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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33243
BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15 (https://dejure.org/2016,33243)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2016 - 2 BvE 5/15 (https://dejure.org/2016,33243)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2016 - 2 BvE 5/15 (https://dejure.org/2016,33243)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    G10-Kommission

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig - G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch "andere Beteiligte" iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG - Betroffenen steht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 2 S 1 GG, Art 10 Abs 2 S 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 1 GG, §§ 63 ff BVerfGG, § 13 Nr 5 BVerfGG
    Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig - G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch "andere Beteiligte" iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG - Betroffenen steht ...

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Parteifähigkeit der G 10-Kommission als Kontrollorgan eigener Art im Organstreit; Nichtbestehen eines Anspruchs der G 10-Kommission auf Herausgabe der Listen mit den vom BND aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen Selektorenlisten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Parteifähigkeit der G 10 -Kommission als Kontrollorgan eigener Art im Organstreit; Nichtbestehen eines Anspruchs der G 10 -Kommission auf Herausgabe der Listen mit den vom BND aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen ...

  • rechtsportal.de

    Fehlende Parteifähigkeit der G 10 -Kommission als Kontrollorgan eigener Art im Organstreit; Nichtbestehen eines Anspruchs der G 10 -Kommission auf Herausgabe der Listen mit den vom BND aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    G 10-Kommisssion im Organstreitverfahren nicht parteifähig und Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten abzulehnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestags - und die Herausgabe der NSA-Selektorenlisten

  • archive.is (Pressemeldung, 14.10.2016)

    Herausgabe der NSA-Selektorenliste: Geheimdienst-Kontrolleure scheitern

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Organklage der G 10-Kommission auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten unzulässig

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.12.2015)

    Geheimdienst-Kontrolleure reichen Klage ein: "Wir sind reingelegt worden"

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streit um NSA-Selektorenlisten: Die G 10-Kommission als Nichtbeteiligte?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63, 64 BVerfGG
    G10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 143, 1
  • NVwZ 2016, 1701
  • DVBl 2016, 1535
  • DÖV 2016, 1052
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (50)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
    Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

    Bei dieser Auslegung verlangt Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG, dass das zu seiner Ausführung ergehende Gesetz unter den von der Volksvertretung zu bestellenden Organen und Hilfsorganen ein Organ vorsehen muss, das in richterlicher Unabhängigkeit und für alle an der Vorbereitung, verwaltungsmäßigen Entscheidung und Durchführung der Überwachung Beteiligten verbindlich über die Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahme und über die Frage, ob der Betroffene zu benachrichtigen ist, entscheidet und die Überwachungsmaßnahme untersagt, wenn es an den rechtlichen Voraussetzungen dazu fehlt (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG lässt aber eine Regelung zu, nach der das Kontrollorgan aus Gründen der Opportunität auch in einem Fall, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überwachung vorliegen, die Unterlassung oder Aufhebung der Überwachung fordern, also die Zahl der Überwachungsfälle weiter einschränken darf (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Rn. 39 Das Kontrollorgan kann innerhalb und außerhalb des Parlaments gebildet werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt, dass Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Rn. 41 Der Gesetzgeber hat damit im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ), aber kein Gericht ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 3), das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ), das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Die Vorschrift lässt auch Raum, es beim normalen Rechtsweg zu belassen oder statt der Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe ein besonderes gerichtliches Verfahren vorzusehen, falls dies ohne Gefährdung des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes möglich sein sollte (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Darüber hinaus verlangt Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur, dass das zu seiner Ausführung ergehende Gesetz "ein" Organ (vgl. BVerfGE 30, 1 ) vorsehen muss.

    Diese Kontrolle übt sie laufend aus (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Rn. 54 Die G 10-Kommission hingegen wird im Funktionsbereich der Exekutive (vgl. BVerfGE 30, 1 ), mithin im "operativen" Bereich (…vgl. Hörauf, Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes, 2011, S. 158) tätig, indem sie über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von konkreten Beschränkungsmaßnahmen entscheidet.

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
    Zunächst handelt es sich vielmehr um ein spezifisches Datenschutzrecht, das gegenüber der informations- und datenverarbeitenden staatlichen Stelle geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Die Verfassung gebietet nur, dass eine Benachrichtigung dann stattfindet, wenn Datenerhebungen heimlich erfolgen, Auskunftsansprüche aber nicht eingeräumt worden sind oder den Rechten der Betroffenen nicht angemessen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Unter Umständen genügt es, den Betroffenen erst später von dem Eingriff zu benachrichtigen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

    Dem Gesetzgeber ist bei der Gestaltung der Kontrolle im Einzelnen, etwa bei der Entscheidung über die kontrollierende Stelle, grundsätzlich ein Regelungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Folglich steht es dem Gesetzgeber auch frei, Status und wesentliche Kompetenzen des Organs zu definieren, soweit eine hinreichend wirksame Kontrolle gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde reicht es deshalb aus, wenn der Bürger darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die Anordnung in seinen Grundrechten verletzt sei, auch wenn er im Einzelnen nicht vortragen kann, er sei tatsächlich von Maßnahmen der strategischen Kontrolle betroffen (vgl. BVerfGE 67, 157 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
    Es gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen (Informationen) und wahrt damit die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen (vgl. BVerfGE 67, 157 ).

    Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).

    Rn. 41 Der Gesetzgeber hat damit im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ), aber kein Gericht ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 3), das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ), das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient (vgl. BVerfGE 67, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 4).

    So kann die Kontrolle der Maßnahmen der strategischen Überwachung durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane auch durch den Datenschutzbeauftragten sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ).

    Für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde reicht es deshalb aus, wenn der Bürger darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die Anordnung in seinen Grundrechten verletzt sei, auch wenn er im Einzelnen nicht vortragen kann, er sei tatsächlich von Maßnahmen der strategischen Kontrolle betroffen (vgl. BVerfGE 67, 157 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …

    Doch kann das Kontrollorgan innerhalb oder außerhalb des Parlaments gebildet werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 143, 1 ).

    Das Organ kann als unabhängige Institution auch innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive ausgestaltet werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 143, 1 ;… näher zu den Gestaltungsanforderungen und -möglichkeiten unten Rn. 274 ff.).

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …

    Rn. 130 ee) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 - Änderung Parteienfinanzierung - Eilantrag; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; stRspr).
  • BGH, 09.01.2025 - 1 StR 54/24

    AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    In der individuellen Lesart entspricht er dem Menschenwürdekern des Art. 10 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1984 - 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 157, 171 und vom 20. September 2016 - 2 BvE 5/15, BVerfGE 143, 1, 10).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …

    Rn. 27 Soll dieser Eingriff verhältnismäßig sein, so bedarf es besonderer, seine Intensität vermindernder verfahrensrechtlicher Vorkehrungen (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 65, 1 ; 69, 315 ; 141, 220 ; 143, 1 ; 150, 1 ).
  • BGH, 13.02.2025 - III ZR 63/24

    Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach …

    Die G 10-Kommission ist ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz an die Stelle des fehlenden gerichtlichen Rechtsschutzes tritt und in richterlicher Unabhängigkeit entscheidet, wobei die Kontrolle materiell und verfahrensmäßig der gerichtlichen Kontrolle gleichwertig zu sein hat (BVerfGE 143, 1 Rn. 38, 41).

    Bei ihr handelt es sich - wie ausgeführt - um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das die gerichtliche Kontrolle durch eine unabhängige Institution ersetzt (BVerfGE 143, 1 Rn. 41; BVerfG, NVwZ 1994, 367; BVerfGE 30, 1, 28).

    Die von ihr durchgeführte Kontrolle hat materiell und verfahrensmäßig der gerichtlichen Kontrolle gleichwertig, insbesondere mindestens ebenso wirkungsvoll zu sein (BVerfGE 143, 1 Rn. 38; 30, 1, 23).

    Rn. 44 Bei der Kontrolle der Beschränkungsmaßnahmen durch die G 10-Kommission handelt es sich mithin um ein "Ersatzverfahren", das im Sinne von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG an die Stelle des Rechtsweges tritt (BVerfGE 143, 1 Rn. 38; 30, 1, 23, 27).

    Insofern erlaubt das Prinzip der Gewaltenteilung, dass Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird (BVerfGE 143, 1 Rn. 39; 30, 1, 27 f).

    Der Gesetzgeber hat damit ein an die Stelle des Rechtswegs tretendes Organ geschaffen, das zwar kein Gericht ist und innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist (BVerfGE 143, 1 Rn. 41).

  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Die Befassung der G 10-Kommission dient der prozeduralen Absicherung der Rechtmäßigkeit heimlicher staatlicher Überwachungsmaßnahmen und damit dem Schutz der von den Überwachungsmaßnahmen Betroffenen, indem sie über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von konkreten Beschränkungsmaßnahmen entscheidet (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvE 5/15 - BVerfGE 143, 1 Rn. 54), aber nicht dem Schutz des verpflichteten Telekommunikationsunternehmens.
  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …

    Er dient der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18

    Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven …

    Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

    Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18; stRspr).

    Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …

    Rn. 40 b) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 ; 151, 191 ; stRspr).
  • StGH Niedersachsen, 02.05.2024 - StGH 1/23

    Organstreitverfahren um die Frage der ausreichenden Gelegenheit zur Stellungnahme …

  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18

    Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17

    Organklage der NPD gegen Bundestagsbeschluss zur Änderung von Art 21 GG …

  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19

    §§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen …

  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 A 1.22

    Kein vorbeugender Rechtsschutz des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung …

  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …

  • StGH Bremen, 15.06.2026 - St 2/24
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21

    Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18

    Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …

  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für …

  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17

    Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - VerfGH 3/17

    Organstreitverfahren wegen Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung …

  • VerfGH Saarland, 05.08.2024 - Lv 1/23

    Organstreitverfahren, Parlamentsvorbehalt, Begründung eines Gesetzes, Fraktionen, …

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 82-I-17

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages im Organstreitverfahren

  • OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21

    Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung …

  • VG Wiesbaden, 24.11.2021 - 6 L 1358/21

    Überwachung eines Journalisten nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- …

  • OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für nichtsorgeberechtigte Eltern bei …

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