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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,60
BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 79 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 263
  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1961, 26
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Ehegattenbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 200 ), mit dem das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit vom 29. März 1949 (RegBl. S. 47) für nichtig erklärt worden ist, beantragte er die Wiederaufnahme des mit dem friedensgerichtlichen Urteil abgeschlossenen Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG .
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den …

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Darum handelt es sich aber bei den Strafurteilen der ehemaligen Friedensgerichte (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1960 - 1 BvR 312/53, 362/59, 819/59 und 925 591).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Rn. 7 2. Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG

    Rn. 32 a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).

  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Eine verfassungswidrige Auslegung einer Verfahrensnorm ­ jedenfalls des § 81 StPO, die sich nicht auf die materielle Richtigkeit der Entscheidung auswirkte (siehe im Folgenden) ­ begründet aber keinen Wiederaufnahmegrund nach § 79 Abs. 1, 3. Alt. BVerfGG: Bereits mit Entscheidung vom 7. Juli 1960 hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, dass § 79 Abs. 1 BVerfGG einen Wiederaufnahmegrund nur dann einräumt, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer für nichtig erklärten Norm des materiellen Strafrechts beruht, nicht aber auch dann, wenn die Norm dem Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensrecht angehört (BVerfGE 11, 263, in juris, dort Rz. 7 f.).
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