnen der Fall ist (Art. 1 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 128, 226 ).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Dabei können insbesondere auch die Unausweichlichkeit von Situationen, das Ungleichgewicht zwischen sich gegenüberstehenden Parteien, die gesellschaftliche Bedeutung bestimmter Leistungen oder die soziale Mächtigkeit einer Seite eine maßgebliche Rolle spielen (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 128, 226 ; 148, 267 ).

    Je nach Umständen, insbesondere wenn private Unternehmen in eine staatsähnlich dominante Position rücken oder etwa die Bereitstellung schon der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen, kann die Grundrechtsbindung Privater einer Grundrechtsbindung des Staates im Ergebnis vielmehr nahe- oder auch gleichkommen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Entsprechendes gilt für sogenannte gemischtwirtschaftliche Unternehmen, sofern der Staat mehr als 50 % der Anteile an diesen juristischen Personen des Privatrechts hält (vgl. entsprechend zur Frage der Grundrechtsbindung BVerfGE 128, 226 ).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 128, 226); dort hat das Gericht allein für den umgekehrten Fall aus der Grundrechtsbindung auf das Fehlen der Grundrechtsberechtigung geschlossen (a.a.O., S. 244, 246 f.).

    Dass die Eröffnung von Grundrechtsschutz an staatliche Unternehmen generell zu einer Schwächung und Gefährdung des Schutzes der in Wahrnehmung unabgeleiteter, ursprünglicher Freiheit handelnden Bürger (vgl. BVerfGE 75, 192 ; 128, 226 ) führen könnte, steht der Gewährung des Grundrechtsschutzes in Konstellationen der vorliegenden Art ebenfalls nicht entgegen.

    Nach den hierzu durch das Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 128, 226 ) gibt es danach keine Anzeichen für eine mehrheitlich staatliche Verantwortung für das Unternehmen.

    Selbst wenn die hälftige Beteiligung von Vattenfall an der Beschwerdeführerin Krümmel einem vom deutschen Staat gehaltenen Anteil gleich gestellt würde, führte allein dies mangels Überwiegens nicht zu einer Beherrschung durch den Staat (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

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