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   BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,425
BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (https://dejure.org/1997,425)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (https://dejure.org/1997,425)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (https://dejure.org/1997,425)
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Rechtsschutz gegen Überstellung

Art. 19 Abs. 4 GG, Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Überstellung auf Wunsch

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden betreffend den Rechtsschutz verurteilter ausländischer Strafgefangener hinsichtlich der von ihnen gewünschten Überstellung zur Strafvollstreckung in ihr Heimatland teilweise erfolgreich

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anspruch eines verurteilten Ausländers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Wunsch nach Verbüßung der Strafe in seinem Heimatstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz ausländischer Strafgefangener hinsichtlich der Überstellung zur Strafvollstreckung in ihr Heimatland

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 100
  • NJW 1997, 3013
  • NVwZ 1998, 51 (Ls.)
  • NStZ 1998, 140
  • StV 1997, 646
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100, 114 f. m.w.N.).

    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100 m.w.N.).

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer Entscheidung zur parallelen Problematik der Überstellung von Strafgefangenen die Nichtanfechtbarkeit der Exekutiventscheidung als mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar angesehen, weil durch die Entscheidung keine rechtlichen Interessen des Betroffenen berührt worden seien (vgl. BVerfGE 96, 100 ff.).

    In dieser Regelung kommt zum Ausdruck, dass Auslieferungen als Teil der auswärtigen Beziehungen einzuordnen sind, für die der Bund gemäß Art. 32 Abs. 1 GG die ausschließliche Zuständigkeit hat (vgl. BVerfGE 96, 100 ).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Da hiernach bei der Auswahlentscheidung auch die durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Interessen der geeigneten Bewerber zu berücksichtigen sind, besteht für diese im Rahmen der Bestellung zum Insolvenzverwalter ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 96, 100 ; 113, 273 ).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung (BVerfGE 116, 1 ; zum Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung auf anderer verfassungsrechtlicher Grundlage vgl. BVerfGE 96, 100 ).
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