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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23278
BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 (https://dejure.org/2018,23278)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 (https://dejure.org/2018,23278)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 (https://dejure.org/2018,23278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 1 Abs 1 Nr 1 ALG vom 20.04.2007
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG ...

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG); Faktischer Eingriff in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Grundgesetz (GG) durch die Koppelung einer Altersrente an die Abgabe ...

  • doev.de PDF

    Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALG § 11 Abs. 1 Nr. 3 ; ALG § 21 ; GG Art. 14
    Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ( ALG ); Faktischer Eingriff in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Grundgesetz ( GG ) durch die Koppelung einer Altersrente an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentenregelung für Landwirte gekippt: Bauern müssen Hof bei Rentenbeginn nicht abgeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alterssicherung der Landwirte - und die Hofabgabepflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und das unzulässige Rechtsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Regelungen zur Hofabgabepflicht als Voraussetzung eines Rentenanspruchs für Landwirte verfassungswidrig

  • archive.is (Pressemeldung, 09.08.2018)

    Bauern im Ruhestand dürfen Hof behalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte - BVerfG: Dass die Rente an die Abgabe des Hofs geknüpft ist, kann betroffene Landwirte unzumutbar belasten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rente für Landwirte: Hofabgabeklausel ist verfassungswidrig

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Altersrente bis zur Neuregelung der Hofabgabeklausel

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht kippt Pflicht zur Hofübergabe für den Renteneintritt

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Landwirte in Rente müssen Hof nicht mehr abgeben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Hofabgabeklause teilweise verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landwirte müssen ihren Hof nicht für die Rente abgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landwirte müssen ihren Hof nicht immer abgeben, um Rente zu bekommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorschriften zur Abgabepflicht landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig - Kopplung der Rente an Pflicht zur Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in Eigentumsfreiheit ein

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verknüpfung mit der Pflicht zur Hofabgabe

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 86
  • NJW 2018, 3007
  • FamRZ 2018, 1535
  • DÖV 2018, 913
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (72)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
    Rn. 70 a) Das nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum ist von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 143, 246 ).

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ; 102, 1 ; 143, 246 ; stRspr).

    Dabei genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 143, 246 ).

    Zugleich soll der Gebrauch des Eigentums dem Wohl der Allgemeinheit dienen (Art. 14 Abs. 2 GG; vgl. BVerfGE 134, 242 ; 143, 246 ).

    Rn. 71 aa) Vom Schutz des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst ist das zivilrechtliche Sacheigentum, dessen Besitz und die Möglichkeit, es zu nutzen (vgl. BVerfGE 97, 350 ; 101, 54 ; 105, 17 ; 110, 141 ; 143, 246 ).

    Rn. 77 cc) Schon mangels einer Güterbeschaffung zugunsten des Staates oder eines Dritten zum Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 143, 246 ) liegt hierin keine Enteignung, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums unterliegt der Gesetzgeber besonderen verfassungsrechtlichen Schranken (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 102, 1 ; 143, 246 ).

    Der Eingriff im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechte muss durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 70, 191 ; 143, 246 ).

    Er schuldet lediglich das verfassungskonforme Ergebnis (vgl. BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ; 143, 246 ).

    Der Gesetzgeber ist bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten nach Art. 14 Abs. 1 GG auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 143, 246 ; stRspr).

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
    den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B -,.

    Damit werden die Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - und 21. November 2013 - B 10 LW 1/13 C - gegenstandslos.

    Rn. 19 cc) Das Bundessozialgericht wies durch Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.

    Rn. 40 f) Der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verletze den Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Rn. 62 b) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG richtet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Bundessozialgericht (Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 LW 5/13 B - und Beschluss vom 20. Mai 2014 - B 10 LW 5/14 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - L 8 LW 5/12
    Auszug aus BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
    das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2012 - L 8 LW 5/12 -,.

    a) In dem Verfahren 1 BvR 97/14 verletzen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2012 - L 8 LW 5/12 -, der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 20. März 2012 - S 22 LW 6/11 -, der Widerspruchsbescheid der Landwirtschaftlichen Alterskasse Nordrhein-Westfalen vom 26. Juli 2011 - 221/0015634875 - und der Bescheid der Landwirtschaftlichen Alterskasse Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2011 - 221/0015634875 - die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2012 - L 8 LW 5/12 - wird aufgehoben und das Verfahren an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

    Die Hofabgabeklausel verstoße nicht gegen die Eigentumsgarantie, die Berufsfreiheit, den Schutz der Familie oder das Gleichheitsrecht (Urteil vom 26. September 2012 - L 8 LW 5/12 -).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht, ob der Gesetzgeber die beste Lösung für die hinter einem Gesetz stehenden Probleme gefunden hat (vgl. BVerfGE 149, 86 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Rn. 30 1. Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
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